Hallo!
Nehmen wir an jemand hat einen 55-Zoll LCD-Fernseher im Internet gekauft doch leider ist dieser defekt. Nehmen wir weiter an, der Artikel wurde sofort per email reklamiert und der Käufer erhielte folgende Antwort:
„Da wir leider keinen Warenbestand des Tvs im Lager haben und kein Lieferantentermin datiert ist können wir Ihnen den Fernseher leider nicht austauschen.“ Darüber hinaus teile der Händler dem Käufer mit, dass dieser sich direkt an den Hersteller wenden solle. Man wäre dem Käufer aber bei Problemen behilflich.
Nehmen wir weiter an, dass ein Blick auf die Internetseite des Händlers zeigen würde, dass der Artikel als sofort lieferbar angegeben wird und somit ein Umtausch möglich wäre.
Wäre der Verkäufer nicht gesetzlich verpflichtet einen Ersatz zu liefern, wenn der Kunde dies wünscht? Oder kann er auch reparieren?
Läge der Erhalt der Ware erst eine Woche zurück, könnte der Käufer auch noch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Allerdings hat er leider die Originalverpackung bereits entsorgt.
Sollte der Käufer also schnell widerrufen (mit der Angabe das Gerät weise Mängel auf) und es zurück schicken (bzw. wieder von der Spedition abholen lassen)? Müßte es original verpackt werden oder reicht hier eine andere Verpackung?