Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe meine Abschlussrechnung von meinem Stromanbieter angeblich Online bekommen. Nun habe ich da aber nie nachgeschaut oder habe daran gedacht irgendwann mal rein zu schauen wann diese denn kommt.
Ich habe darauf hin ein Mahnbescheid bekommen wobei ich ein Widerspruch eingelegt habe.
Die klage Schrift besagt folgendes:
Die Klägerin hat ihre Forderung nach Verzugseintritt noch zweimal Schriftlich angemahnt. Die genauen Daten der Mahnungen können leider nicht mehr angegeben werde. Hierfür werden vorgerichtliche Mahnkosten in höhe von 10.00 EURO gelten gemach.
Dann kommt noch was ein inkassobüro- angeblich beauftragt wurde …
Ich habe dem Gericht dann zurück geschrieben das ich keine Rechnungen erhalten habe, aber natürlich bereit bin die Jahresabrechnung zu bezahlen, nicht aber den Anwalt oder ein Inkassobüro; da mir bis dato keine Rechnung vorliegt.
Daher finde ich die Antwort die ich heute von der Kläger Seite bekommen habe komisch. Darin wird geschrieben.
Die Behauptung der Beklagten, sie habe nie eine Rechnung oder eine Mahnung erhalten, ist unrichtig und wird ausdrücklich bestritten. Bei der Beklagten handelte es sich um eine online-Kundin. Daher hat die Beklagte selbstverständlich auch die streitgegenständliche Schlussrechnung nur online erhalten.
Die Beklagte hatte jederzeit die Möglichkeit, die Rechnung im Internet einzusehen und auch auszudrucken. Es ist treuwidrig, zunächst einen Online- Vertrag mit der Klägerin
abzuschließen und sich anschließend darauf zu berufen, man habe keine Rechnung erhalten.
- Im Übrigen will die Beklagte offenbar keine erheblichen Einwendungen gegen die Klageforderung erheben. Vielmehr schlägt sie eine Ratenzahlung vor. Es ist der Beklagten daher dringend zu empfehlen, aus Kostengründen die Klageforderung anzuerkennen. Über eine Raten Zahlungsvereinbarung kann nach Vorliegen eines vollstreckbaren Titels verhandelt
werden.
Ist es nicht komisch das erst geschrieben wird ich wurde 2-mal angemahnt und nun sagen Sie es handelt sich um ein online-Vertrag und man bekommt keine Rechnung.
Könnte mir einer sagen was und wie ich am besten nun dem Gericht was schrieben könnte, Dankeschön…
Gruss
Hallo,
es tut mir sehr leid, aber hier weiss ich gar nichts dazu. Damit kenne ich mich überhaupt nicht aus. Was sagt die Verbraucherzentrale?
LG Chris
Hallo DJ,
eine Online - Rechnung bekommt man eben online.
Man hat dann natürlich dafür Sorge zu tragen, dass man von ihr Kenntnis nimmt.
Über die Fertgstellung der Online- Rechnung wird man im Allgemeinen vom Versorgungsunternehmen per E-Mail informiert. Hat sich vielleicht Ihre E-Mail Adresse zwischenzeitlich geändert, so dass Sie diesen Hinweis evtl. gar nicht erhalten haben?
Dann hätten Sie die Änderung mitteilen müssen.
Wie auch immer, gegen die Schluss-Rg. ist nichts zu sagen und diese haben Sie ja auch anerkannt.
Hier würde ich mir noch mal die Zugangsdaten zum Online-Portal mitteilen lassen, damit Sie die Rg. doch noch bekommen.
Die folgenden Mahnungen kommen allerdings nicht online sondern an Ihre Postanschrift. Nun passiert es leider manchmal, dass ein Kunde auszieht und seine Verzugsanschrift nicht mitteilt. War es vielleicht so?
Dann sollte beim Versorgungsunternehmen allerdings ein Postrückläufer zu sehen sein, was allerdings leider auch nichts ändert, denn der Kunde muss Änderungen immer melden.
Alles in Allem kann man da wohl nichts machen. Ich würde die Forderung schnellstens anerkennen. Wenn man Ihnen hier noch mit Raten entgegen kommt - umso besser. Das MUSS das Unternehmen nicht, also ist es eine Kulanzentscheidung.
