Onlinehandel: Wer trägt Verlustrisiko ?

Hallo!
Ein Kunde bestellt bei einem Online-Händler eine relativ teure Ware. Der Händler verschickt diese Ware mit einem privaten Paketdienst,welcher mit einer generellen Versicherung des Paketes wirbt. Die Ware kommt aber nie beim Kunden an. Obwohl der Kunde daheim war, hat der Fahrer des Paketdienstes das Paket angeblich einfach an der Tür deponiert,selbst unterschrieben und ist wieder weggefahren. Daran bestehen aber seitens des Kunden aus diversen Gründen starke Zweifel.
Natürlich stellt der Kunde eine Verlustanzeige…sowohl beim Paketdienst,als auch beim Händler. Der Paketdienst verweist auf die Unterschrift des Fahrers und fühlt sich somit unschuldig. Der Händler will eine eidesstattliche Versicherung des Kunden,daß nichts angekommen ist,um dann den Paketdienst in Regress zu nehmen. Doch auch gegenüber dem Händler verweist der Paketdienst auf die Unterschrift des Fahrers über die angeblich erfolgte Lieferung.Der Dumme ist also erstmal der Kunde.

Wer genau ist hier nun eigentlich ersatzpflichtig ? Der Händler ? Oder muss der Kunde erst warten,bis sich Händler und Paketdienst geeinigt haben ? Muss der Händler ggf geeignete Maßnahmen ergreifen,um derartige Verluste zu verhindern (eigenhändiges Einschreiben etc) ? Wenn ja,wo stehts ?

Hi,

das Versandrisiko liegt beim Händler. Der muss sich jetzt selber mit dem Transportführer (Paketdienst) einigen. Dass einfach der Fahrer selber unterschreibt, reicht natürlich nicht.
Das ist aber eine Diskussion zwischen Händler und Transporteur. Als Kunde bist du in jedem Fall außen vor.

Wenn du keine Ware bekommen hast, ist es nicht dein Problem, was der Händler jetzt macht und ich würde dann verlangen, dass man dir die Ware erneut sendet oder das Geld erstattet. Es kann nicht dein Problem sein und ist auch überhaupt nicht korrekt, dich in dieses Problem einzubeziehen und gar eine eidesstaatliche Erklärung zu verlangen.

Ich würde mich also auf gar nix einlassen und dem Händler die Pistole auf die Brust setzen. Notfalls Frist setzen, wenn er zickt.

Der Händler trägt das Versandrisiko und wenn er keine Untetrschrift von dir zur Annahme des Paketes vorweisen kann, hat er Pech. Dann kann er nicht nachweisen, dass du die Ware bekommen hast. Alles andere ist wie geschrieben sein Problem, nicht deins.

Gruß,

MecFleih

Das Problem ist etwas ausführlicher. Wir haben einen Garagenvertrag mit dem Paketdienst. Dieser erlaubt es dem Paketdienst, Pakete -wenn keiner zuhause sein sollte- ins von außen nicht einsehbare Gewächshaus zu stellen. Klingt erstmal nach:Tja,selber Schuld,wenns weg ist. Das sehe ich nur dann so,wenn sich der Liefertant an diesen Abstellort halten würde.
Wir kriegen alle 4-5 Wochen eine Lieferung von diesem Paketdienst und das seit 6 Jahren. In dieser ganzen Zeit waren wir 5x nicht da,wenn die Lieferung kam. Nur 1x hat der Fahrer (ist immer derselbe) ins Gewächshaus gestellt,wo es auch vereinbart hingehört. Beim nächsten Mal hat er ein Paket unter einen kleinen Vorbau am Schuppen gestellt,wo ich es zufällig 1 Tag später fand. Beim 3.Mal bekam’s der Nachbar und beim 4.Mal (Ende Juni 09) hat er ein Paket einfach hinter die unverschlossene Haustür gestellt,wo ich es ebenfalls nur zufällig fand. Daß die nicht abgeschlossen ist,wenn jemand daheim ist,wusste er ja von vorherigen Besuchen…offenbar reichte ihm das aber nicht als Grund,vorher erstmal zu klingeln. Er stellte es ab,quittierte selbst und düste wieder ab. Genauso will er es laut eigenen Aussagen bei der verschwundenen Lieferung im Juni gemacht haben. Was für ein Zufall,daß man diesmal aus dem Absender auf den Inhalt schließen konnte…was wird wohl in einem Paket von einem Mobilfunkprovider drin sein ? :wink:

