Onlinehändler Inland -Ausland

Hallo,

davon hat bestimmt schon jeder einmal gehört:
Man bestellt etwas in einem Onlineshop und wartet fröhlich auf die Ware.
Sollte ja kein Problem sein, im Impressum der Seite steht ja eine deutsche Adresse.
Die Ware lässt auf sich warten, aber der Besteller erhält stattdessen Nachricht, er möge seine Ware beim Zoll abholen, da sie aus dem Nicht-EU-Raum kommt.
Solange die Kleinmenge von 100,- Euro unterschritten ist, kostet das dann auch NUR 19%.
Über 100,- Euro Warenwert wird es teuer.

-Der Händler hat also eine falsche Adresse vorgetäuscht
-Der Preis ist garnicht mit anderen Händlern vergleicbar und er verschafft sich einen Vorteil, da er mit niedrigeren Preisen wirbt, statt mit dem Endpreis

langes Vorgeplänkel…
Was kann man machen?
Wie erkennt man solche Händler rechtzeitig?
Gibt es eine Seite wo man das vorher prüfen kann?

Und wie kann man rechtlich vorgehen, da der Kunde getäuscht wird, Mehraufwand und Kosten hat und letzendlich werden ehrliche Händler geschädigt.
Any Ideas?

Bin auf Eure meinung gespannt.

Dieter

Hallo!

Schnellschuss aus der Hüfte: Bei einem Verbrauchsgüter-Versendungskauf nach deutschem Recht hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Verbraucher seine Ware bekommt. Solange dies nicht geschehen ist, ist der Vertrag auch nicht erfüllt. Das Ding beim Zoll ist damit nicht die Ware des Käufers, sondern des Verkäufers.

Normal muß im Onlineshop der Preis mit Steuern, Versand, Zoll usw. extra ausgewiesen werden. Damit steht am Ende die Gesamtsumme da, die zu zahlen ist. Wenn der Shop natürlich etwas falsches angibt, um Vorteile zu haben, handelt sich es um ein Problem der Lauterkeit. Dagegen kann man natürlich auch angehen.

Solche Stellen gibt es auch in anderen Ländern.

http://lauterkeit.ch

Und wo macht man soetwas?