Ich habe über einen Internethandel ein Elektronik-Produkt erworben. Dieses wurde in der Garantiezeit von mir aufgrund eines defekts zurückgeschickt. Der Vorgang zog sich über Monate hinweg. Während dieser Zeit, ist der Onlinehandel in die Insolvenz gegangen. Ein Anruf beim Hersteller ergab, das dieser bereits eine Gutschrift an den Onlinehändler ausgehändigt hat. Die Gutschrift wurde aber scheinbar unterschlagen bzw. durch die Insolvenz einbehalten. Welche Wege kann ich gehen? … Der Insolvenzverwalter ließ bereits verkünden, das ich nur einen Bruchteil des Kaufpreises (150€) wieder sehen werde, zumal ich noch 15€ für die nachträgliche Anmeldung in der Insolvenztabelle (nicht mein Verschulden) bezahlen müsse.
Ist evtl. eine erfolgsversprechende Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei möglich?
Oder welche Optionen habe ich?
das ist eine sehr blöde Situation. Von dem Geld werden Sie sicher keinen Cent sehen.
Ihnen bleibt wirklich nur eine Anzeige gegen den Onlinehändler, wo Sie dann auch einen Brief vorlegen müssten, dass der Hersteller eine Gutschrift für Ihr Gerät geschickt hat. Sie müssten also nochmals da anrufen und eine Bescheinigung verlangen (am Besten ist es, wenn Sie sagen, dass Gericht braucht diese. Sonst haben die immer andere Ausreden). Dann wissen Sie aber auch sicher, ob diese Firma wirklich eine Gutschrift geschickt hat, oder nur den schwarzen Peter weiter schiebt.
Eine Anmeldung in einer Insolvenz kostet immer, ich habe über 400 Euro bezahlt, gesehen habe ich nicht mal 10% meiner geforderten Summe:frowning:( .
Eine Anzeige ist das Beste, da bekommt der wenigstens noch Ärger. Die Anmeldung bei der Insolvenz kann man für 150 Euro vergessen.
Wer das verschuldet hat wird auch nicht gefragt, wenn man als Gläubiger auftreten will, muss man erst bezahlen und ein Anwalt wäre da nicht schlecht.
Bei mir ging es um 75000 Euro, die ich zu bekommen hatte, ich habe vielleicht 5000 Euro bekommen. Dann rechnen Sie sich das in % aus, das bekommt dann jeder andere Gläubiger auch von seiner Summe in %!
Da lohnt sich nicht für die Nerven so zu strapazieren, glauben Sie mir.
Eine Anzeige wegen Betruges würde erst mal nichts bringen meines achtens. Hier handelt es sich wohl nicht um Betrug. Sobald de Firma insolvent geht, ist ein Insolventsverwalter zuständig. Zum Zeitpunkt Ihrer Reklamation wurde die Insolvenz sicher schon beantragt. Sowas zieht sich eigentlich. Aber seiner Pflicht der Reklamation muss er ja nachgehen. Das der Insolvenzverwalter dazwischen funkt, ist natürliches Pech. Komisch finde ich nur, dass Sie nicht in den Geschäftsbüchern drin stehen und sich nachträglich eintragen lassen müssen, wenn dem Händler die Gutschrift erteilt wird. Dass muss vermerkt werden. Der Defekt hätte wohl gleich beim Hersteller reklamiert werden sollen.
Im Nachhinein mache ich Ihnen leider keine großen Hoffnungen. Sobald es in die Insolvenz geht, haben die meisten Kunden ein Nachsehen. Betrug ist es aber nicht. Ich denke nicht mal, dass ein Mahnverfahren was ändert. Sowie der Insolvenverwalter dem widerspricht, ginge es nebenbei vor Gericht… Und das bedeutet Mehrkosten…
Tut mir leid. Ich kann auch keinen Anwalt ersetzen. Wenn Sie eine Rechtschutz haben, dann legen Sie den Fall mal einem Anwalt vor und fragen Sie nach einem Mahnverfahren. Ein Anwalt weiß mehr, wie die Chancen stehen. Polizei bringt leider nichts.
ich bin der Meinung, dass eine Anzeige nichts bringt, da der Händler Dich nicht absichtlich betrogen hat, sondern schlichtweg pleite gegangen ist. Im Ernstfall einen Insolvenzbetrug nachweisen zu können, dürfte auch schwierig werden. Auch wenn die Situation unschön ist, hier kannst Du nur retten, was zu retten geht und Dich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Lieber zahle ich 15,- EUR und bekomme wenigstens 150,- EUR zurück als gar nix. Viel Erfolg - trotz allem… Gruß, Fun.
hier haben Sie offensichtlich (unwissentlich) mit Zitronen gehandelt.
