Onlinehandel/Widerruf Notebookbundle(Handyvertrag)

Guten Tag,

ich hoffe ich bin in diesem Thread hier richtig. Mich würde sehr interessieren, wie das Widerrufsrecht im Onlinehandel sich auf Bundles auswirkt. Daher mal dieser Fall:
Kunde A kauft sich bei einem Onlineshop ein Notebookbundle, sprich zu dem Notebook gibt es noch ein 30-tägiges UMTS-Testpaket. Diese Bundles sind genauso teuer, wie die Notebooks an sich, werden also von den Firmen in irgendeiner Form unterstützt oder ähnliches, trotzdem gibt es die Testpakete nicht einzeln. Nun testet es A also mit dem sagen wir mal Vodafone Websessions Testpaket und stellt nun entweder fest, dass a das Notebook nicht so der Bringer ist oder b, dass Vodafone keine ordentliche Abdeckung hat und schickt nun das Bundle innerhalb von 14 Tagen zurück. Wie würde es dann weitergehen ? Bekäme er das ganze Geld zurück ? Oder müsste er Wertminderung bezahlen, da das Notebook nun nicht mehr als Bundle verkauft werden kann, da ja das Testpaket aktiviert wurde und dann bestimmt nicht nochmal ein zweites Mal aktiviert werden kann? Wobei dann die Frage ist, wieviel sowas kostet, wenn Bundle oder Notebook pur auf den Cent genau, dasselbe in dem Shop und überall kosten?
Ich würde mich sehr über Antworten und Denkanstöße/Hinweise sehr freuen

MfG Frankfurter

Hallo,

Ich würde mich sehr über Antworten und Denkanstöße/Hinweise
sehr freuen

OK, nur mal als Denkanstoß: den genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung lesen.

Häufig verwendet wird das Muster des Bundesjustizministeriums mit der Klausel:

„Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“

Mir würde die Aktivierung dann ja wohl als bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme erscheinen?

Leider sind mir derzeit keine Gerichtsurteile bekannt die eindeutig klären würden was denn eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ist, darüber lässt sich derzeit also streiten.

Stephanie