Hi!
Bei wem liegt eigentlich das Urheberrecht für sehr alte Texte. Bei den Texten des Herrn Einhards von vor über 1000 Jahren wird es ja wahrscheinlich nicht bei ihm liegen.
Wie sieht das aus, wenn ich die Übersetzungen von solchen Texten online stelle??
Wie sieht es aus, wenn die Übersetzung nicht von mir, sondern aus einem Reclambuch stammt??
Ich tipp mir hier gerade die Finger wund (jaja, Spickzettel basteln ist kein Kinderspiel) und dachte mir, da sollen doch auch andere was von haben (ist das jetzt meine unglaubliche Nächstenliebe oder der Hass auf Lateinlehrer:wink:??)
Danke und Gruß
Cornel
Hi!
Bei wem liegt eigentlich das Urheberrecht für sehr alte Texte.
Bei den Texten des Herrn Einhards von vor über 1000 Jahren
wird es ja wahrscheinlich nicht bei ihm liegen.
Wie sieht das aus, wenn ich die Übersetzungen von solchen
Texten online stelle??
Wie sieht es aus, wenn die Übersetzung nicht von mir, sondern
aus einem Reclambuch stammt??
Grundsätzlich entsteht durch die Übersetzung ein neues Urheberrecht, das beim Übersetzer liegt - bist Du das selbst, kannst Du den Text unter einer Lizenz nach Deiner Wahl veröffentlichen (zb GNU-FDL, Public Domain), war es Reclam, so ist wiederum zu klären, ob der Übersetzer schon entsprechend lange (AFAIK 70 Jahre) tot ist, um die Gemeinfreiheit des Werkes festzustellen.
LG
Stuffi
Danke (o.w.T.)
Gruß
Cornel