Online-shop: waren welcher art darf man anbieten?

hallo zusammen,

momentan ist frau hund studentin, die nebenher selbstaendig auf kleinunternehmerbasis arbeitet. dies tut sie im bereich fotografie & web/grafikdesign.
außerdem bietet sie auf der plattform DAWANDA eigens erstellte artikel an.

nun plant sie einen online-shop in dem sie die eigens erstellten artikel anbieten moechte und zum anderen verschiedene vintage-produkte, die sie vorab selbst auf troedelmaerkten&co erworben hat.

darf frau hund dies tun / aendert dies ihren rechtlichen status, oder muss sie womoeglich einen bestimmten antrag o.ae. beim finanzamt stellen?

vielen dank schonmal!

@henrike

Guten Tag.

Es ist möglich eine weitere Tätigkeit in die Gewerbebeschreibung aufzunehmen. Allerdings steht der Handel nicht in Zusammenhang mit
Ihren Dienstleistungen wie z.B. das Webdesign. Ich würde Ihnen empfehlen, falls die Handelstätigkeit einen bestimmten Umfang
erreicht ein zweites Gewerbe anzumelden. Ebenso sollten Sie in
Betracht ziehen auch mit 2 getrennten Firmierungen aufzutreten,
da Sie dem Kunden so eher den Eindruck vermitteln auf die jeweilige
Tätigkeit spezialisiert zu sein.

M.f.G

Expertier