ich habe mal ein paar Fragen, die jemandem mit kaufmännischer Ausbildung vielleicht dumm vorkommen, mir aber Schwierigkeiten bereiten.
Jemand möchte ein Onlineshop einrichten, ist aber noch im Dunklen über viele Sachen, wie z.B. folgende drei Dinge.
Erste und wichtige Frage:
-Kann man von Einzelhändlern einkaufen und die Ware weiterverkaufen?
(Ich habe im Forum hier gelesen, dass ein Großhändler beim Abschluss eines Kaufvertrags einem das Recht einräumt zum Weiterverkauf der Ware, dies machte mich stützig.)
-Ist es illegal, wenn man in seinem Onlineshop Ware anbietet, die er noch nicht gekauft hat? Zum Beispiel, man möchte kein bares Geld investieren um Ware einzukaufen und lagern, man nimmt ein Produkt in seinem Sortiment auf und wenn dies vom Kunden bestellt wird, bestellt man es auch weiter. Ist doch kein Problem, oder?
-Wenn eine Eingangsrechnung auf dem Namen des Unternehmers ausgestellt wird für Ware, die für sein Gewerbe bestimmt sind, aber die Unternehmensbezeichnung nicht darauf steht, wäre dies ein Problem für das Finanzamt? Kassenbons werden ja schließlich auch nicht auf einen Firmennamen ausgestellt und werden jedoch vom Finanzamt angenommen…
Erste und wichtige Frage:
-Kann man von Einzelhändlern einkaufen und die Ware
weiterverkaufen?
Klar! Bis auf wenige Ausnahmen, wo die Hersteller für die gewerblichen Händler einen Gebietsschutz gewährleisten wie z.B. Rolex oder Produkte, für die du eine bestimme Ausbildung du benötigtst (Medikamente).
-Ist es illegal, wenn man in seinem Onlineshop Ware anbietet,
die er noch nicht gekauft hat? Zum Beispiel, man möchte kein
bares Geld investieren um Ware einzukaufen und lagern, man
nimmt ein Produkt in seinem Sortiment auf und wenn dies vom
Kunden bestellt wird, bestellt man es auch weiter. Ist doch
kein Problem, oder?
Machen doch viele! Denkt doch mal an die ganze Möbelbranche, Automobilindustrie etc.
-Wenn eine Eingangsrechnung auf dem Namen des Unternehmers
ausgestellt wird für Ware, die für sein Gewerbe bestimmt sind,
aber die Unternehmensbezeichnung nicht darauf steht, wäre dies
ein Problem für das Finanzamt? Kassenbons werden ja
schließlich auch nicht auf einen Firmennamen ausgestellt und
werden jedoch vom Finanzamt angenommen…
Weiß zwar nicht 100 % worauf du hinauswillst, aber du wirst mit Sicherheit eine Personengesellschaft sein. Da ist es dann auch egal.
bitte näher erläutern? Es mag sein, daß Dein Geschäft derartig brummt, daß es Dir egal sein kann, ob Dich eine Fremdleistung 15.000 oder 17.850 Euronen kostet. Aber das täte ich nicht verallgemeinern.
Wenn Du z.B. als Consultant Herrn Ghosn erzählst, daß es egal ist, ob er bei seinen Töchtern in Deutschland Vorsteuer abziehen kann oder nicht, bist Du schon rausgeflogen, bevor Du zu Ende geredet hast.
bitte näher erläutern? Es mag sein, daß Dein Geschäft derartig
brummt, daß es Dir egal sein kann, ob Dich eine Fremdleistung
15.000 oder 17.850 Euronen kostet. Aber das täte ich nicht
verallgemeinern.
Wenn auf der Quittung nicht „Strickladen Liesl“ draufsteht, sondern nur „Frau Margit Sonnenschein“ ist dies letztendlich für eine Verbuchung etc. egal. Insb. wenn es sich um eine Pers.Gesellschaft handelt.
Wenn Du z.B. als Consultant Herrn Ghosn erzählst, daß es egal
ist, ob er bei seinen Töchtern in Deutschland Vorsteuer
abziehen kann oder nicht, bist Du schon rausgeflogen, bevor Du
zu Ende geredet hast.
Keine Ahnung warum ich Herrn Ghosn was über seine Töchter erzählen soll. Wieviel Kinder hat er denn? Aber darüber kannst du mich sicherlich besser aufklären!
Erste und wichtige Frage:
-Kann man von Einzelhändlern einkaufen und die Ware
weiterverkaufen?
Na klar, in aller Regel ist das kein Problem.
-Ist es illegal, wenn man in seinem Onlineshop Ware anbietet,
die er noch nicht gekauft hat? Zum Beispiel, man möchte kein
bares Geld investieren um Ware einzukaufen
Genau und dein Zulieferer macht das genauso, also erst wenn du
bestellst bestellt der in China, der Zwischenhändler in China
macht das natürlich auch so und erst wenn dein Zulieferer bestellt
bestellt er die Ware beim Hersteller, dieser macht es dann ganz genau
so und bestellt natürlich erst die Rohstoffe wen der Zwischenhändler
in China bestellt, …
Mal ehrlich 99% der Leute kaufen nur dort wo die Ware lieferbar ist,
dauert die ganze Aktion länger wie ein Woche kannst du im Normalfall
deinen Ramsch behalten.
