Wenn jemand über das Internet beispielsweise einen neuen Fernseher bestellt, hat er bekanntlich ab Zustelldatum bzw. Belehrung 14 Tage Zeit, das Geschäft zu widerrufen und die Sache zurückzugeben.
Gilt diese Regelung auch, wenn man das Geschäft zwar online abschließt, dann aber auf den Versand verzichtet und die Ware persönlich abholt und vor Ort bar bezahlt?
Könnte der Käufer dann auch noch die Ware (Bei einem Warenwert über 40,- Euro) kostenfrei zurück VERSENDEN statt zurückbringen?
Wenn jemand über das Internet beispielsweise einen neuen
Fernseher bestellt, hat er bekanntlich ab Zustelldatum bzw.
Belehrung 14 Tage Zeit, das Geschäft zu widerrufen und die
Sache zurückzugeben.
Gilt diese Regelung auch, wenn man das Geschäft zwar online
abschließt, dann aber auf den Versand verzichtet und die Ware
persönlich abholt und vor Ort bar bezahlt?
Die Selbstabholung ändert nichts am Charakter des Fernabsatzvertrages.
Könnte der Käufer dann auch noch die Ware (Bei einem Warenwert
über 40,- Euro) kostenfrei zurück VERSENDEN statt
zurückbringen?
Grundlage ist, dass es überhaupt (vermutlich in AGB) vereinbart wurde.
Der § 357 II S. 3 BGB spricht dabei von Rücksendung. Diese wiederum setzt eine „Hin-Sendung“ voraus, so dass man davon ausgehen könnte, dass es im Fall der Selbstabholung auch wieder selbst zurückgebracht werden muss.
Andererseits müsste man dann vermutlich eine Rückgaberecht mit den Rechtsfolgen des § 356 BGB annehmen, so dass auch wieder der Unternehmer die Kosten zu tragen hat.
Im Ergebnis würde ich grundsätzlich die Kosten dem Unternehmer auferlegen, es sei denn es ist dem Verbraucher zumutbar es persönlich zurückzubringen.