Hallo,
ein Kind spielt ein kostenloses Online-Game, welches der Vater angefangen hat zu spielen, aber durch Arbeit keine Zeit mehr dazu hat.
In diesem Spiel kann man durch Echtgeld eine spieleigene Währung (ZD) kaufen, dies wurde auch mal gemacht, ohne zu Wissen, dass Bankdaten gespeichtert werden.
Nun hat die 8jährige Tochter per Lastschrift 3300 ZD (spieleigene Währung) für 99 EUR gekauft. Dies war abends um 21 Uhr, morgens fand Vater eine Bestätigungsmail über den Kauf und es wurde sich direkt um 5 Uhr an den Support gewandt, damit die den Vorgang stornieren, da die Erziehungsberechtigten diesem Kauf nicht zustimmen
Mittags kam dann eine Antwort, dass eine Stornierung nicht möglich wäre, weil schon ein Teil der Währung ausgegeben wurde. Daraufhin wurde eine Zahlung veranlasst, damit die 3300 ZD wieder vorhanden sind.
Auf eine Mail, dass die fehlenden ZD ersetzt wurden und die Bankdaten gelöscht wurden, damit soetwas nicht nochmal passieren kann, kam einen Tag später die Antwort: das die Lastschrift bereits raus wäre, und bei Rücklastschrift eine Stornogebühr fällig wäre. Eine Alternative mit den ausgeglichenen ZD wurde nicht akzeptiert.
Bei Internet-Abwicklungen gbit es doch ein 14-tägiges Widerrufs-Recht? Oder?
Bevor ein Schaden entstehen konnte wurde sich umgehend mit dem Support in Verbidung gesetzt und ein Vorschlag unterbreitet.
Ist es überhaupt rechtens, dass Bankdaten ohne Zustimmung und Information gespeichert werden? Man muß sich erst mit dem Support in Verbindung setzen, um heraus zu bekommen, wie man die löschen kann.
Müssen diese 99 EUR gezahlt werden? Oder ist das eher eine Kulanzsache? Sollte man einen Anwalt einschalten?
So ein Spielebetreiber hat doch sicherlich Möglichkeiten, den Account einige Tage zurückzusetzen ect.
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
ich habe keine Ahnung, was hier rechtens ist, wenn ein 8-jähriges Kind das angefangene kostenpflichtige online-spiel des Vaters weiterspielen tut.
Ich würde behaupten, der Vater ist für das Rechtsgeschäft verantwortlich, welches er begonnen hat. Und er ist dafür verantwortlich, wenn sein Kind einfach so damit weiterspielen kann und weitere Kosten verursacht.
Wer sonst sollte dafür verantwortlich sein? Die Bäckersfrau? Oder die Leherin?
Vielleicht bekommst Du noch Antworten, die für Dich günstiger sind.
Mara
Hallo,
Hallo,
ich habe keine Ahnung, was hier rechtens ist, wenn ein
8-jähriges Kind das angefangene kostenpflichtige online-spiel
des Vaters weiterspielen tut.
und genau das war der sinnvolle Teil des ersten Postings, dabei hätte man es belassen sollen.
- Wusste der Vater, das das Kind an dem Rechner das Spiel spielt?
- War der Rechner gesichert
- War der Spieleaccount gesichert
War der Kauf ein „einklick“ Vorgang oder schon mit Zustimmung usw…
hth
Hm…
Ein wenig gegoogelt und schon wissen wir dass es sich wahrscheinlich um Zoomumba aus dem Hause Bigpoint handelt.
ein Kind spielt ein kostenloses Online-Game, welches der Vater
angefangen hat zu spielen, aber durch Arbeit keine Zeit mehr
dazu hat.
Also darf das Kind laut Vater da erst mal zocken, was mit den Bigpoint Nutzungsbedingungen in den AGB schon mal geht:
_1.1.2 Nutzungsberechtigt sind Personen, die entweder zum Zeitpunkt der Nutzungsanmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben oder deren gesetzliche Vertreter der Nutzung zugestimmt haben. Die Spielregeln der einzelnen Spiele können vorsehen, dass Personen unterhalb eines bestimmten Alters auch dann nicht nutzungsberechtigt sind, wenn deren gesetzliche Vertreter zugestimmt haben.