Auf meine Beschwerde beim Paketdienst hin kam als Antwort,daß der Fahrer das Paket auf jeden Fall im Gewächshaus abgestellt hätte,denn das wäre der einzige Platz,wo er das dürfe. Die berufen sich halt auf ihre Vorschriften…weil nicht sein kann,was nicht sein darf. Daß der Fahrer schon telefonisch bestätigt hat, ebendies nicht getan zu haben, interessiert die Büromiezen des Paketdienstes nicht im Geringsten.K lar,daß die sich auf den regulär abgemachten Abstellort berufen und die Realität außen vorlassen…denn dann wäre ich Schuld,daß das Paket weggekommen ist.

Was ich an dem Fall komisch finde:Bis auf erwähnte 5x bin ich in den ganzen Jahren immer daheimgewesen,wenn eine Lieferung kam. Da ich vom Computer aus arbeite,habe ich bequemerweise den Tisch so gestellt,daß ich durch das danebenliegende Fenster die Straße vorm Haus,als auch die Haustür gut einsehen kann. Daher sehe ich schon,wenn ein Paketauto hält,bevor der Fahrer überhaupt aus dem Fahrzeug gestiegen ist und kann die Pakete schon am Fenster entgegebnehmen. Den Fahrern gefällts,müssen sie doch nicht erst zur Tür latschen und klingeln. Just an diesem Tag -ich hatte das Paket schon sehnlichst erwartet- habe ich meinen „Beobachtungsposten“ nichtmal zur Pause verlassen, um das Fahrzeug nicht zu verpassen und -wie fast zu erwarten- kein Paketfahrzeug gesehen, niemanden zur Tür laufen sehen, es hat niemand geklingelt und das Paket ist auch noch verschwunden. Selbst unsere einzige Nachbarin (Modell „Else Kling“…sieht & hört alles,was sich in der Nachbarschaft tut :smile:) hat an jenem Tag kein Paketfahrzeug gesehen.
Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit,daß soviele Zufälle auf einmal zutreffen ? Auch wenn das dünnes Eis ist,so möchte ich mal behaupten,daß jetzt irgendein Mitarbeiter des Paketdienstes ein neues Handy hat…

Aktueller Stand ist der gleiche wie bisher: Der Absender des Pakets hat eine Schadensmeldung an den Paketdienst rausgegeben,doch die antworten auch dem nur,daß sie das Paket ausgeliefert hätten. Seitdem habe ich sowohl den Absender,als auch dem Paketdienst geschrieben,doch beide spielen „toter Mann“.

Hi,

na das ist jetzt natürlich eine doofe Lage. Wie die rechtliche Situation bei einem Garagenvertrag ausschaut, weiß ich nicht. Gibt es darüber etwas Schriftliches, was du mit dem Paketdienst vereinbart hast? AGB’s, vielleicht auch auf der Webseite (die nicht richtig sein müssen, aber es wäre zumindest schon mal eine Quelle um nachzulesen, wie der Paketdienst die Sache auslegt).

Generell sind Paketdienste mehr als hartnäckig. Selbst in absolut eindeutigen Fällen weigern sie sich manchmal, für Schäden aufzukommen.

Der DPD wollte zuletzt eine Reklamation/Bezahlung einer beschädigten Lieferung nicht anerkennen, obwohl ihr Fahrer auf einem DPD-eigenen Formular den Defekt dokumentiert und unterschrieben hat. Man behauptete einfach, das Gerät sei nicht kaputt. Es war also nicht mal so „uneindeutig“ wie in deinem Fall, wo sich jeder rausreden kann, sondern hier war es mehr als eindeutig und ohne jede Chance der Um-Interpretation.

