Online-Veranstaltung Urheberrecht?

Hallo zusammen,
Seit einigen Tagen beschäftigt mich folgendes Problem:
Und zwar habe ich über die letzten 3 Jahre einen Online-Event, um genau zu sein einen Wettbewerb, entwickelt und bereits sechs Mal erfolgreich veranstaltet. Das Ganze wurde/wird über Sponsoren finanziert.
Jetzt habe ich vor wenigen Tagen erfahren, dass dieses Event von einem ehemaligen Sponsor eins zu eins kopiert wird, sprich (wortwörtlich) gleiches Regelwerk, gleicher Aufbau, gleiche Zielgruppe und höchst wahrscheinlich sogar der gleiche Termin. Die Veranstaltung wird sogar als Fortführung meiner Eventserie umworben (mein Name fällt ebenfalls)!
Das Event soll zu kommerziellen und marketingtechnischen Zwecken verwendet werden, sodass mein eigenes vor dem Ruin steht.
Ich habe im Internet bereits gelesen, dass eine bloße Idee selbst nicht geschützt werden kann.
In meinem Fall ist diese Idee aber schon nachweislich (durch Videos, Tonaufnahmen, Artikel & 200+ Zeugen) in die Realität umgesetzt worden und somit nicht mehr eine bloße Idee, sondern ein seit mehr als 3 Jahren erfolgreich laufendes Event.
Habe ich überhaupt Chancen rechtlich dagegen vor zu gehen, beispielsweise die Gegenseite zur Unterlassung auf zu fordern?

PS: Ich selbst veranstalte dieses Event zwar kommerziell aber nicht Gewerblich, sprich als Hobby mit Aufwandsentschädigung.

Gruß :smile:

aufjeden fall dagegen klagen, du brauchst halt nur zeugen ie bestätigen was du vor 3 jahren schon sowas hattest, .
ABER
schau genau in den verträgen zum früheren sponsoring im klein gedruckten nach, nicht das du ausversehen alle rechte an den sponsor abgetretten hattest.
und
die verwendung deinens namens,ist ein verstoss gegen deine persönlichkeitsrechte, auch wenn du den eventnamen nicht hast schützen lassen, und er so warscheinlich frei verfügbar ist. dein eigenden namen dürfen sie nicht verwenden.

so und nun kommt das grosse „man sollte bedenken“
gerichte brauchen ihre zeit. zu viel zeit
vielleicht solltest du mit dem fremdveranstalter noch mal reden, über eine beteidigung am gewinn, vielleicht sollte das dein anwalt tun (oder die netten herren von den höllen Engeln (nicht gerade der feine legale weg))
sollte er sich denn noch quer stellen, ist die klage unausweichlich.

wie sieht das event den aus? nur online oder ein „leute treffen sich in einer halle“ ?
wenn es das letztes ist kannst du ja das ordnungsamt drauf ansetzen, sind die fluchtwegen im gesetzlichen rahmen, brandschutztechnisch alles in ordnung,lärmschutz gewährleichste, anmelde fristen eingehalten, bei der gema angemeldet?
das gesetzlich vorgeschriebende qualifizierte Personal vorort?
damit kann man einem so richtig nerven, und die kosten vom event explodieren lassen.
und seit düssburg sind die Bauodnungsämter sehr alärgisch was nicht ausrechende Fluchtwege angeht, die Können eine die Veranstaltung untersagen.

aber das hinterlässt alles verbrante erde, deswegen ist die gewinnbeteidigung, eine win win situation für beide seiten, du bist dann sehr still und er darf sein event machen

Deinen Namen darf er nicht einfach so nennen. Du solltest in jedem Fall alles dokumentieren. Gegen die Namensnennung kannst du vorgehen. Auch kannst du gegen alle vorgehen was er im Sinne des Uhrheberrechts genaus aussieht wie deine Veranstaltung. Texte, Bilder, Gestaltung der Homepage etc.

Richtig, die IÄdee ist nicht schutzwürdig. Wie schaut es aus mit dem Namen? Ist der auch kopiert? Auch daran hast du dann Urheberrechte.

Zu allererst solltest du aber evtl. mal mit dem Unternehmen „reden“ und um Stellungsnahme bitte. Vielleicht ergibt sich für dich dann eine ganz andere Situation.

P.S: Nur Fachanwälte nehmen im Falle des Falles und immer sauber dokumentieren.

