Ist es rechtlich erlaubt die Kundenbewertung und den Internetpreis eines Produktes, welches zuvor online recherchiert wurde (beispielsweise bei amazon.de) in einem eigenen Handelsunternehmen neber dem Produkt auszustellen?
Ein praktisches Beispiel wäre eine Waschmaschine zu verkaufen mit dem Hinweisschild daneben: „Bei Amazon beträgt der Preis 450 €, bei uns nur 400 €. Das Produkt wurde bei Amazon mit 5 von 5 Sternen bewertet. Abfrage vom xx.xx.xxxx“
Ist des wettbewerbsmäßig erlaubt?
Vielen Dank
Hallo!
Ein Vergleich ist erlaubt, wenn der Verbrauchen die objektiven Kriterien nachvollziehbar überprüfen kann.
Gruß
Falke