Hallo zusammen,
ein verwandter hat bei einem gewerblich registrierten Onlinehändler der seine Ware über einen bekannten Online Auktionshaus veräußert eine neue Mikrowelle erworben. Diese über PayPal Sofort bezahlt und erst nach Beschwerde über den nicht gelieferten Artikel diesen 10 Tage später erhalten.
So weit so gut. Problem ist nur der Artikel kam ohne Rechnung an. Diese wurde bereits mehrmals verlangt, jedoch ohne Erfolg. Der Händler ignoriert alle Anfragen diesbezüglich und das Auktionshaus (eba…) verweist darauf dass es eine Sache zwischen dem Käufer und dem Händler ist für sie der Käuferschutz nicht gelte.
Die Frage jetzt ist: Muss der Händler für die Neuware eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt ausstellen? Und wenn ja, welche Behörde bzw. wer ist jetzt dafür zuständig wenn der Käufer sein Recht auf diese Rechnung durchsetzen möchte? Schließlich fehlen ihm jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller wenn die entsprechende Rechnung fehlt.
Vielen Dank im voraus.