Ein Online Shop verkauft online Dienstleistungen.
Die Firma ist in Deutschland registriert/angemeldet und hat bei jedem Artikel die USt. miteingerechnet und darauf hingewiesen, dass alle Preise die 19% beeinhalten.
Muss nun ein nicht EU Kunde diese 19% auch zahlen?
Alle Kunden melden sich mit Ihrer vollständigen Wohnadresse an, so dass ersichtlich ist, wer von außerhalb der EU kauft und wer nicht!
Wulf
Servus,
von ein ganz paar Ausnahmen abgesehen, wird bei sonstigen Leistungen nicht zwischen EU und Drittlandsgebiet unterschieden, sondern zwischen Inland und Ausland. Ob das nur eine Rolle spielt, wenn der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist, oder auch sonst, hängt von der Art der Leistung ab.
Diese Info ist nötig, um die Frage zu beantworten.
Schöne Grüße
MM
Gehen wir davon aus, dass die Mehrheit der Kunden, Endkunden sind.
Der Shop im Beispiel verkauft lediglich Dienstleistungen im Online-Rollen-Spiel-Gewerbe.
Beispiel:
Der Kunde kauft „5h der Zeit des Shops“. Nun hilft der Shop dem Kunden (=Online Spieler) in einem Online-Spiel, damit dieser schneller weiterkommt, stärker wird etc etc. Für diese Zeit zahlt der Kunde!
Wulf
Servus,
da Du die ausgeführten Leistungen insgesamt nicht benennen kannst oder willst, hier die Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung aus dem UStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
Wenn der Ort der Leistung Deutschland ist, ist die Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig, und die 19% USt sind korrekt ausgewiesen.
Schöne Grüße
MM
Danke für die schnelle Antwort!
Ich habe eben versucht zuerklären, um was es sich für eine Dienstleistung handelt. Ist leider etwas schwer zu erklären.
Ein Online-Spieler kauft bei dem genannten Shop einen Gegenstand (eine Waffe, Gold etc etc), die ihn im Spiel weiterbringen.
Da die Spielebetreiber die Eigentümer dieser virtuellen Gegenstände sind, verkauft der Online Shop lediglich seine Zeit, um diesen Gegenstand zu erhalten, dem Kunden zu geben und nicht den Gegenstand selbst.
Wie gesagt, leider etwas komplizierter!
Wulf
Servus,
mich hat bloß das „z.B.“ irritiert.
Wenn dieses die einzige Leistung ist, die erbracht wird, ist der Fall relativ einfach: Es geht um eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung, da die überlassenen Spielsymbole nur virtuell sind und nur im Zusammenhang mit dem Spiel irgendeine Wirkung entfalten.
Ort der Leistung ist dort, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, wenn der Empfänger der Leistung kein Unternehmer ist. In diesem Fall 19% USt, da Ort der Leistung in D.
Wenn der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung dort, wo dieser sein Unternehmen betreibt, damit ist die Leistung nicht steuerbar in D. Wie sie am Ort der Leistung besteuert wird, richtet sich nach dortigem Recht. In der Regel „reverse charge“, Leistungsempfänger muss versteuern.
Falls es denn irgendwo Länder gibt, wo Computerspiele von Unternehmern professionell betrieben werden…
Schöne Grüße
MM