Ich würde die Sache unter „Erfahrung“ abhaken. Auch würde ich die Euro 15,00 für die nachträgliche Anmeldung zur Insolvenztabelle nicht investieren.
Anzeige wegen Betrug? Das halte ich für sehr gefährlich, abgesehen davon, dass keiner kann etwas dafür kann, wenn er zahlungsfähig wird.
Stattdessen laufen Sie Gefahr, dass Sie wegen dem möglichen Vortäuschen einer Straftat selber ins Kreuzfeuer der Staatsanwaltschaft kommen. Denn - wie schon gesagt - Zahlungsunfähigkeit ist kein Straftatbestand.
rein rechtlich müßte der Insolvenzverwalter den Vorgang ganz normal zuende führen. Heißt, er müßte Ihnen die kpl. Gutschrift übergeben. Es kommt natürlich darauf an, wie weit das Insolvenzverfahren fortgeschritten ist.
Ihre Forderung über die Insolvenzliste gelten machen erscheint mir sinnlos. Wer zuerst kommt, malt zuerst. Und da sie offensichtlich einer der letzten sind, wird von der Insolvenzmasse sicherlich nichts mehr übrig bleiben bis sie an der Reihe wären.
Natürlich könnten Sie klagen…aber wegen 150€???
Vielleicht sprechen Sie in aller Ruhe nochmal mit dem Insolvenzverwalter.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe von einer Freundin erfahren das die Verteilung der Insolvenzmasse bei ca. 3,6% liegt. Damit hat sich die Sache für mich endgültig erledigt. Bedauerlich. Trotzdem vielen Dank für die Hilfe!
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe von einer Freundin erfahren das die Verteilung der Insolvenzmasse bei ca. 3,6% liegt. Damit hat sich die Sache für mich endgültig erledigt. Bedauerlich. Trotzdem vielen Dank für die Hilfe!
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Ich habe von einer Freundin erfahren das die Verteilung der Insolvenzmasse bei ca. 3,6% liegt. Damit hat sich die Sache für mich endgültig erledigt. Bedauerlich. Trotzdem vielen Dank für die Hilfe!
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Ich habe von einer Freundin erfahren das die Verteilung der Insolvenzmasse bei ca. 3,6% liegt. Damit hat sich die Sache für mich endgültig erledigt. Bedauerlich. Trotzdem vielen Dank für die Hilfe!
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe von einer Freundin erfahren das die Verteilung der Insolvenzmasse bei ca. 3,6% liegt. Damit hat sich die Sache für mich endgültig erledigt. Bedauerlich. Trotzdem vielen Dank für die Hilfe!
es mag ja eine gute Sache sein, aber ich persönlich bin der Meinung, man sollte in solchen Fällen die Banken mehr ran ziehen. die geben Geld bis zum abwinken und hinterher kann man ja ins Insolvenz gehen … die Schulden sind nach einiger Zeit weg. Wer aber damit sitzen bleibt ist nicht das Insolvenzgerichtund die Banken, sondernder einfache Mensch, dem das Geld dann fehlt.
Trauriges Deutschland! Ich würde Heute auch nicht nochmals meine Ansprüche anmelden, kostet nur Geld und vor allem Nerven, sowie der Glaube an das recht in unserem Land.
Liebe grüsse und eine schöne Weihnachtszeit
Die Anzeige ist dafür gut, daß die Menschen merken, daß sich nicht jeder mit den bestehenden(manchmal unlogischen) Regelungen und Gesetzen abgibt. Auf die Be-
arbeitung in der Insolvenz hat das eher keine Bedeutung.
Ich würde so vorgehen: