Onlinehändler Gebrauchtware statt Neuware (Smartphone)

Hallo,

vielleicht kann mir jemand da rechtlich ein bisschen weiterhelfen.

Ich habe bei einem sehr großen Onlinehändler ein als Neu deklariertes Smartphone gekauft. Zuhause musste ich aber leider feststellen das an dem Handykarton das Siegel schon durchgeschnitten war und es mit einem anderen Aufkleber überklebt worden ist.
Der Händler bot mir an das ich das Handy zurück schicken kann und ich mein vollen Kaufpreis erstattet bekomme.Ein Austausch wäre wohl nicht möglich.
Das Problem ist jetzt nur das für das Handy 200euro bezahlt habe. Es aber jetzt im Shop 250euro kostet. Ich sehe irgendwie nicht ein jetzt fast 50euro mehr zu bezahlen.

Habe ich ein recht auf ein Austauschgerät oder einen Preisnachlass bei einem neu kauf?

Gruß
Sabine

hi,

ein geöffneter Karton und ein gebrauchtes Gerät sind aber 2 verschiedene Dinge.

Hast du einen Grund für die Annahme, ein bereits benutztes Gerät erhalten zu haben?
Auspacken und betrachten ist kein Gebrauch, der Gegenstand ist danach noch neu.
Selbst ein Testlauf wäre noch akzeptabel, oder hast du im Kaufhaus noch nie Kleidung anprobiert und dann als neu wieder ins Regal zurück gelegt?

grüße
lipi

Hallo,

Das ist der ganz normale Widerruf gemäß BGB §312g. Den weg ist bei dem Smartphone, das Du jetzt in den Händen hältst offenbar schon mal jemand gegangen.

Nein, warum auch? Oder weist das gekaufte Smartphone einen Mangel auf?

Nein, eine bereits einmal geöffnete Verpackung und ein bereits angefasstes Gerät stellt noch keinen Mangel dar. Das ist völlig normal im Versandgeschäft. Oder was meinst Du, was mit all den Dingen passiert, die man im Rahmen des Widerrufes zurück schickt? Selbst im Fachhandel kann es Dir passieren, dass schon ein anderer Kunde Dein Gerät in der Hand hatte, um es sich mal anzuschauen.

Grüße