1.1.3 Mit der Anmeldung zur Nutzung der Spiele und/oder Services versichert der Nutzer ausdrücklich (i) seine Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit bzw. (ii) bei Minderjährigen das Vorliegen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters._
In diesem Spiel kann man durch Echtgeld eine spieleigene
Währung (ZD) kaufen, dies wurde auch mal gemacht, ohne zu
Wissen, dass Bankdaten gespeichtert werden.Nun hat die 8jährige Tochter per Lastschrift 3300 ZD
(spieleigene Währung) für 99 EUR gekauft. Dies war abends um
21 Uhr, morgens fand Vater eine Bestätigungsmail über den Kauf
und es wurde sich direkt um 5 Uhr an den Support gewandt,
damit die den Vorgang stornieren, da die
Erziehungsberechtigten diesem Kauf nicht zustimmen
Mittags kam dann eine Antwort, dass eine Stornierung nicht
möglich wäre, weil schon ein Teil der Währung ausgegeben
wurde.
Was ein Beweisproblem sein könnte… aber darüber würde im Streitfalle ein Richter entscheiden.
Daraufhin wurde eine Zahlung veranlasst, damit die 3300
ZD wieder vorhanden sind.
Womit neue Kosten entstanden sind…
Auf eine Mail, dass die fehlenden ZD ersetzt wurden und die
Bankdaten gelöscht wurden, damit soetwas nicht nochmal
passieren kann, kam einen Tag später die Antwort: das die
Lastschrift bereits raus wäre, und bei Rücklastschrift eine
Stornogebühr fällig wäre. Eine Alternative mit den
ausgeglichenen ZD wurde nicht akzeptiert.
Was der Vater mit der Anmeldung zum Game akzeptiert hat
_7.3 Rückbelastungen, Stornoentgelt
Sollten der Bigpoint GmbH durch ein Verschulden des Nutzers oder durch vom Nutzer zu vertretende mangelnde Kontodeckung Rückbelastungen und/oder der Bigpoint GmbH damit entstandene Stornogebühren durch das spätere Stornieren von Lastschriften entstehen, trägt der Nutzer die dadurch entstandenen Kosten.
Die Bigpoint GmbH ist berechtigt, diese Kosten zusammen mit dem ursprünglichen Entgelt von dem Konto des Nutzers durch abermaliges Abbuchen zu verlangen. Erfolgt die Zahlung der Entgelte durch Lastschrift- oder Kreditkarteneinzug und es fallen Rücklastschriften an, so berechnet die Bigpoint GmbH eine Bearbeitungsentgelt in Höhe von 9,60 Euro pro Lastschrift / Kreditkarteneinzug zuzüglich der für die Bigpoint GmbH angefallenen Bankgebühren. Dem Nutzer steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist._
Bei Internet-Abwicklungen gbit es doch ein 14-tägiges
Widerrufs-Recht? Oder?
Also nun eine andere Strategie?
Es gibt durchaus Sachen die ausgeschlossen sind… in wie fern so was unter die Punkt 6 von BGB 312b fällt kann ichn icht beurteilen. Könnte es mir aber vorstellen.
Bevor ein Schaden entstehen konnte wurde sich umgehend mit dem
Support in Verbidung gesetzt und ein Vorschlag unterbreitet.
Ist es überhaupt rechtens, dass Bankdaten ohne Zustimmung und
Information gespeichert werden? Man muß sich erst mit dem
Support in Verbindung setzen, um heraus zu bekommen, wie man
die löschen kann.
Hat das was mit dem rechtlichen Problem zu tun?
Müssen diese 99 EUR gezahlt werden? Oder ist das eher eine
Kulanzsache? Sollte man einen Anwalt einschalten?
Na ja… ich sehe hier durchaus eine problematische Geschichte die man mit Akzeptanz der Stornogebühr aus der Welt schaffen könnte die ja gerade ma 10% beträgt.
