Onlineschulung trotz Krankschreibung

Guten Abend,
ich wurde 2 Wochen krank geschrieben, 15.05.2023 bis 26.05.2023.

Heute fand eine sehr wichtige Onlineschulung statt, auf die ich schon 3 Jahre gewartet habe. Ich wollte diese Chace nicht verstreichen lassen, wer weiß, ob ich jemals wieder die Chance bekomme, daran teilzunehmen.
Ich lag auf dem Sofa und lauschte der Schulung. Über mein Tablet habe ich mich im Zeiterfassungssystem angemeldet. Also habe ich heute gearbeitet.

Wenn ich morgen fit wäre, den ganzen normal zu arbeiten (nicht auf dem Sofa liegen und zuhören), wäre das arbeitsrechtlich wahrscheinlich egal. Die drei restlichen Krank-Tage (24. - 26.05.23) würden einfach als Arbeitstage gezählt.

ABER: Wie ist das rechtlich? Muss ich erneut eine AU ausstellen lassen, wenn ich morgen noch nicht fit für einen ganzen Tag normale Arbeit bin, weil ich heute mit der Teilnahme an der Online-Schulung die AU unterbrochen habe???

Danke schon mal für die Antworten.

Auch wenn Du krankgeschrieben bist kannst Du Tätigkeiten, die Deiner Genesung nicht entgegenstehen, durchaus ausüben.
Alleinstehende müssen z.B. auch zum Einkaufen gehen können oder an die frische Luft.
Wenn jemand allerdings in der Zeit an seinem Eigenheim Reparaturarbeiten durchführt oder bei einem Konkurrenten schwarzarbeitet hört der Spaß auf.

Mit deinem Zuhören bei der Online-Schulung hast Du die AU nicht unterbrochen.

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Ok, danke für die Info.
Nein, ich mach so krumme Sachen nicht.

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