Online-TK-Rechnung steuerlich nicht akzeptabel?

Liebe Steuer-Experten,

im (neuesten) teltarif-newsletter 22/04 http://www.teltarif.de/nl/n263.html wird unter Nr. 3 eine Aussage von E-Plus erwähnt, nach der (Zitat) „es (…) nicht möglich [sei], eine Online-Rechnung steuerlich geltend zu machen.“

(1) Ist diese Aussage generell richtig?
(2) Falls ja: was bedeutet sie in Konsequenz für die steuerliche Geltendmachung von Telekommunikations-Kosten?

Danke!
Anne

Hallo,

hier ist streng zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden.

  1. ESt
    Für einen Abzug ist nur Vorrausetzung das Aufwendungen entstanden sind und diese betrieblich sind. Also kein Problem

  2. USt
    Für einen Vorsteuerabzug sind einige formellen Vorschriften zu beachten. Hierzu gehört auch eine ordnungsgemäße Rechnung. Die Rechnung kann auch elektronisch erstellt werden (per e-mail), jedoch muss hierfür der Absender eine qualifizierte Signatur nach dem Signaturgesetzt vorweisen. Dies ist meistens nicht der Fall und daher ist kein Vorsteuerabzug möglich.

tschau
jope

Hallo,

  1. USt
    Für einen Vorsteuerabzug sind einige formellen Vorschriften zu
    beachten. Hierzu gehört auch eine ordnungsgemäße Rechnung. Die
    Rechnung kann auch elektronisch erstellt werden (per e-mail),
    jedoch muss hierfür der Absender eine qualifizierte Signatur
    nach dem Signaturgesetzt vorweisen. Dies ist meistens nicht
    der Fall und daher ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Dies ist allerdings interessant. Reicht denn nicht eine Rechnung im PDF-Format? Natürlich ausgedruckt und vielleicht auf Datenträger in Kopie. Der Provider 1&1 versendet grundsätzlich seine Rechnungen nur so per Email. „Richtige“ Originalrechnungen sind nur mit Kosten und noch mehr Bettelei zu bekommen.

Gruß
André

Hallo André,

Dies ist allerdings interessant. Reicht denn nicht eine
Rechnung im PDF-Format? Natürlich ausgedruckt und vielleicht
auf Datenträger in Kopie. Der Provider 1&1 versendet
grundsätzlich seine Rechnungen nur so per Email. „Richtige“
Originalrechnungen sind nur mit Kosten und noch mehr Bettelei
zu bekommen.

.pdf ist auf der Kippe. Grundsätzlich kann der Vorsteuerabzug versagt werden, da keine zertifizierte Signatur. Praktisch kann eventuell gezeigt werden, dass auf keiner Maschine des Rechnungsempfängers was anderes als A.Reader installiert ist, und dass faktisch keine Möglichkeit besteht, die .pdf-Rechnungen zu ändern - dieses bietet im Fall der USt-Nachschau oder Außenprüfung allerdings keinen Anspruch auf Anerkennung des Vorsteuerabzuges, sondern bloß eine mehr oder weniger vage Hoffnung auf „Durchgehen lassen“.

Schöne Grüße

MM

Online-Rechnungen im pdf-Format
Hallo Martin & André,

Dies ist allerdings interessant. Reicht denn nicht eine
Rechnung im PDF-Format? Natürlich ausgedruckt und vielleicht
auf Datenträger in Kopie. Der Provider 1&1 versendet
grundsätzlich seine Rechnungen nur so per Email. „Richtige“
Originalrechnungen sind nur mit Kosten und noch mehr Bettelei
zu bekommen.

.pdf ist auf der Kippe. Grundsätzlich kann der Vorsteuerabzug
versagt werden, da keine zertifizierte Signatur. Praktisch
kann eventuell gezeigt werden, dass auf keiner Maschine des
Rechnungsempfängers was anderes als A.Reader installiert ist,
und dass faktisch keine Möglichkeit besteht, die
.pdf-Rechnungen zu ändern - dieses bietet im Fall der
USt-Nachschau oder Außenprüfung allerdings keinen Anspruch auf
Anerkennung des Vorsteuerabzuges, sondern bloß eine mehr oder
weniger vage Hoffnung auf „Durchgehen lassen“.

angeregt durch eure Antworten habe ich mir mal meine letzte pdf-Telekom-Rechnung angeschaut. Und siehe: sie wurde ohne irgendwelche Dokument-Security-Vorgaben erstellt & verschickt = auch Änderungen sind demnach erlaubt. Ich hab zwar keinen blassen Schimmer, ob und wie das geht. Clevere Menschen als ich könnten demnach aber wohl daran herum basteln. Oh oh!

Zudem & Anderseits: auch die „normalen“ Rechnungen werden zunehmend elektronisch und im Massendruck (ohne Unterschrift) auf blanko-Normalpapier erstellt. >> Wie bitte will eine Behörde unterscheiden, ob es sich bei den vorgelegten Belegen um einen Selbstausdruck oder um eine Originalrechnung handelt?

Fragt sich
Anne