Onlinehändler will nicht liefern

Hallo,

angenommen, ein Artikel (z.B. Computerspiel als DVD/DC) wurde bei
einem großen Onlinehändler (wie z.B. Amazon) zu einem sehr
günstigen Preis bestellt.
Dabei soll es sich um Neuware handeln und der Auftrag wurde
bestätigt.

Nach paar wochen teilt der Händler aber mit, daß er den Artikel
nicht liefern kann/will.
Begründung:
Artikel musste aus Bestellung gestrichen werden.
Gelegentlich kann es vorkommen, dass Aenderungen noch nicht im
Datenbank erfasst sind oder Herstellerpreise vor dem
Erscheinungstermin noch einmal geaendert werden.
In diesen Faellen bitten wir um Entschuldigung!

Wenn nun aber auch nach dieser Absage der Artikel immer noch
im Internetangebot mit dem gleichen Preis als lieferbar
angezeigt wird?

Sollte man dann gegen diese fadenscheinige Begründung Einspruch
erheben und kann man auf die Lieferung bestehen?
Was wäre, wenn der Artikel im später teuer angeboten würde?

Gruß Uwi

Hi Uwi,

einem großen Onlinehändler (wie z.B. Amazon) zu einem sehr

Dabei soll es sich um Neuware handeln und der Auftrag wurde
bestätigt.

Da hilft beispielsweise ein Blick in deren AGB (so es denn Amazon ist):
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/0…
_§ 2 Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen._

Kurz gesagt, es ist IMHO noch gar kein Kaufvertrag zustande gekommen. Mag kundenunfreundlich sein, ist aber so vereinbart.

mfg Ulrich (IANAL)

Danke, wenn es denn so ist, kann man nix machen.

Gegen Gesetze scheint diese AGB dann wohl auch nicht zu verstoßen.

Gruß Uwi