Da es um einen teuren Fernseher ging, landete der Fall beinahe beim Anwalt. Zuletzt fand sich noch eine salomonische andere Lösung, aber allein schon der Schriftverkehr bzw. die Antworten des DPD waren so albern und abwegig, dass man denken konnte, die schreiben gar nicht zu unserem Fall.

Insgeheim würde ich mich also darauf einstellen, dass es am Ende zu deinen Lasten geht und du der Dumme bist… Nach außen hin kann ich dich nur ermutigen am Ball zu bleiben. Wer zuerst nachgibt, verliert. Und vielleicht ist es ja der Versender…

Gruß,

MecFleih

Hi,

na das ist jetzt natürlich eine doofe Lage. Wie die rechtliche
Situation bei einem Garagenvertrag ausschaut, weiß ich nicht.
Gibt es darüber etwas Schriftliches, was du mit dem
Paketdienst vereinbart hast? AGB’s, vielleicht auch auf der
Webseite

Ich habe mir gerade mal die AGBs dieses Paketdienstes angeschaut. Darin ist in Punkt 2.5.5 vermerkt,daß die Haftung auf den Kunden übergeht,sobald die Ware am *vereinbarten* Ort abgestellt wird. So ist meines Wissens auch die allgemeine Rechtslage. Kein Wunder also,daß der Paketdienst sogar dem eigenen Fahrer widerspricht,der ja selbst zugibt, das Paket eben nicht dort abgestellt zu haben.

Interessant ist auch die Abstellgenehmigung ansich. Dort ist vermerkt,daß das Paket *möglichst* am vermerkten Ort abzustellen oder beim Nachbarn abzugeben ist. Das lässt zwei Interpretationsmöglichkeiten zu:
a)Der Fahrer kann das Paket auch irgendwo anders abstellen (was aber im Gegensatz zu den AGBs steht)
b) wenn kein Abstellen am vereinbarten Ort möglich ist,muss er’s z.B. bei den Nachbarn abgeben.

Daß Pakete in Abwesenheit eh beim Nachbarn abzugeben sind,steht übrigens seit vielen Jahren an unserem Briefkasten.

Momentan bin ich also wirklich der Dumme: Der Absender hat mir eine eidesstattliche Versicherung abgenommen,daß ich wirklich nichts empfangen habe und hat eine Schadensmeldung beim Paketdienst eingereicht. Nach Bestätigung sollte ich eine Ersatzlieferung bekommen. Nur: Auch dem Absender gegenüber vertritt der Paketdienst die Meinung,das Paket sei angekommen.

Momentan bin ich dabei, Paketnummern zusammenzusuchen, anhand derer ich dem Paketdienst frühere Verstöße benennen kann. Obs was bringt,weiß ich allerdings nicht.

Insgeheim würde ich mich also darauf einstellen, dass es am
Ende zu deinen Lasten geht und du der Dumme bist… Nach außen
hin kann ich dich nur ermutigen am Ball zu bleiben. Wer zuerst
nachgibt, verliert. Und vielleicht ist es ja der Versender…

Gruß,

MecFleih

Heute kam wieder Post,diesmal vom Absender Debitel. Drin waren verschiedene Dokumente.
Nr.1 ist von Debitel selbst…die weigern sich,Ersatz zu liefern,weil GLS behauptet, alles sei ordnungsgemäß zugestellt worden.
Nr.2 hat mich überrascht:Eine handschriftliche Erklärung des Fahrers,wo er das Paket deponiert hat…an der Haustür und nicht im Gewächshaus.
Ich weiß nicht,ob ich über Nr.3 lachen oder weinen soll. Denn darin behauptet GLS doch tatsächlich,das Paket sei doch am vereinbarten Ort abgestellt worden. Richtig…die Erklärungen vom Fahrer und von GLS widersprechen sich. Klar,daß GLS behauptet,alles sei normal verlaufen,denn dann wäre ich für den Verlust verantwortlich,nicht mehr GLS.

Auch wenn ich Rechtsverdreher nicht so mag,so werd ich mich demnächst wohl bei einem im Büro einfinden.