Hallo, ich brauche unbedingt den Rat von Experten.
Ich habe online bei einem Versandhandel etwas für Summe von unter 10€ bestellt. Geliefert wurden die Sachen auch, aber mit einer Rechnung von weit über 100€. In der Bestellbestätigung wurden die Sachen auch mit unter 10€ aufgeführt. Mein Anruf dort ergab, es war ein Systemfehler vom Versandhandel und ich müsste schon die richtige Summe von über 100€ zahlen.
Ich könnte ja die Sachen wieder abholen lassen, aber mich micht der Absatz in der Bestellbestätigung nachdenklich:
„Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen.“
Heißt das nicht, ich muss dann nur den ersten Betrag bezahlen, den von der Bestellbestätigung?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Also auf jeden Fall kannst du die Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücksenden das ist Pflicht bei Käufen im Netz.
Wenn du die Ware behalten willst wirst du denke ich den höheren Betrag zahlen müssen.
Hallo Jessy,
also ich kann dir keinen sicheren und vor allem hundertprozentig richtigen Rat geben, aber meiner Meinung nach musst du leider die Summe über 100 € bezahlen. Der Versandhandel ist mit der falschen Summe einem Irrtum gem. § 119 BGB unterlegen und hat diesen auch angezeigt. Somit ist der Kaufvertrag als unwirksam anzusehen (§ 142 BGB). Du könntest daher jetz die Waren für über 100€ kaufen, oder du schickst sie, wie man dir am Telefon mitgeteilt hat, wieder zurück!
Ich denke, für 10 € wirst du sie keinesfalls kaufen können!!! Tut mir leid!
Für meinen Rat kann ich leider aber keine Garantie übernehmen, hab mit meinem JuraStudium erst angefangen 
Hoffe aber trotzdem, dass ich dir helfen konnte!!!
glg Michaela
Hallo!
Wäre Dir das in einem Geschäft passiert, wäre Deine Frage leichter zu beantworten. Dann läge von Seiten des Verkäufers ein Erklärungsirrtum vor und er wäre nicht verpflichtet Dir den Artikel für 10,- statt 100,- Euro zu verkaufen. Wie sich das allerdings bei ( Internet-)Versandgeschäften verhält weiß ich leider nicht. Vielleicht haben die Anderen ja hilfreichere Antworten für Dich! Grüße aus Berlin…Malevil
Zu deiner Frage!!!
Wahrscheinlich wird auch so die Ware ausgezeichnet gewesen sein, wie du es Anfangs geschildert hast.Nur sehr Merkwürdig wenn dann in der Bestellbestästigung gleich der 10 fache Betrag gefordert wird!!
Es gibt 2 Möglichkeiten: Wenn du bei deiner Online Bestellung dir eine Kopie gedruckt oder gespeichert hast mit der Summe A, kannst du dem Versandhandel das Gegenteil beweisen und die Summe B als falsch deklarieren, was dein gutes Recht ist!
Die andere Möglichkeit: Wenn du das nicht beweisen kannst,würde ich an deiner Stelle den Artikel schnell wieder zurück schicken. Du hast das Recht, jeden gekauften Artikel innerhalb einer Woche bis 14 Tage (bitte den Ihre AGB gründlich durchlesen) ohne Angaben von Gründen wieder zurück zu geben, auch wenn das Zurücksenden ein paar Euro kostet. Aber besser so, als sich hinterher darüber lange Zeit zu ärgern.
Hallo Jessy807,
vermutlich steht irgendwo in den AGB´s im Kleingedruckten, dass in der Angebotskommunikation „Irrtümer nicht ausgeschlossen“ sind, oder „Druckfehler“ vorkommen können.
Um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen, würde ich die Sachen zurückschicken. Nach dem Fernabsatzgesetz hat der Käufer 14 Tage Zeit,(ohne Erklärung) vom Kauf zurück zu treten. Je nach Art der Ware kann auch (schriftlich) verlangt werden, die Ware wieder abzuholen!
