Onlinehändler stellt keine Rechnung was tun?

Hallo zusammen,
ein verwandter hat bei einem gewerblich registrierten Onlinehändler der seine Ware über einen bekannten Online Auktionshaus veräußert eine neue Mikrowelle erworben. Diese über PayPal Sofort bezahlt und erst nach Beschwerde über den nicht gelieferten Artikel diesen 10 Tage später erhalten.

So weit so gut. Problem ist nur der Artikel kam ohne Rechnung an. Diese wurde bereits mehrmals verlangt, jedoch ohne Erfolg. Der Händler ignoriert alle Anfragen diesbezüglich und das Auktionshaus (eba…) verweist darauf dass es eine Sache zwischen dem Käufer und dem Händler ist für sie der Käuferschutz nicht gelte.

Die Frage jetzt ist: Muss der Händler für die Neuware eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt ausstellen? Und wenn ja, welche Behörde bzw. wer ist jetzt dafür zuständig wenn der Käufer sein Recht auf diese Rechnung durchsetzen möchte? Schließlich fehlen ihm jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller wenn die entsprechende Rechnung fehlt.

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

Ja und Nein: Er muss eine Rechnung ausstellen weil er dir oder in diesem Fall deinem Bekannten eine Gewährleistung einräumen muss, aber diese Rechnung kann auch ohne separate Ausweisung der MwSt. sein. (sog. Kleinunternehmerregelung). In deinem Fall aber eher unwichtig.

Informationspflichten der Anbieter
Seit 2002 finden sich die Regelungen des Fernabsatzgesetzes direkt im in den §§ 312b ff. des BGB.
Danach müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • die vollständige Anschrift des Unternehmers
  • die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen
  • der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten
  • das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB
  • Liefervorbehalte
  • der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages (Stichwort Online-Auktionen)
  • die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote

Man müsste jetzt schauen wie weit er dieses bei Ebay in der Auktion beschrieben hat.
Ich rate deinem Bekannten:
„Tritt vom Kauf zurück!“ Wie lange räumt der Händler Widerrufsrecht ein? 14 Tage oder 1 Monat?
Über PayPal und Ebay einen Fall aufmachen, so ist das Geld zumal erstmal gesperrt, die Ware zurückschicken und vom Kauf zurücktreten.

Zunächst mal danke für die Antwort.
Ein Fall wurde bei Ebay bereits eröffnet als die Ware nicht eingetroffen war. Dieser wurde aber seitens ebay sofort geschlossen nachdem die Ware eingetroffen ist. Jetzt ist es so dass weder ein neuer Fall eröffnet werden kann noch der Verkäufer negativ bewertet kann da laut ebay kein Grund dafür besteht nachdem die Ware eingetroffen ist.

Die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten besteht, da der Händler einen 1 monatigen Widerrufsrecht gewährt. Zumindest laut seinen AGB’s. Problem ist nur das Gerät ist schon im Gebrauch und solch einen Händler zu vertrauen eine bereits in Betrieb genommene Mikrowelle anstandslos zurückzunehmen fällt etwas schwer.

Aber ist es tatsächlich so dass gewerblich verkaufte Waren ohne Rechnung veräußert werden können? Das überrascht mich ein wenig da dies in meinen Augen Schwarzarbeit ist, wie sonst kann der Händler seinen Gewinn versteuern ohne eine Rechnung die laut Gesetz 10 Jahre aufbewahrt werden muss???

Nein, definitiv nicht!
Manchmal kommen die Rechnungen auch per Email. (Afterbuy zb) und landete bei mir direkt im Papierkorb. Das kann dein bekannter nun prüfen.

Natürlich könnte man jetzt ein Fass aufmachen, aber der Nutzen / Aufwand lohnt sich meist nicht. Um welchen Warenwert handelt es sich? Wäre Schade wenn das Gerät in 1 Woche den Geist aufgibt.

Hier sind viele „Dinge“ zusammen gekommen. Guter Wille mit eingeschlossen.
Ohne Moralapostel: Vorher Bewertungen durchlesen, in der Regel spiegelt sich dort schon eine gewisse Unzuverlässigkeit wider.
Notfalls AGB´s, Impressum usw lesen. Ist alles komplett ausgefüllt und hat er auch Kontaktdaten drinnen stehen? Den Namen der Firma kann man auch mal schnell google´n. So ist ersichtlich ob er auf anderen Plattformen auch aktiv ist, und / oder ob er seriös arbeitet oder nicht. Man kann in deinem Fall nicht davon ausgehen. Ebay sollte eigentlich auch daran gelegen sein, solch schwarze Schafe Einhalt zu gebieten. Es kommt doch nicht nur darauf an das die Ware ankommt sondern das „Rundherum Sorglospaket“ muss auch passen. Ich würde mich auf jeden Fall noch einmal bei Ebay melden, vielleicht wurden sie nicht tätig weil die Grundlage des Gespräches die fehlende Ware gewesen ist.

