Onlinehandel von zu Hause aus?

Hallo

ich bin schon länger selbstständig im Bereich Kosmetik. Meine gesamte Firma ist auf meine Privatadresse angemeldet, da ich von dort mein Büro betreibe. Für Behandlungen bin ich mobil unterwegs. Nun möchte ich anfangen auch ein paar Produkte zu verkaufen und zwar online. Erst mal über ebay als gewerblicher Verkäufer. Gewerbeummeldung ist schon beantragt. Nun steht in der Ummeldung „Anschrift Wohnung“ und „Betriebsstätte“ und da bin ich ins Stocken gekommen. Darf ich das überhaupt? Darf ich von zu Hause aus ein paar Produkte, aber mit Gewinnabsicht, über ebay und später evtl. sogar über einen Onlineshop verkaufen? (das ist allerdings Zukunftsmusik) Wen müsste ich um „Erlaubnis“ fragen? Das Gewerbeamt? Das Finanzamt? Vielleicht sogar meinen Vermieter? Ich habe schon Stunden damit zugebracht im Internet zu recherchieren, aber ich finde nichts aussagekräftiges und weis auch nicht an wen ich mich da wenden könnte. Bitte, wenn da irgend jemand Erfahrung hat und sich wirklich auskennt, vielleicht aus eigener Erfahrung, einfach kurz ne Antwort schreiben, dafür bin ich sehr sehr dankbar!!!

Grüße

Melanie

Hallo.
Im Mietvertrag ist klar definiert, ob es isch um eine privat oder Gewerbemietvertrag handelt.
Wenn da nichts von Gewerbe steht, dann darf man von da aus auch kein Gewerbe betreiben.

Hallo Radwegfahrer,

darf ich dich fragen woher du das so genau weißt? z.B. mein Büro darf ich von zu Hause betreiben, da es nur einen ganz kleinen Teil meiner Wohnung einnimmt und meine Wohnung weiterhin hauptsächlich privat genutzt wird. Das würde sich auch mit dem Handel nicht ändern, da die Produkte sehr klein sind und kaum Platz weg nehmen. Meine Wohnung wird ca. zu 70qm privat und zu 5qm gewerblich genutzt.

Vielleicht magst noch mal antworten.

Danke!

Idealerweise fragst du deinen Rechtanwalt, der dich bei einem Schritt in ein neues Tätigkeitsfeld berät.
Alternativ geht es auch, einfach mal hier zu lesen:

http://www.ra-kassing.de/miete/gewerbe/geweralg.htm

Ja da hab ich auch schon nachgeschaut, nur nirgendwo kann man eine genaue Aussage über einen Handel finden. Ich denke dass dies unterschieden werden muss. Ja den Gang zum Rechtsanwalt wollte ich aus Kostengründen gerne vermeiden, aber es wird wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben…

Danke für deine Antworten!

Hallo Melanie,

soweit mir bekannt spricht nichts dagegen, von zu Hause aus etwas zu verkaufen. Auch nicht gewerblich.
Ein stilles Gewerbe ist auch aus jeder Mietwohnung heraus erlaubt und kein Vermieter kann es Dir verbieten.
Anders würde es aussehen, wenn regelmäßig Leute zu Dir kommen würden, um etwas zu kaufen. Du darfst aus der Wohnung keinen Laden machen.

Aber auch Architekten oder u.U. Steuerberater mit anfangs noch wenig Kundenaufkommen und kleine Rechtsanwälte usw. arbeiten teilweise von zu Hause aus.

Ein bis zwei Kunden pro Tag sind da durchaus erlaubt.
Du darfst ja auch ein bis zwei Freunde zu unterschiedlichen Zeiten in Deiner Wohnung empfangen.

Da spricht absolut nichts dagegen.

Gruß
Michael

Hallo Michael,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Du machst mir wieder Hoffnung! =)

Nur darf ich auch bei dir die Frage stellen, woher du das weißt? Ich bin sehr vorsichtig geworden und will auf keinen Fall was falsch machen. Plausibel klingt es auf jeden Fall, was du schreibst und Kunden habe ich gar keine in meiner Wohnung.

Vielen Dank noch mal!

