Onlinehandel

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Sachverhalt.

Man bestellt Ware bei einem Onlineshop. Kurz darauf merkt man, dass man die Ware gar nicht benötigt, da man noch Restbestände im Keller hat. Ware wir noch vor der Lieferung storniert, die Annahme kann jedoch nicht verweigert werden, da das Päckchen bei einem Nachbar abgegeben wird.

Aufgrund hoher Arbeitsbelastung wird die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet, sondern 4 Tage später. Aufgrund dieses Sachverhaltes behält der Onlineshop nun 20 % des Warenwertes als Einlagerungsgebüren zurück, da die Ware nicht innerhalb von 14 tagen zurückgesendet wurde.

Ist nun die Rücksendung entscheidend oder der Zeitpunkt des Widerrufs, der zeitgemäß erfolgte von Bedeutung?
Ich denke, dieses Problem wird schon häufiger diskutiert worden sein, da das Gesetz sich hierzu nicht äußert. Freuen würde ich mich, wenn man mir sogar Urteile zu diesem Sachverhalt darlegen könnte.

Für die Mühe bei den zurzeit warmen Tage bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Detlef Auler

Lieber Herr Auler.

Pauschal kann man das nicht sagen. Da es einige kriterien ankommt die in der Wiederrufs / Rückgabebelehrung festgahlten sind, bzw in den AGB´s des Verkäufers. im Normalfall wenn sie als Privatperson bei einem gewerblichen Händler etwas gekauft haben kommt es auf das Datum der Rückgabeabsicht an. Dies gielt vorallem wenn der Verkäufer eine Wiederrufsbelehrung hat. Bei einer Rückgabebelehrung kommt es auf die Formulierung an.

Danke für die Antwort, hat mir geholfen. Werde zukünftig verstärkt auf die AGB achten.

Mit freundlichem Gruß Intedet