LG

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Hallo,

für Gewerbetreibende untereinander ist die Pflicht zur Rechnungsstellung in §14 UstG geregelt. Für dich interssant ist der Absatz2 Satz2. Hier steht ganz klar und deutlich, dass die Rechnung ausgestellt werden muss.
Hier komplett zum Nachlesen.

Im Übrigen hat das nichts mit den AGB oder dem Fernabsatzgesetz zu tun.

Data

Die AGB bei Ebay hilft dabei seriöse Verkäufer zu erkennen.
Zumindest unter dem Punkt „rechtliche Informationen des Verkäufers“ müssen div. Punkte ausgefüllt sein, ansonsten: Finger weg!

handelt es sich hier um 2 Gewerbetreibende ?

Du meinst Garantie. Gewährleistung muss der Händler bieten, dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Beides kann man grundsätzlich auch mit dem Zahlungsnachweis belegen, trotzdem ist es mit Lieferschein/Rechnung leichter. Und man hat ein Recht auf solche Unterlagen !

Wenn auch auf Nachfrage keine solche Rechnung ausgestellt wird ist etwas faul mit dem Händler.

Oh, du hast Recht, das habe ich jetzt reingelesen :- (

Also Kontaktdaten des Händlers liegen alle vor. Aber ich glaube du hast recht. Ebay hat die Sache bzw die Beschwerde geschlossen weil das Ausgangsproblem die nicht gelieferte Wäre erledigt war. Was mich aber in Bezug auf ebay wundert ist dass sie die negative Bewertung zum Verkäufer die sachlich und auf die Problematik der fehlenden Rechnung bezogen war löschten mit der Begründung ebay habe in dem Streitfall (Artikel nicht erhalten) zu Gunsten des Verkäufers entschieden nachdem der Artikel eingetroffen ist, demnach ist die Negativbewertung unbegründet.

Erscheint mir alles ziemlich merkwürdig was die eine Sache mit der anderen zu tun hat? Ich setze nach alldem nicht mehr viel auf ebay. Deswegen fragte ich wer dafür zuständig wäre falls man sich mit dem Händler nicht einigt. Trptzdem danke vielmals.

Hallo MrsData. Der Käufer ist eine natürliche Person, weder Händler noch eine juristische Person.

Servus,

der Zusammenhang, den Du hier herstellst:

ist ein wenig arg krude.

Es ist z.B. nicht so, dass im Hinterzimmer bei Lidl eine Schar emsiger Bienchen sitzt und auf dem Taschenrechner die Beträge der Quittungen addiert, die von den Kassen ausgegeben werden. Es gibt haufenweise Möglichkeiten, Erlöse in der Buchhaltung zu erfassen, und es ist extrem selten geworden, dass Rechnungsduplikate in der FiBu als Beleg zur manuellen Erfassung der Erlöse verwendet werden.

Es genügt, wenn der Händler nicht in D sitzt, damit keine deutschen Gesetze für ihn gelten. Frag doch mal einen Händer in den USA nach einer Rechnung für einen Kauf, den Du über Kreditkarte abgewickelt hast.

Zum Trost: Das UStG ist das einzige Einzelsteuergesetz, das konkrete Bußgeldvorschriften enthält. Der § 26a UStG ist nicht sehr populär - wenn Du eine Adresse hast, hast Du auch das zuständige Finanzamt und kannst gegenüber dem Händler mit § 26a UStG wedeln - mal schauen, was er dazu meint.

Hier isser: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__26a.html

Schöne Grüße

MM

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Danke Aprilfisch.
Du hast mir so einiges klar gemacht jetzt. Ich bin ja auch nicht vom Fach deswegen ein wenig unwissend. Aber soweit ich weiss können Verstöße die mit Bußgeld geahndet werden können von Behörden verhängt werden? Jetzt will ich mal sehen was das Gewerbeaufsichtsamt in Niedersachsen dazu sagt wenn ich mich morgen mit Ihnen unterhalte.

Servus,

zuständig ist hier die USt-Stelle des Betriebsstättenfinanzamts. Welches FA das ist, richtet sich nach dem Ort, an dem der Händler sein Unternehmen betreibt.

Schöne Grüße

MM

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Du könntest natürlich auch erst mal Druck ausüben, indem Du mit einer Mitteilung an das zuständige Finanzamt drohst, wenn nicht mal flott der Beleg bei Dir eintrifft. Aber vielleicht ist es ja auch bereits zu spät und der Kerl ist eh bereits am Ende …