Online-Videothek - Rücktrittsrecht

Hallo,

Kunde A hat sich bei einer Online-Videothek angemeldet. Keinerlei AGB auf deren Homepage zu finden.
Bezahlung erfolgt über einen externen Dienstleister, und zwar über eine Bankabbuchung. In der Abbuchung war dann das Passwort mit dem man sich in der Videothek einloggen konnte. Die groß umworbenen „Filme ab 1,99“ stellten sich nach dem einloggen als Luftnummer heraus, es gab lediglich einen Film zu diesem Preis - der Rest 7 Euro. Kunde hat dann diesen einen Film angeschaut, total miese Qualität und anschließend gekündigt. Das Restguthaben (man musste min. 20 Euro einzahlen) wollte er sich erstatten lassen, was die Videothek jedoch ablehnte. Damit das Guthaben des Kunden nicht verfällt wurde parallel die Kündigung vorerst abgelehnt.
In den AGB des Bezahldienstleisters gibt es keine Klausel für Rückzahlungen, dürfte aber hier sowieso nicht mehr relevant sein?

Kann A die Rückzahlung verlangen?

Danke & Gruß,
Alex

Hallo,
ianal.
Warum sollte der Verleiher denn irgendwas zurückzahlen müssen? Wofür genau wurde denn bezahlt? War das eine Vorauszahlung für den Filmverleih, eine Jahresgebühr, eine Anmeldegebühr? Gab es keinen schriftlichen Vertrag per Post, der zu unterzeichnen war? Kein Häkchen mit ‚AGB gelesen‘ und entsprechendem Link bei der Anmeldung?

Es gibt übrigens keine Möglichkeit zum Rücktritt bei einer Dienstleistung, wenn das Angebot bereits genutzt wurde.

Gruß
loderunner

Hallo,
Danke für deine Antwort.
AGB gibt es wie gesagt keine! Lediglich der Bezahldienstleister (z.B. Firstgate Click & Buy) hat AGB, aber die betreffen ja den hier vorliegenden Mitgliedsvertrag zwischen Videothek und Kunde nicht, zudem gäbe es für die gestellte Frage keinen entsprechenden § in diesen AGB.

Man musste sein Nutzerkonto bei der Online-Videothek erst aufladen, was nur mit 20 Euro möglich war (bzw. das war der kleinste Beitrag). Mit diesem Guthaben wurden dann die entsprechenden Ausleihkosten beglichen. Ein Film für 7 Euro wurde wie gesagt angesehen, entsprechend sind also noch 13 Euro auf dem Konto.

Also ähnlich div. Handyverträgen - dort musste man ja auch das virtuelle Handy-Konto aufladen und es nach willen der Anbieter abtelefonieren oder verfallen lassen.

Gruß,
Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

AGB gibt es wie gesagt keine!

Kann es sein, dass sie lediglich gut versteckt sind? Oder dass alles interessante direkt auf der Anmeldeseite steht? Die virtuelle Person wird doch nicht Geld für etwas bezahlen, was nirgendwo beschrieben ist?
Leider sind Deine Informationen einfach viel zu dünn, um etwas sagen zu können. Um welche Seite geht es denn?

Lediglich der Bezahldienstleister (z.B. Firstgate Click & Buy) hat
AGB, aber die betreffen ja den hier vorliegenden Mitgliedsvertrag
zwischen Videothek und Kunde nicht,

So ist es.

Gruß
loderunner