Onlinekauf mit Folgen

Guten Abend liebe Experten.

Nehmen wir an, jemand kauft einen Gegenstand online. Die Firma aber, welche diesen Gegenstand verkauft hat, möchte aber darauf hinweisen dass man einen weiteren Gegenstand hätte dazu kaufen müssen.

Nun sieht die Firma die Rechnung als nicht begliechen an und schickt Mahnungsemails an den Käufer. Diese Emails aber werden allesammt als Spam makiert und landen alle in einen Topf mit Pornospamemails etc.

Der Käufer weiss also garnicht dass er nach und nach Spam-Mahnungsemails bekommt.Und erst als die Rechnung von 10€…plötzlich auf 75 steigt, kriegt der Käufer einen richtigen Brief dass die Sache an Anwälte weitergeleitet wird.

Könnte dieser Jemand dagegen etwas tun, oder muss er trotz allem bezahlen?

Danke im Voraus

Hallo Michail,

Nehmen wir an, jemand kauft einen Gegenstand online. Die Firma
aber, welche diesen Gegenstand verkauft hat, möchte aber
darauf hinweisen dass man einen weiteren Gegenstand hätte dazu
kaufen müssen.

Was heißt das? Nehmen wir an, jemand kauft diesen Artikel einzeln - kann er ihn dann nicht nutzen?

Nun sieht die Firma die Rechnung als nicht begliechen an und
schickt Mahnungsemails an den Käufer. Diese Emails aber werden
allesammt als Spam makiert und landen alle in einen Topf mit
Pornospamemails etc.

Was auch immer das rechtlich bedeuten kann, aber eingehende Mails müssen gründlich kontrolliert werden. Vergleich das mal mit einem herkömmlichen Briefkasten, in dem sich zwischen lauter Werbung ein wichtiger Brief befindet. Nur weil der elektronische Briefkasten eine tolle Sortierfunktion hat, kann man ja nicht die Verantwortung dafür abgeben.

Der Käufer weiss also garnicht dass er nach und nach
Spam-Mahnungsemails bekommt.Und erst als die Rechnung von
10€…plötzlich auf 75 steigt, kriegt der Käufer einen
richtigen Brief dass die Sache an Anwälte weitergeleitet wird.

Könnte dieser Jemand dagegen etwas tun, oder muss er trotz
allem bezahlen?

Diese Frage ist weitere Info kaum zu beantworten und wird dann schnell in eine nicht gestattete Rechtsberatung abrutschen.

Gruß
Chris

Hierzu wäre Folgendes hilfreich:

http://www.rechtsanwalt-ratzka.de/achtung-e-mails-ge…

Wer durch Bekanntgabe seiner E-Mail Adresse diesen Kommunikationsweg öffnet, ist nach Ansicht dieser Rechtsprechung auch verpflichtet, die Mails regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrolle des Spam-Ordners wird da auch notwendig sein.

Gruß
PR