Sich in so einer Angelegenheit zur Wehr zu setzen wird meist sehr teuer. Ausgang offen. Ohne einen Fachanwalt kommst Du in dieser Sache sicher nicht weiter.

Wünsche Dir viel Erfolg!

Gruß
Formator

Hallo,

die Beantwortung ist kompliziert und wäre Rechts-beratung. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Mit markenstarken Grüßen

Stefan Geisler

Kontakt zum Unternehmen habe ich bereits aufgenommen. Jedoch stellt man sich dort stumm.
Sollte ich mich noch einmal schriftlich an das Unternehmen wenden und dieses (höflich) zur Unterlassung auffordern mit den oben aufgelisteten Gründen? Darf ich in diesem Anschreiben auch die entsprechenden Paragraphen nennen, oder ist mir das vorbehalten, da ich kein Anwalt oder ähnl. bin?

Bzw der Tipp mit der Gema ist gut. :smile:

Gruß,
TheOriginal

ich vermute mal dein event ist nicht musterrechtlich geschützt - dann darf wohl jeder das kopieren. mehr weiß dein rechtsanwalt.

Hallo,
das ist sehr schwierig mit dem Hobby. Leider kann ich Dir da keine Hinweise oder Tips geben. Drücke Dir aber fest alle Daumen!

grundsetzlich darf man erstmal alles :smiley:
siehe dein problem
es ist ebend nur die frage was ohne antrag von der staatsanwaltschaft verfolgt wird(beispiel mord) und was nur mit antrag(sprich anzeige) und dann ist die einstellung „wir wissen das es unrecht ist, aber mal sehen wer uns darauf hinweißt und oder uns anzeigt, und wenn uns niemand anzeigt ist es ein guter gewinn für uns“
normaler raubtier kapitalismus
deswegen würde ich es mit einen achtungsvollen aber ernsten schreiben noch mal versuchen, pocker ein bissel rum, verrate von deinen vorhaben nicht zu viel dann könnten sie sich drauf vor bereiten.
und wenn sie dann immer noch nicht spuren.
gibt es ebend die anzeige zur bau oder bei der gema (die sorgen schon das sie ihr geld bekommen)
so zu sagen wer fies ist, muß damit rechnen das die eigenden gesetze verstösse von andern genutzt werden.
aber ich glaube das ist gerade grundlegenden pychologie der menschen
oder frei nach der 3 groschenoper von brecht :smile:

ich wünsche dir viel glück, und vielleicht nimmst du dir einen anwalt, oder stellst eine rechnung mit zahlungsfrist und gehst damit dann zum inkaso unternehmen, sie sorgen auch dafür das die rechnung bezahlt wird, die legalität ist wie gesagt eine ganz andere sache, mach es nur wenn du dir diesen schritt auch gewachsen fühlst

Auch wenn die Idee mal „dokumentiert“ wurde, hat sie trotzdem kein Urheberrecht - das fällt gänzlich weg in der Sache. Hier geht es um Markenrecht Stichwort Gebrauchsmuster und um unlauteren Wettbewerb § 4 Nr. 9 UWG

Ich selbst veranstalte dieses Event zwar kommerziell aber :nicht Gewerblich, sprich als Hobby mit Aufwandsentschädigung.

was eine gewerbliche Handlung wäre! Das Gesetz kennt das Wort kommerziell nicht und aus welcher Motivation heraus sie das tun ist auch irrelevant, denn die Handlung ist das Ziel und nicht das wie oder warum

hallo.

eine idee kann durch ein geschmacksmuster geschützt werden. parallel ist es ratsam eine marke zu dem geschmacksmuster an zu melden, um dem kind einen namen zu geben.

dafür gibt es gute und weniger gute anwälte ist aber sehr teuer. dein mitbewerber kann dann abgemahnt werden wenn er den wettbewerb genauso durchführt wie im geschmacksmuster beschrieben.

wenn du die kosten nicht scheust würde ich einen anwalt für urheberrecht nehmen, in stuttgart gibt es da ganz gute.

außerdem kannst du ja beweisen, dass du der urheber dieser veranstaltung bist und immer schon warst, sogar mit diesem sponsor der diech kopert schon zusammengearbeitet hast.

mein tipp: qualität zahlt sich immer aus.mach das event besser als dein nachahmer und versuche das ganze als marke zu ethablieren indem du eine marke anmeldest.

redbull konnte sich nach dem mega erfolg leider auch nicht vor nachahmern an energgy drinks wehren, daher haben sie die merke red bull so stark gemacht, dass ihnne keiner das wasser reichen kann.