Gruß

Melanie

Hallo Melanie,

wichtig ist, dass es zu keinerlei Störungen kommt! Habe dazu einen interessanten Auszug gefunden …

http://www.anwalt.de/rechtstipps/gewerbe-eines-wohnr…

Wichtig für Dich ist dieser Satz:

„Der Vermieter kann im Einzelfall sogar verpflichtet sein, seine Einwilligung zu erteilen, sofern durch das Gewerbe keine unzumutbare Belästigung der Mitbewohner eintritt und die Störungen nicht über das übliche Maß der „Wohnnutzung“ hinausgehen."

Mit einem kleinen Onlineshop solltest Du keine Probleme bekommen.

Viele Grüße
Denis

Also vielen Dank noch mal für eure Antworten, ich bin ganz begeistert! =)

Klingt alles plausibel und das Gewerbeaufsichtsamt und das Finanzamt hat damit wohl nichts am Hut, oder sollte ich da noch mal nachfragen, weil ich ja sowohl bei privat als auch bei geschäftlich eine Adresse angebe. Aber ich will halt auch keine schlafenden Hunde wecken…

Viele Grüße

Melanie

Hi Melanie,

wir haben auch von zuhause aus angefangen, und niemanden gefragt…soviel ich weiss…kannst du von überall deine selbständigkeit betreiben, solange du keinen kundenverkehr hast.
rechtlich kann ich das aber nicht garantieren…
mein tipp…einfach machen…
wir haben nun, nach 6 jahren…mit unserem shop…schau selbst…http://www.elektro4000.de
viel spass…
grüsse
michel

Ist schon alles gesagt.

Kein Problem von zu Hause aus, wenn: keine verbotenen Waren, Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden; für die gewerbliche Tätigkeit keine gesonderte Genehmigung (Veterinäramt, Gesundheitsamt etc.) notwendig ist; die gewerbliche Tätigkeit keine emmissionsrechtlichen Belange (Lärm, Staub, Geruch, Abwässer, Schadstoffe etc.)betrifft; wenn die gewerbliche Tätigkeit ohne wesentlichen Kundenverkehr vonstatten geht und im Wesentlichen nur einen „normalen“ Büroarbeitsplatz betrifft. Nach Deiner Schilderung solltest du mit dem Vertrieb von Kosmetikprodukten sowohl in der Nebentätigkeit als auch in der Haupttätigkeit kein Problem haben. Du musst nicht mal den Vermieter um Genehmigung fragen, da auch mit entsprechenden Punkten im Mietvertrag du unter den oben genannten Punkten vor jedem Gericht Recht bekommst. Ich würde aber zumindest bei einer hauptberuflichen gewerblichen Tätigkeit von zu hause aus den Vermieter nett informieren.

Also: Wohnsitz ist gleich Betriebsstätte.

Viel erfolg!

Hallo Melanie,

ich bin seit 1996 selbständig tätig. Regelmäßig u.a. auch aus der Wohnung heraus. Und u.a. auch mit einem Versandhandel (seit 2002).
Es hat deswegen nie Probleme gegeben.

Auf eines möchte ich Dich jedoch noch hinweisen:
Sieh zu, dass Du Deine ebay-Auktionen abmahnsicher machst. Du brauchst auf alle Fälle eine Widerrufsbelehrung gem. Fernabsatzgesetz.

Gruß
Michael

Vielen Dank für alle eure Antworten, ihr habt mir wirklich sehr geholfen!

Grüße

Melanie

ich wuerde meine Hausadresse nennen.
solange du keine kunde empfaengst soll dein Vermieter egal sein was du am Tag drin machst.
wenn du aber ein Lager bei dir zuHause aufbaust, dann kann es problematisch sein mit dem Vermieter (die Ware muss ja versichert werden). Ich wuerde dann ein separater Lagerraum mieten wenn das Business grösser wird (die viele An Auslieferungen werden irgendwann auffallen und stoeren).
FA? ist sicherlich nicht interessiert solange du Steuer zahlst.
Lege los! und wenn es groesser wird, dann hast du auch sicherlich Geld um Raueme (Lager, Buero…) zu mieten.