Onlinebestellung - Vertrag zustande gekommen?

Hallo zusammen,

angenommen jemand bestellt online bei einem traditionellen Versandhandel (Neckermann, Otto, o.ä.) Ware.
Der Besteller ist in der Verbraucherinsolvenz.
Der Versandhändler bestätigt den Eingang der Bestellung. Anschliessend hört der Besteller nichts mehr von seiner Bestellung.

Er geht davon aus dass seine Bonität überprüft wurde und der Händler das Risiko nicht eingehen wollte.

Hätte der Händler aber die Bestellung offiziell ablehnen müssen oder ist stillschweigend ein Vertrag zustande gekommen?

Gruß
Bori

gute frage. ich weiß zumindest, dass viele Händler das in ihren agb umdrehen: die Bestellung ist solange nicht angenommen, bis sie entweder ausdrücklich als angenommen erklärt wird oder bis die ware versendet wird.

Hallo!

gute frage. ich weiß zumindest, dass viele Händler das in
ihren agb umdrehen:

Da muss nichts umgedreht werden, denn das hier:

die Bestellung ist solange nicht
angenommen, bis sie entweder ausdrücklich als angenommen
erklärt wird oder bis die ware versendet wird.

ist die Rechtslage.

Guten Tag,
Die Bestellung ist in diesem Fall nicht stillschweigend angenommen. Du als Verbraucher darfst eine Annahme persönlich, oder als Fernabsatz Vertrag erwarten. Sollten mehr als 2 wochen verstreichen, kannst du davon ausgehen, dass der Auftrag abgelehnt wurde, oder aber im System verloren gegangen ist.
MfG

Hallo,

Du als Verbraucher darfst eine Annahme persönlich,
oder als Fernabsatz Vertrag erwarten.

wassis los?

Sollten mehr als 2
wochen verstreichen, kannst du davon ausgehen, dass der
Auftrag abgelehnt wurde, oder aber im System verloren gegangen
ist.

Und was ist, wenn dem Verkäufer danach ist, seine Annahme zwei Wochen und einen Tag nach Eingang der Bestellung zu erklären?

Gruß
C.

1 „Gefällt mir“

Hallo!

Du als Verbraucher darfst eine Annahme persönlich,
oder als Fernabsatz Vertrag erwarten.

wassis los?

Daran ist ja Quelle kaputt gegangen, weil die Frau Schickedanz es sich nicht nehmen ließ, in der Republik umher zu reisen und die Vertragsannahmen bei den Kunden persönlich zu erklären. Das wurde auf die Dauer zu teuer.

3 „Gefällt mir“