Also ich würde dem Gericht schreiben, dass Sie die Forderung anerkennen und in Raten abtragen werden.
Es ist ärgerlich für Sie, das verstehe ich, aber es muss wohl sein.
Alles Gute.
Gruß
Martina
Danke für die Antworten.
Nein, ich bin nicht umgezogen… Es ist alles so wie es war. Mich wundert nur, das erst gesagt wird das ich 2 mal angemahnt wurde und nun heißt es was ich nur über Online die Rechnungen bekomme, das widerspricht sich doch, oder ?
Die schreiben es so wie für Sie es besser ist was man ja verstehen kann, aber in diesen fall können die das doch nicht so machen wie sie es wollen ?
Erkenne ich die Schuld an, muss ich ja auch die Inkasso und Rechtsanwalt gebühren bezahlen. Was ich aber ja nicht zu verantworten habe da keine Rechnung eingegangen ist. Das ja alles ein Misst. Mal doch zur Verbraucherzentrale gehen, mal sehen was die wissen oder jemand antwortet hier noch XD
DANKE nochmals…
noch was vergessen sehe ich gerade O.o
Das gericht hat geschrieben für die Kläger Seite. Ist die Klägerin für den Zugang ihrer Rechnung beweisbelastet.
Ein Beweisantritt fehlt…
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Nein, das widerspricht sich nicht, denn:
Rg. kommt online / Mahnung kommt per Post.
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Sie schrieben: „Ich habe meine Abschlussrechnung von meinem Stromanbieter angeblich Online bekommen“,
daher nahm ich an, Sie sind aus der Verbrauchsstelle ausgezogen, sonst bekommt man keine Abschluss-Rg. sondern einen Turnus-Rg. (bzw. Jahres-Rg.)
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Wenn Sie die Zugangsdaten haben, werden Sie die Rg. ja online einsehen. Dann ist klar, dass diese Ihnen zugeschickt wurde (online eben).
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Man weiß eigentlich ja, dass man Strom monatlich bezahlt. Wieso haben Sie aufgehört zu zahlen?
Dafür muss es ja einen Grund gegeben haben.
Sicher, weil Ihnen die neuen Abschläge nicht bekannt wurden. Dann sollte man nachfragen, was da los ist, also anrufen und das klären.
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Der Kläger (also der Stromlieferant) wird wohl „beweisen“ können, dass die Rg. zugestellt wurde, davon kann man ausgehen, auch wenn es bisher nicht bewiesen wurde. Darum noch mal: Zugangsdaten geben lassen zum online-Portal !!
Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht, wenn er einen Vertrag abgeschlossen hat. Es wird also erwartet, dass er sich meldet, wenn er keine Rg. bekommen hat und nachfragt bzw. monatlich den Strom bezahlt, den er verbraucht.
Für Sie persönlich dumm gelaufen alles. Ich bin kein Stromlieferant und will für diese Raff-Unternehmen, die einem nur das Geld aus der Tasche ziehen, auch gar nicht sprechen, aber es ist halt ein Vertrag, der da geschlossen wurde und da hat man halt auch Pflichten…
Gruß
Martina
noch was vergessen sehe ich gerade O.o
Das gericht hat geschrieben für die Kläger Seite. Ist die
Klägerin für den Zugang ihrer Rechnung beweisbelastet.
Ein Beweisantritt fehlt…
zu 1:
ich habe keine Mahnung bekommen, sonst hätte ich ja das schon lange bezahlt gehabt.
zu 2 :
Die Abschlussrechnung war die Jahresabrechnung sorry falsch ausgedrückt 
zu 3:
ich habe den Anbieter gewechselt und danach habe ich das alles erst bekommen also vor ca. 3 Wochen. Wobei ich nun beim neuen Anbieter auch schon über 7 Monate bin. Das ist allein die Nachzahlung…
Aber was einer schreibt was die nicht belegen können wann sie eine Mahnung geschrieben haben und dann sagen ich bekomme alles online ist für mich alles seltsam. Was wenn man kein i-net mehr hat, dann muss man sich ein Anbieter suchen der nur Schriftlich alles macht ?
Na ja ich werde mal sehen was ich darauf nun schreiben werde.
Danke trotzdem