Zahlen würde ich die 10 € in keinem Fall.
Hallo Jessy807,
erstmal grundsätzlich: bei Fernabsatzverträgen, also immer wenn Du etwas über Versand bestellst, hast Du ein garantiertes Rückgaberecht, also wenn Dir die Ware nicht gefällt schickst Du sie zurück. Liegt der Warenwert unter 40 € können Dir allerdings die Rücksendekosten auferlegt werden, je nachdem wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen aussehen.
In diesem Fall ist es aber komplexer: wichtig ist zu wissen, ob der Shop die Ware wirklich für 10 € angeboten hat. Wenn ja sollten sie zu ihrem Fehler stehen und Dir die Ware für 10 € verkaufen. Die Frage ist aber, kannst Du nachweisen, ob daß das Angebot wirklich 10 € war? Wenn ja würde ich darauf bestehen, die Ware für 10 € zu bekommen.
Juristisch gesehen bekommst Du mit der Ware, wenn sie mit einem höheren Preis kommt, ein neues Angebot des Versenders, was Du ablehnen kannst, da es nicht Deiner Bestellung entspricht. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme der Ware nur zustande, wenn er Deiner Bestellung entspricht, und selbst dann hast Du noch die per Fernabsatzvertrag geregelte Rückgaberecht.
Ich hoffe dies klärt Deine Frage. Sag mir mal bitte wie der Versender reagiert hat, das interessiert mich sehr.
Viele Grüße und viel Erfolg.
Hi Jessy,
zu aller erst: Dies ist keine Rechtsberatung, denn eine solche darf nur gegen entsprechendes Honorar von einem Rechtsanwalt o.ä. erfolgen.
So und jetzt hierzu meine (laienhafte) Meinung:
Der Kaufvertrag kam in dem Augenblick zustande, als der Versandhandel Dir die Bestellbestätigung über 10 € gesendet hat. Somit ist der Kaufvertrag über die 10 € und nicht über die 100 € zustande gekommen.
Allerdings kann der Versandhandel gem. § 119 BGB den Kaufvertrg anfechten. Dann wird der Kaufvertrag nachträglich für nichtig erklärt, d.h. er gilt als von vornherein nicht entstanden. In diesem Fall steht dem Käufer gem. § 122 BGB ein Schadensersatz zu. Es ist jedoch fraglich ob im vorliegenden Fall ein Schaden entstanden ist (es sei denn man hätte nachweislich z.B. die gekaufte Ware mit Gewinn weiterverkaufen wollen).
Das wäre die rechtliche Seite des Vorgangs. Daneben gibt es aber immernoch die „Kulanz-Seite“. Wenn man einen netten Brief schickst, in dem man darauf hinweist, wie enttäuscht man darüber bist, dass das Versandhaus eigene Fehler auf Kosten der Kunden ausbügelt (oder so ähnlich) könnte es vielleicht sein, das man sich erweichen lässt und ein besseres Angebot als den normalen Verkaufspreis macht, z.B. 30% Nachlass o.ä… Gerade in der heutigen Zeit sollte doch die Kundenbindung etwas wert sein.
Ansonsten bleibt einem nur noch die Sachen auf Kosten des Versandhauses zurückzuschicken und sich die Sache zu merken (sprich nicht mehr dort zu bestellen bzw. es gibt auch Bewertungsportale).
Gruß,
Sax
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hallo jessy807,
wenn du die sachen behalten möchtest, musst du den preis zahlen der auf der rechung steht(also die 100€). bist du damit nicht einverstanden müssen die sachen zurück. für die rücksendung dürfen dir aber keine kosten entstehen. das sich das versandhaus oder wo auch immer du bestellt hast aus irgendeinem grund vertan hat beim preis kann schonmal vorkommen. das heist aber nicht das der verkäufer dann an den „irrtums-preis“ gebunden ist. im umkehr schluss bist du aber dann auch nicht zur abnahme verpflichtet.
ich hoffe ich konnte dir mit meiner antwort helfen.
lg cassandrabra