mal angenommen man möchte aus einem kürzlich abgeschlossenen 12monatigem abo für ein onlinespiel aussteigen. und schreibt eine kündigung innerhalb der 14 tagen. ist es rein theoretisch möglich bzw gewährt der gesetzgeber auch in diesem fall ein 14tätiges widderufsrecht?
Hi baju,
mal angenommen man möchte aus einem kürzlich abgeschlossenen
12monatigem abo für ein onlinespiel aussteigen. und schreibt
eine kündigung innerhalb der 14 tagen.
innerhalb welcher 14 Tage? Der Widerrufsfrist?
ist es rein theoretisch
möglich bzw gewährt der gesetzgeber auch in diesem fall ein
14tätiges widderufsrecht?
Eine Kündigung ist eine Kündigung. Auch innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Ein Widerruf ist ein Widerruf und gilt nur während der ersten 14 Tage nach Abschluss des Vertrages.
Widerruf kann aber gesetzlich ausgeschlossen sein, wenn die Dienstleistung im gegenseitigen Einvernehmen bereits vor Ende der Widerrufsfrist in Anspruch genommen wurde. Bei einem Online Game wird das wohl der Fall sein. (§312d Abs. 3 BGB). Hierzu müssten wahrscheinlich die AGB’s geprüft werden.
Des Weiteren besteht noch die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung.
Evtl. kann der Vertrag auch angefochten werden wenn der User minderjährig war. (Bsp. 17 jähriger schließt was im Internet ab und die Eltern sind nicht einverstanden)
Grüße
Hi markus,
vielen dank für deine antwort.
Widerruf kann aber gesetzlich ausgeschlossen sein, wenn die
Dienstleistung im gegenseitigen Einvernehmen bereits vor Ende
der Widerrufsfrist in Anspruch genommen wurde. Bei einem
Online Game wird das wohl der Fall sein. (§312d Abs. 3 BGB).
Hierzu müssten wahrscheinlich die AGB’s geprüft werden.
angenommen, das abo würde man zusätzlich zu dem hauptprogramm (inkl. 30tagen) erwerben, so würde ja dies hier nicht gelten. man würde ja nicht das spiel bzw. 30tage widerrufen wollen, sondern das 12monatiges abo. dh in anderen worten, das abo ist nicht angelaufen.
Des Weiteren besteht noch die Möglichkeit der Anfechtung wegen
Irrtums oder arglistiger Täuschung.
angenommen man würde als grund „irrtum“ angeben, so müsste der betreiber das akzeptieren müssen, oder?