Hallo,
meine Tochter spielt ein kostenloses Online-Game (Zoomumba von Bigpoint), welches mein Mann angefangen hat zu spielen, aber durch Arbeit keine Zeit mehr dazu hat.
In diesem Spiel kann man durch Echtgeld eine spieleigene Währung (Zoodollar) kaufen, dies hatte mein Mann auch mal gemacht, ohne zu Wissen, dass unsere Bankdaten gespeichtert wurden.
Nun hat meine 8jährige Tochter per Lastschrift 3300 ZD (spieleigene Währung) für 99 EUR gekauft. Dies war abends um 21 Uhr, morgens fand mein Mann eine Bestätigungsmail über den Kauf und ich habe mich direkt um 5 Uhr an den Support gewandt, damit sie den Vorgang stornieren, da ich diesem Kauf als Mutter nicht zustimme
Mittags bekam ich dann eine Antwort, dass eine Stornierung nicht möglich wäre, weil schon ein Teil der Währung ausgegeben wurde. Daraufhin veranlasste ich eine Zahlung, damit die 3300 ZD wieder vorhanden sind.
Auf meine Mail, dass ich die fehlenden ZD ersetzt habe und die Bankdaten gelöscht habe, damit soetwas nicht nochmal passieren kann, bekam ich einen Tag später die Antwort: das die Lastschrift bereits raus wäre, und bei Rücklastschrift eine Stornogebühr fällig wäre. Meine Alternative mit den ausgeglichenen ZD wurde nicht akzeptiert.
Bei Internet-Abwicklungen gbit es doch ein 14-tägiges Widerrufs-Recht? Oder?
Und ich habe bevor ein Schaden entstehen konnte mich mit dem Support in Verbidung gesetzt und Vorschlag unterbreitet.
Ist es überhaupt rechtens, dass meine Bankdaten ohne Information gespeichert werden? Ich mußte mich erst mit dem Support in Verbindung setzen, um heraus zu bekommen, wie ich die löschen kann.
Muß ich diese nun 99 EUR zahlen? Oder ist das eher eine Kulanzsache?
So ein Spielehersteller hat doch sicherlich möglichkeiten, den Account einige Tage zurückzusetzen ect.
Hallo,
das wäre eher eine Frage fürs Recht-Brett (da aber nicht in Ich-Form fragen!).
Generell ist es aber so, daß ein Vetrag, den ein Minderjähriger eingeht, schwebend unwirksam ist. Versagen die Eltern also die Erlaubnis, ist er komplett unwirksam und muß rückabgewickelt werden.
Gruß
Christian
Generell ist es aber so, daß ein Vetrag, den ein
Minderjähriger eingeht, schwebend unwirksam ist. Versagen die
Eltern also die Erlaubnis, ist er komplett unwirksam und muß
rückabgewickelt werden.
und da ist auch das problem: woher soll denn der verkäufer wissen, wie alt sein kunde ist? der account läuft auf den vater (nehme ich mal an), die bankdaten auch. also wird natürlich angenommen, dass auch der vater den kauf getätigt hat.
zwischen dem Kauf 21 Uhr und dem Kontakt an dem Support 5 Uhr, liegen gerademal 8h. Und direkt in der ersten Mail wurde der Support darüber informiert, dass meine Tochter eigenmächtig den Kauf getätigt hat, ohne mein Einverständnis.
Es wurde auch meinerseits nach einer Lösung gesucht, entstandenen Schaden (die ausgegebenen ZDs) wieder auszugleichen.
Ich weiß nicht, wie man so stur sein kann - die sollen einfach den Account auf 1. Jan zurücksetzen (dann gehen halt alle Umbauten verloren, aber wurscht) oder die 3300 ZD von den vorhandenen 3699 ZD abziehen
Onlinegame bezahlen, wenn Kind sich verklickt
Hoi.
Naja, so eine Firma lebt ja nicht von den Spielern, die nur die kostenlosen Spielinhalte nutzen…da rücken die nur ungerne das Geld wieder raus.
Hier wird es wohl zu Beweisschwierigkeiten seitens der Eltern kommen. In einem Verfahren muß ja jede Seite ihre Behauptung beweisen.
Denn wenn es reichen würde zu behaupten, ups, mein kleines Kind hat die Bestellung/Vertrag bei Amazon, Sky, Blizzard o.ä. angeklickt oder die Musik und Filme runtergeladen, dann gäbe es keine Streitigkeiten mehr.
Inwieweit für die „Bestellung“ der §312b Abs.3 Nr. 6 BGB zutrifft, dann gilt eben kein Fernabsatzvertrag, sollte wirklich im Rechts-Brett nachgehakt werden.
Ich würde hier aber eben nicht mehr den Support anschreiben, sondern per Fax oder Brief direkt an die Geschäftsführung gehen. Die Erfahrung hat gezeigt: Kunden, die bei uns an die obersten Leute schreiben, bekommen schneller Antworten und öfters eine Kulanz zugebilligt als wenn sie über die normalen Kanäle gehen.
Viel Glück
Garrett
Hallo
Ja, diese Spiele sind durchaus „Gefährlich“.
Gut möglich, das man da wieder „herauskommt“, wenn man an die Geschäftsleitung schreibt oder so.
Meiner Meinung(!) nach wurde hier aber schlicht und ergreifend die „Aufsichtspflicht und Aufklärung“ verletzt.
Man hätte dem Kind deutlich machen sollen, was es darf und was nicht. Außerdem muß man EIGENTLICH auch schon etwas mehr machen als „nur einmal zu klicken“ um da einen Kaufvertrag abzuwickeln. man wird gefragt, es sind Kontodaten einzugeben oder Kreditkartennummern oder Passwort zum paypal-Konto.
Sind die Kontodaten schon einmal eingegeben worden und dann auch noch gespeichert worden, dann wurde hier ebenfalls wieder fahrlässig gehandelt.
Man müsste hier noch mal die AGBs berücksichtigen (ich habe jetzt ehrlich gesagt keine Lust mich da durchzukämpfen), aber es ist oft so, das diese Online-Spiele generell ab 18 Jahren sind (Ich weiß dies von Siedler Online).
Einen Alterscheck gibt es aber nicht. Und ich weiß auch, das es viele Kids spielen. Aber wenn eben mit Geld etwas gekauft wird ist es wichtig, das der Account-Inhaber 18 Jahre alt ist. Und dies ist ja so gewesen, wenn Ihr Mann das Spiel begonnen hat.
Wenn dieser quasi Eigenmächtig und Verantwortungslos (harte Worte) seine Account-Daten weitergibt ohne demjenigen zu erklären, was er auf keinen Fall machen darf oder die entsprechenden Möglichkeiten Sperrt (z.B. durch Löschung der Bankverbindungsdaten), dann kann es sein, das sich die Spielbetreiber auf dieses Berufen und den Kaufvertrag für Rechtsgültig erklären.
Die leben halt von solchen zahlungen und über Zahlungen von 99 Euro freuen sie sich natürlich ganz besonders
Wie gesagt; Dies ist MEINE MEINUNG. Kann aber auch sein, das ich das zu schwarz sehe. Wird auf jeden Fall schwer werden zu beweisen, wer da zu dieser späten Uhrzeit WIRKLICH am Computer gesessen hat!
Viel Glück!
Gruß
Andreas