Ist doch kein Problem, oder?
Wenn du genug Blöde findest, dann nein. Ein gewissen Risiko muß man
schon eingehen sonst wird das nichts.
-Wenn eine Eingangsrechnung auf dem Namen des Unternehmers
ausgestellt wird für Ware, die für sein Gewerbe bestimmt sind,
aber die Unternehmensbezeichnung nicht darauf steht, wäre dies
ein Problem für das Finanzamt?
Für deine Vorsteuer könnte das ein ernsthaftes Problem sein.
Kassenbons werden ja
schließlich auch nicht auf einen Firmennamen ausgestellt und
werden jedoch vom Finanzamt angenommen…
Für den Vorsteuerabzug aber nur bis zu einer gewissen Höhe.
Spekulationen über das Unternehmen, seine Rechtsform etc. sind hier nicht am Platz. Es gibt keine Angaben darüber, ob der Unternehmer e.K. oder Einzelunternehmer ist, und bei dem etwas unbedarften Tonfall der Fragestellung könnte es sich genausogut auch um eine Einmann-Kapitalgesellschaft handeln (Personengesellschaft halte ich bei einer Person für eher unwahrscheinlich, alldieweil Persönlichkeitsspaltung zivilrechtlich ohne Auswirkung ist).
Und damit gelten die zitierten Vorschriften ohne wenn und aber, ich verweise insbesondere auf § 14 IV Nr. 1 UStG, der im Vergleich zu anderen steuerlichen Vorschriften höchst einfach und prägnant formuliert ist.
Achjaübrigens: Carlos Ghosn ist PDG der Renault S.A.
Spekulationen über das Unternehmen, seine Rechtsform etc. sind
hier nicht am Platz.
Das Getöse mit dem Dampfhammer genauso. Bei so grundsätzlichen Fragen wie „Kann man von Einzelhändlern einkaufen und die Ware weiterverkaufen“ kann man wohl nicht von einer gutgehenden AG ausgehen. Da fängt man etwas tiefer an.
Achjaübrigens: Carlos Ghosn ist PDG der Renault S.A.
Wow! Wer hätte es denn geahnt! War ja wohl auch nicht schwer zu erraten! Aber nachdem du ja für ihn als Berater arbeitest…
das mag sein, und in diesem Fall leiste ich Abbitte.
Es ist halt so, daß mir beim Lesen des Wörtleins „egal“ in bezug auf einen der zwei Paragrafen aus dem UStG, die von Gründern und anderen am allerhäufigsten und am folgenreichsten falsch oder gar nicht verstanden werden, das Messer im Hosensack aufgeht. Auch wenn es in diesem oder jenem Einzelfall vielleicht auch zu bleiben dürfte.
Eine sinnvolle Antwort zu dieser Teilfrage zitiert entweder die Quelle so wie ichs gethan habe, oder es erläutert den Zusammenhang, aber komplett. Die Suche nach unvollständigen Rechnungen ist ein beliebter Sport nicht bloß bei Bp, sondern auch bei USt-Außenprüfung. Und da gibts in der Regel kein Vertun und keine Heilungsmöglichkeit, auch wenn die deutschen Prüfer da viel harmloser sind als z.B. ihre Kollegen in Polen und Rumänien, die gnadenlos abschießen, was nicht formgerecht und vollständig ist.
Aber nachdem du ja für ihn als Berater arbeitest…
Nu, ich hab vor seiner Zeit den Abschluß einer seiner Töchter soweit in Ordnung gebracht, daß da überhaupt etwas Prüfungs- und Testierfähiges war, auf das man die Prüfungsassistenten loslassen konnte. Daher ist mir seine Firma auch in den Sinn gekommen. Aber das gehört woanderst hin; es würde auch Interna berühren, wenn ich jetzt erzählen täte, worin genau die Ähnlichkeiten zu einem Jugo-Grill bestanden…
mach keinen Online shop auf, das kommt dir zu teuer.
Du kennst nicht die Grundlagen außerdem scheint es dir komplett an Erfahrung zu fehlen.
Weist du was learning by doing ist? Das ist TEUER.
Du musst einen Onlineshop rechtssicher gestalten, copyrights beachten, usw.
Du kennst nichtmal die einfachsten Sachen.
Ich mein das nicht böse!! Aber du solltest dir einen Job im Kaufmännischen Bereich suchen, oder erstmal ein paar duzend Bücher lesen. Wobei deine Fragen so seltsam sind dass mir garkein Buch einfällt die sowas grundlegendes erklären.
Tut mir leid wenn es heftig ist was ich schreibe, aber da müssen bei jedem alle Warnleuchten angehn