Wenn man etwas in einem Internet-Versandhandel kauft und direkt via paypal bezahlt, aber die Ware nicht erhält, dann Kontakt zum Geschäftsführer des Online-Shops aufnimmt und dieser erst nur von „technischen Schwierigkeiten“ berichtet und nun anbietet, den Kaufpreis zurückzuerstatten… Allerdings soll man nun die eigenen Kontodaten preisgeben (also nicht via paypal)!
Nun hat er auch den Status von „Zahlung erhalten“ zu „storniert“ geändert!
Nun meine Frage: Kann man darauf bestehen, die gekaufte Ware zu erhalten???
Solange man das Angebot zur Rückabwicklung nicht angenommen hat, dann kann man das. Schließlich hat man einen Kaufvertrag abgeschlossen.
nabend,
Kaufvertrag abgeschlossen
das steht wo?
es wurde gesagt: bezahlt, nicht geliefert.
von Kaufvertrag ist keine rede, allenfalls von Bestellung.
wenn der käufer auf paypal besteht, wird der nette verkäufer vieleicht wirklich die Zahlung senden (nicht zu verwechseln mit Rückerstatten). Dann entstehen dem Empfänger noch Kosten.
grüße
lipi
Guten Abend!
Kaufvertrag abgeschlossen
das steht wo?
Im Sachverhalt: „Wenn man etwas in einem Internet-Versandhandel kauft…“.
es wurde gesagt: bezahlt, nicht geliefert.
Das Liefern ist auch keine Voraussetzung für den Vertragsschluss, sondern die sich daraus ergebende Pflicht.
von Kaufvertrag ist keine rede
Doch, s. o.
hi,
ja, ich ahnte die Antwort als ich meine absand.
ich sage auch oft: „ich habe etwas bestellt, mal sehn wann ich es kaufe“
in so etwa allesn AGB’s die ich bisher überflogen habe steht sinngemäß:
hier auszug Amazon.de
"Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. "
daher nochmal die Frage anders: gibt es einen Kaufvertrag?
grüße
lipi
Ich halte mich aber lieber an den vorgegebenen Sachverhalt als an das, was irgendwo in irgendwelchen AGB steht (Wo bleibt eigentlich der Spaßbold, der jede zweite Anfrage mit einem altklugen ‚Was steht denn in den AGB?‘ beantwortet?).
Es ist aber aus dem Sachverhalt auch sonst nichts ersichtlich, das auf die bloße Abgabe eines Angebotes hindeutet. Der Verkäufer spricht nicht etwa davon, dass er keine Annahmeerklärung abgeben möchte, sondern er spricht von „technischen Schwierigkeiten“. Später spricht er auch selbst von Rückerstattung. Was braucht’s denn noch?
nabend,
kann man jetz sehen wie man will.
Käufer spricht von kaufen -> Kaufvertrag
Verkäufer storniert die Bezahlung -> kein Kaufvertrag, da den nicht eigenmächtig aufheben kann (hm… naja und wenn doch wär die Runde auch vorbei)
ich warte mal bis die Geschichte weiter erzählt wird.
grüße
lipi
Also:
Die Sache hat sich erledigt. Da sich rausstellte, dass es sich um Betrug handelt! Es gibt mehrere geschädigte Personen, wie ich nun im Internet feststellen konnte.
Ich habe bereits die Verbraucherzentrale aufgesucht. Dort wurde mir empfohlen, eine Strafanzeige zu erstatten. Von anderen „Opfern“ des Versandhandels weiß ich, dass sie bereits bei der Polizei waren. Denn andere Kunden haben per Sofortüberweisung bezahlt. Ich habe bei paypal den Käuferschutz aktiviert!