Onlinebestellung-Reingelegt

Hallo!
Habe über Emunio.de eine DVD bestellt. Habe dem Händler das Geld überwiesen und ein paar Tage später kam eine falsche DVD in der richtigen Hülle. Ich schrieb den Händler an, erklärte ihm den Sachverhalt und gab ihm Bescheid, dass ich die DVD unfrei zurückschicke. Seine einzige Reaktion auf meine mail war: „ui, dat ist ja ein Ding. War die DVD noch in Folie? Bitte um Rückmeldung.“
Ich meldete ihm zurück, dass die DVD nicht in Folie war und dass ich die DVD am nächsten Tag unfrei zurückschicke.
Bei der Post wurde mir gesagt, dass ich das nur als Paket verschicken kann.

Nachdem er die DVD zurückerhielt, kam folgende Mail:

zu meiner Verwunderung mußte ich heute
> feststellen,
> > > dass sie mir ein Paket unfrei für 8.70Euro
> > > zugesendet haben.
> > > Nach unserem kurzen EMailkontakt wurde dies
> nicht
> > > ausgemacht und eine geringe Anfrage bei ihrem
> > > örtlichen Postamt, hätte diese Ihnen mitgeteilt,
> > > dass die Möglichkeit des Einwurf-, bzw.
> > > Übergabeeinschreibens bei dieser Grösse der Ware
> > > ausreichend gewesen wäre. Dies ist ein
> > > Differnenzbetrag von 5.25Euro, bzw. 4.75Euro.
> Dieses
> > > werde ich nicht tragen, zumal dieser Postweg
> NICHT
> > > ausgemacht war!
> > > Bitte senden Sie mir Ihre Bankverbindung zu,
> damit
> > > ich den Betrag abzgl. des „unnötigen“ Portos
> > > zurücküberweisen kann!

Darauf schrieb ich:

mir wurde bei der Post gesagt, dass dies der einzige
Weg sei, die Sache unfrei zu verschicken. Eine andere
Möglichkeit wurde mir nicht genannt. Ich sehe auch
nicht ein, dass ich das Porto oder einen
Differenzbetrag tragen soll. Wäre mir gleich die
richtige DVD geschickt worden, wäre dies nicht
passiert. Ich habe in meiner Mail geschrieben, dass
ich die DVD unfrei zurücksende. Sie hätten mir ja auch
schreiben können, auf welche Art ich die DVD
zurückschicken soll. Ich bitte Sie nun, mir
baldmöglichst die richtige DVD zuzusenden.

Dann schrieb er:

ich sehe aber auch nicht ein, dass hier in Eigeniniative agiert wird
und mir
utopische Kosten auferlegt werden, zumal VORHER eine Möglichkeit
bestanden
hat, den Versand zu klären.
Ich finde das schon eine ziemliche Unverschämtheit. Bitte um die
Zusendung
der Bankdaten, zumal ich u.a. nicht eindeutig klären konnte, ob der
o.a.
Film ggf. nicht ausgetauscht worden ist.

Was kann ich in diesem Fall machen? Kann er sich einfach weigern, den Gesamtbetrag zurückzuüberweisen oder die korrekte DVD nachträglich zu schicken? Ich habe ihn schließlich zweimal angeschrieben um ihm mitzuteilen, dass ich die DVD unfrei verschicken werde. Von ihm kam kein Vorschlag/Instruktion, wie ich die DVD zurückzuschicken habe. Außerdem kann mir doch nicht einfach unterstellen, die DVD ausgetauscht zu haben! Was sind denn das für Geschäftspraktiken? Bitte helft mir!

Gruß,

Juliane

Hallo Juliane,

Ich schrieb den Händler an, erklärte ihm den Sachverhalt und gab ihm
Bescheid, dass ich die DVD unfrei zurückschicke.

wie kommst Du darauf, daß er unfreie Sendungen entgegen nimmt? Nur weil Neckermann, Quelle & Co. bei Retouren mit unfreien Sendungen arbeiten, weil das für die organisatorisch einfacher ist, heißt doch nicht, daß jeder Online-Krämer das genauso handhabt.

war: „ui, dat ist ja ein Ding. War die DVD noch in Folie?
Bitte um Rückmeldung.“

Er muß als Händler natürlich die bestellte Ware liefern. Ob die DVD noch in Folie ist, hätte er doch eigentlich beim Verpacken merken müssen. Äußerst merkwürdig… Wird auf diesem Markt denn ausschließlich Neuware angeboten?

Ich meldete ihm zurück, dass die DVD nicht in Folie war und
dass ich die DVD am nächsten Tag unfrei zurückschicke.
Bei der Post wurde mir gesagt, dass ich das nur als Paket
verschicken kann.

Es wäre völlig ausreichend gewesen, die DVD als Warensendung zu schicken. Das Risiko für den Rücktransport trägt der Verkäufer.

Was kann ich in diesem Fall machen? Kann er sich einfach
weigern, den Gesamtbetrag zurückzuüberweisen oder die korrekte
DVD nachträglich zu schicken?

Er ist eigentlich sogar verpflichtet, die korrekte DVD zu schicken. Normalerweise hätte er aber die unfreie Sendung gar nicht erst annehmen dürfen, dann wäre der Fall eindeutig gewesen. Jetzt wird es etwas komplizierter und im Zweifelsfall nur vor Gericht zu klären, da er einerseits die Kosten für die Rücksendung zu tragen hat, wenn die Ware nicht i.O. ist, andererseits aber auch nicht jede Phantasiesumme akzeptieren muß (Du hättest das ja auch mit Lufthansaflug 1. Klasse persönlich vorbei bringen können und ihm den Trip in Rechnung stellen können - da wird es deutlich, daß sowas nicht OK ist).

Ich denke, daß es durchaus in Ordnung wäre, wenn er Dir an Versandkosten nur die notwendingen Versandkosten erstattet, z.B. in der Höhe, in der er selber Versandkosten berechnet hat. Da das aber bedeuten könnte, daß er jetzt wegen Deinem Luxusversand soviel abzieht, daß am Ende noch nicht einmal die Kosten für die DVD voll ersetzt werden, wird es eben kompliziert.

viele Grüße,

Ralf

gwerbliche verkäufer MÜSSEN mangelhafte ware unfrei zurücknehmen!!!

du bist -meiner meinung nach- im recht.

lass dich auf keinen kuhhandel ein.

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gwerbliche verkäufer MÜSSEN mangelhafte ware unfrei
zurücknehmen!!!

bitte mal eine Quelle dafür nennen.