Hallo Zusammen,
ich habe eine kleine Frage zu Thema Kündigung von Online Verträge:
Ist es rechtlich zulässig, dass Online Verträge ausschließlich schriftlich (Brief, Fax) gekündigt werden können, obwohl diese ohne Unterschrift zustande gekommen sind?
Ist es rechtlich zulässig, dass Online Verträge ausschließlich schriftlich (Brief, Fax) gekündigt werden können, obwohl diese ohne Unterschrift zustande gekommen sind?
Ja, ist es. Für die Art der Kündigung kommt es nicht auf die Form des Vertragsschlusses an, sondern auf die Vertragsart, so wird teilweise von Gesetzes wegen schon die Schriftform vorgeschrieben. Auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Schriftform zulässig. Das ist allein aus beweistechnischen Gründen nicht unangemessen. Alles andere kommt auf den Einzelfall an.
Hallo!
Das Schließen von Verträgen ist formfrei möglich, mündlich oder
schriftlich spielt dabei keine Rolle.
Allerdings sind die meisten Verträge daran gebunden, dass sie
schriftlich gekündigt werden können- das kann in den AGB geregelt sein.
Des Weiteren musst du dir nur mal den Fall vorstellen, dass du jederzeit
kündigen könntest- per Mail oder einfach am Telefon. Jeder der an
deine Unterlagen kommt, kann also jederzeit kündigen. Um das zu
vermeiden sind Kündigungen der Regel nach an die Schriftform
gebunden, damit ein Missbrauch verringert werden kann.
Aus Kundenfreundlichkeit wird den meisten neu angeworbenen Kunden
die Möglichkeit gegeben, Verträge am Telefon abzuschließen.
Des Weiteren könnte es unter Umständen zu einen Rechtsstreit kommen,
in dem du als Kündigender den Zugang der Kündigung beweisen musst.
Dies ist nur per Einschreiben möglich. Wenn du eine Email schickst, dann
wird es dir mehr als schwer fallen zu beweisen, dass die Kündigung
auch wirklich zugegangen ist.
Ich kann dir zwar keine Urteile dazu nennen.
Aber das ist, soweit ich weiß, zulässig.
Ansonsten wäre es leichter möglich, dass dir sonst wer einen Vertrag kündigt, ohne dass du das wolltest.
Hallo!
Das kann schon zulässig sein, wenn für die Kündigung des Vertrages eine
besondere Form vorgeschrieben ist.
Um was für einen Vertrag geht es denn? Und wie ist die Kündigung geregelt
(Hinweis im Vertrag, Klausel im Kleingedruckten) ?
Generell empfiehlt es sich aber sowieso immer schriftlich zu kündigen, um sicher
zu sein, dass das Schreiben angekommen ist und um es ggf. auch beweisen zu
können (Einschreiben mit Rückschein, Fax mit Sendebericht OK).
Aber im Einzelfall könnte auch eine Kündigung per email wirksam sein, das kann
man pauschal nicht sagen, da kommt es auf den Vertrag an.
Wenn bei Vertragsschluss die Form vorgeschrieben wurde (zum Beispiel in den AGB) dann ja. Schließlich wird man dann nicht gezwungen, sondern erfüllt einfach seine vertraglichen Pflichten.
Wenn nichts festgelegt wurde, sollte der Kündigende trotzdem eine Form wählen, deren Zugang vor Gericht nachgewiesen werden kann. Das ist zur Zeit eigentlich nur bei Einschreiben möglich. Bei Email, Fax und Telefon müsste der Absendende den Zugang nachweisen, was eigentlich unmöglich ist, wenn der Empfänger behauptet, er hätte nichts bekommen.
Also egal was in den Bedingungen steht: Der Kündigende sollte immer die rechtlich zuverlässige und sichere Form wählen.__________________