Hallo,
jemand bestellt bei einem Onlineshop Ware.
Diese kann zeitig geliefert werden, also wird die Bestellung stroniert, die Bankverbindung zwecks
Rückerstattung mitgeteilt.
Nach fast einen Monat auf die ist keine Gutschrift da, der Kontakt per Mail ist erfolgslos.
Telefonisch wird man mehr oder weniger vertröstet - es fehlt immer
etwas oder das System spinnt o.a.
Welche Reaktion wäre in dem Fall angebracht?
Eine letzte mail schreiben, noch mal den
Schaverhalt auflisten, die Gutschrift verlangen und eine Frist
setzten?
Aufgrund der Erfahrung kann man davon ausgehen das die Frist verstreichen wird.
Fällt das schon ins Strafrecht - unterschlagung?
Danke für evtl. Antworten