Aber wenn man Streiten will kann man es gerne versuchen.
So ein Spielebetreiber hat doch sicherlich Möglichkeiten, den
Account einige Tage zurückzusetzen ect.
Und der ist mit Aufwand verbunden der bezahlt werden will.
Vielen Dank für eure Hilfe
Was sagen unsere Juristen hier?
Gruss HighQ
- Wusste der Vater, das das Kind an dem Rechner das Spiel
spielt?- War der Rechner gesichert
- War der Spieleaccount gesichert
Nach lesen des OP würde ich die erste Frage mit „Ja“, die anderen mit „Nein“ beantworten.
Gruß
Anwar
Bei Internet-Abwicklungen gbit es doch ein 14-tägiges
Widerrufs-Recht? Oder?Also nun eine andere Strategie?
Es gibt durchaus Sachen die ausgeschlossen sind… in wie fern
so was unter die Punkt 6 von BGB 312b fällt kann ichn icht
beurteilen. Könnte es mir aber vorstellen.
Insbesondere problematisch ist wohl ein Rücktritt, nachdem der Vertragsgegenstand schon benutzt wurde (wie es ja hier der Fall war), oder nicht?
So ein Spielebetreiber hat doch sicherlich Möglichkeiten, den
Account einige Tage zurückzusetzen ect.Und der ist mit Aufwand verbunden der bezahlt werden will.
Wenn das überhaupt so ohne weiteres möglich ist. Jedenfalls kann ich sagen, dass es üblicherweise (und bestimmt nicht bei Zoomumba) keine spielerspezifischen backups gibt. Zwar kann man am transaction log die Zahlungen nachvollziehen, aber daraus ergibt sich evt. ein ganzer Rattenschwanz von Abhängigkeiten. Den Aufwand würde ich also nicht unterschätzen.
Gruß
Anwar
ich habe keine Ahnung, was hier rechtens ist, wenn ein
8-jähriges Kind das angefangene kostenpflichtige online-spiel
des Vaters weiterspielen tut.
Nicht kostenpflichtig sondern angeblich ja kostenlos
Ich würde behaupten, der Vater ist für das Rechtsgeschäft
verantwortlich, welches er begonnen hat. Und er ist dafür
verantwortlich, wenn sein Kind einfach so damit weiterspielen
kann und weitere Kosten verursacht.
Wenn die Bankdaten nicht gespeichert worden wären, hätte es so ein Problem nicht gegeben
- Wusste der Vater, das das Kind an dem Rechner das Spiel
spielt?- War der Rechner gesichert
- War der Spieleaccount gesichert
- ja, der Vater wußte es und hatte keine Einwände
- Kind hat eigene Benutzeroberfläche auf PC
- Da die Zustimmung von Eltern vorlag, wußte Kind auch dass Passwort vom Spieleaccount
War der Kauf ein „einklick“ Vorgang oder schon mit Zustimmung
usw…
Versteh ich jetzt nicht
Müssen diese 99 EUR gezahlt werden? Oder ist das eher eine
Kulanzsache? Sollte man einen Anwalt einschalten?Na ja… ich sehe hier durchaus eine problematische Geschichte
die man mit Akzeptanz der Stornogebühr aus der Welt schaffen
könnte die ja gerade ma 10% beträgt.
Aber wenn man Streiten will kann man es gerne versuchen.
Die Eltern wären bereit auch diese Stornogebühren zu zahlen, ob diese nun notwendig gewesen wären oder nicht, ist eine andere Frage
Niemand will sich streiten, alle Versuche und Angebote einer gütlichen Einigung werden abgeblockt mit den Worten: eine Stornierung ist nicht möglich
99 EUR sind eine Menge Geld, insbesondere für eine Aufstocker-Familie
Hallo,
ohne Zustimmung der eltern ist das Geschäft des Kindes nicht gültig.
Aber der Vater wird sich sehr wahrscheinlich durch sein Handel schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Also wenn man das durchsetzen will, kann man nur sagen, ab zum Anwalt, wobei dessen Ersatzberatungsgebühr ohne Rechtschutz den Schaden schon übersteigt.
hth