Onlinebanking

Tach zusammen,

irgendwo in der 'ct gab’s mal nen Bericht, wonach Omline-Überweisungen, die an den falschen Adressaten geraten, futsch sein sollen. Auch im Fernsehen hab ich da mal was drüber gesehen. Irgendwie haben die argumentiert, dass man - im Gegensatz zur schriftlichen Überweisung - eben nix schriftliches mehr in der Hand hätte und von daher auch keinerlei Möglichkeit hat, das Geld, das falsch überwiesen wurde, wieder zurückzubekommen…

Daraufhin habe ich nun meine Bank angesprochen. Die wissen nichts von solch einer Problematik. Die behaupten steif und fest, dass auch online fälschlich überwiesenes Geld problemlos zurückgeholt werden kann.

Wem soll ich nun glauben?

Ich überlege mir schon, mir eine schriftliche „Unbedenklichkeitserklärung“ meiner Bank einzuholen…

Gruß

Holger

Tach zusammen,

irgendwo in der 'ct gab’s mal nen Bericht, wonach
Omline-Überweisungen, die an den falschen Adressaten geraten,
futsch sein sollen. Auch im Fernsehen hab ich da mal was
drüber gesehen. Irgendwie haben die argumentiert, dass man -
im Gegensatz zur schriftlichen Überweisung - eben nix
schriftliches mehr in der Hand hätte und von daher auch
keinerlei Möglichkeit hat, das Geld, das falsch überwiesen
wurde, wieder zurückzubekommen…

Daraufhin habe ich nun meine Bank angesprochen. Die wissen
nichts von solch einer Problematik. Die behaupten steif und
fest, dass auch online fälschlich überwiesenes Geld problemlos
zurückgeholt werden kann.

Ja, klar, ob der Bankmitarbeiter Deine Überweisung in den Computer füttert oder ob Du das gleich selber per Internet machst, ist egal, die Buchung ist nachvollziehbar und kann korrigiert werden, ich druck mir die Überweisungen immer aus.
Wenn der Empfänger das Geld aber nicht rausrücken will, brauchst Du einen Rechtsanwalt, zurückgeben kann man nur Latschriften.
Gruß
Rainer

Hi
keine Überweisung kann problemlos zurückgebucht werden, nur Bankeinzug (Lastschrift). wär ja noch schöner… das gäb ein hin und her gebuche :smile:.
HH

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irgendwo in der 'ct gab’s mal nen Bericht, wonach
Omline-Überweisungen, die an den falschen Adressaten geraten,
futsch sein sollen. Auch im Fernsehen hab ich da mal was
drüber gesehen. Irgendwie haben die argumentiert, dass man -
im Gegensatz zur schriftlichen Überweisung - eben nix
schriftliches mehr in der Hand hätte und von daher auch
keinerlei Möglichkeit hat, das Geld, das falsch überwiesen
wurde, wieder zurückzubekommen…

nun ja, ein wirklich rechtlich relevantes schriftstueck waere ein beleg vom ueberweisungstraeger mit einlieferungsstempel und handzeichen vom bankmitarbeiter. aber versuch das mal in der filiale zu kriegen. solange du nicht wirklich grosse betraege ueberweist…
der einfache beleg vom ueberweisungstraeger ist nicht wirklich viel wert, den kann jeder in beliebiger menge selbermachen aber immerhin ein hinweis.
wenn es nur um etwas schriftliches geht, sollte man das browserfenster mit den ueberweisungsdaten ausdrucken, das haette dann eine aehnliche qualitaet - ein hinweis, aber mit krimineller energie beliebig leicht faelschbar.

Daraufhin habe ich nun meine Bank angesprochen. Die wissen
nichts von solch einer Problematik. Die behaupten steif und
fest, dass auch online fälschlich überwiesenes Geld problemlos
zurückgeholt werden kann.

man kann falsche ueberweisungen in der tat zurueckbuchen, allerdings nicht lange. solange das geld noch unterwegs ist, dh. dem empfaengerkonto noch nicht gutgeschrieben wurde, regeln banken das meist untereinander. wenn’s der emfaenger schon erhalten hat, muss dieser es nach bgb wieder rausgeben, tut er es freiwillig, kein problem, fuer den fall dass nicht, halten sich banken im allgemeinen groessere horden anwaelte, die das dann zurueckklagen.
wenn sich die bank uninteressiert zeigt bliebe neben den ordentlichen gerichten der weg zum ombudsman fuer deutsche privatbanken, falls es sich nicht um sparkassen, volks und raiffeisenbanken handelt.

http://www.bdb.de/html/verband/ver_beschwerde.asp

dieses schlichtungsverfahren ist fuer den kunden weitgehend kostenfrei und fuer die bank bei streitwerten bis 5000 euro bindend, darueber kann die bank ein ordentliches gericht anrufen - der kunde kann das immer und etwige verjaehrungsfristen ruhen fuer die dauer der schlichtung.

Ich überlege mir schon, mir eine schriftliche
„Unbedenklichkeitserklärung“ meiner Bank einzuholen…

falls du so ein papier bekommst, kannst du davon ausgehen, dass das ein anwalt der bank aufgesetzt oder zumindest durchgesehen hat, ergo wirst du damit vor gericht nicht viel anfangen koennen…

joachim

Hi Holger,
also ich hatte ganau das Problem vor kurzem. Es war zwar kein Riesenbetrag, aber es hat mit der Rückbuchung ohne Probleme und Papierkram funktioniert.

Viele Grüße
Eberhard