Onlinekauf - Ausnahme beim Rückgaberecht?

Hallo,

üblicherweise gilt ja im Onlinehandel ein sehr kundenfreundliches Rückgaberecht.

Wenn ich als Verkäufer die Ware jedoch aufgrund geringer Nachfrage nicht auf Lager halten kann, sondern erst im Fall einer Bestellung herstellen lasse - gelten dann dieselbe Regeln oder kann ich irgendwelche Ausnahmen geltend machen?

Im Vorraus Danke,
Steffen

Wie und wann du an deine Waren kommst ist egal und muss den Käufer nicht interessieren.
Falls es Waren von der „Stange“ sind, BGB §312d (4)1 also nicht zutrifft, hat er Privatkäufer auch Widerrufsrecht, egal ob du sie selbst erst beschaffen musst oder nicht.

Danke!

In deinem Fall zieht das Fernabsatzgesetz nicht.

§ 312D BGB

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Weitere Möglichkeit, du verkaufst nur B2B oder an Vereine. Das muss auf deiner Homepage aber eindeutig hervorgehen.