angenommen bei einer Onlineauktion ersteigert jemand einen Artikel aber in der Artikelbeschreibung steht nichts ueber Versandkosten.
Warenschulden sind normalerweise Holschulden - falls der Kaeufer den Artikel allerdings nicht selbst abholen kann (oder wegen zu hohem Aufwand nicht abholen will) muss er dann alle Konditionen die der Verkaeufer im nachhinein ihm auferlegt akzeptieren z.B. ueberhoehter Versandpreis?
Ist ein Verkaeufer einer Onlineauktion im Allgemeinen verpflichtet den Artikel auch zu versenden oder muss er den Artikel nur herausgeben wenn der Kaeufer ihn persoenlich abholt?
angenommen bei einer Onlineauktion ersteigert jemand einen
Artikel aber in der Artikelbeschreibung steht nichts ueber
Versandkosten.
Warenschulden sind normalerweise Holschulden - falls der
Kaeufer den Artikel allerdings nicht selbst abholen kann (oder
wegen zu hohem Aufwand nicht abholen will) muss er dann alle
Konditionen die der Verkaeufer im nachhinein ihm auferlegt
akzeptieren z.B. ueberhoehter Versandpreis?
Denk ja, schließlich hätte sich der Käufer im Vorhinein über alle Vertragsmodalitäten, zu denen auch die Versandkosten zählen, informieren können bzw. beim Verkäufer nachfragen. Und wenn einem dann die Versandkosten zu hoch sind, niemand zwingt Einen, genau bei diesem Verkäufer zu kaufen.
Ist ein Verkaeufer einer Onlineauktion im Allgemeinen
verpflichtet den Artikel auch zu versenden oder muss er den
Artikel nur herausgeben wenn der Kaeufer ihn persoenlich
abholt?
Was stand denn da: nur Abholung oder auch Versand?
Warenschulden sind normalerweise Holschulden - falls der
Kaeufer den Artikel allerdings nicht selbst abholen kann (oder
wegen zu hohem Aufwand nicht abholen will) muss er dann alle
Konditionen die der Verkaeufer im nachhinein ihm auferlegt
akzeptieren z.B. ueberhoehter Versandpreis?
wenn im Vorfeld nichts vereinbart wurde, kann der Verkäufer in diesem Fall die Versandart nach billigem Ermessen wählen und dann auch entsprechend Versandkosten in Rechnung stellen. Dabei wird dann meist die Differenz zwischen berechneten Versandkosten und reinem Porto zu Diskussionen führen, die nur ein Gericht final entscheiden kann.
Denk ja, schließlich hätte sich der Käufer im Vorhinein über
alle Vertragsmodalitäten, zu denen auch die Versandkosten
zählen, informieren können bzw. beim Verkäufer nachfragen. Und
wenn einem dann die Versandkosten zu hoch sind, niemand zwingt
Einen, genau bei diesem Verkäufer zu kaufen.
Wenn ein Vertragspunkt „Versandkosten“ nicht im Kaufvertrag vereinbart wurde, muss er eben im Anschluß nachverhandelt werden. Wieso der Käufer allerdings nun allen Schandtaten des Käufers rechtlos ausgeliefert sein soll, entzieht sich mir.