Hallo,
üblicherweise gilt ja im Onlinehandel ein sehr kundenfreundliches Rückgaberecht.
Wenn ich als Verkäufer die Ware jedoch aufgrund geringer Nachfrage nicht auf Lager halten kann, sondern erst im Fall einer Bestellung herstellen lasse - gelten dann dieselbe Regeln oder kann ich irgendwelche Ausnahmen geltend machen?
Im Vorraus Danke,
Steffen