Onlineshop-Angebot definitiv bindend?

Hallo Ihr :o)

Internethändler X hat ein Angebot, welches als vorrätig auf der Website (Homepage) gekennzeichnet ist. (Bildschirmfoto als Beweis vorhanden)

Kunde Y geht Schritt für Schritt den dort auf der Webseite angebotenen Bestelldurchlauf durch und bestellt diese Ware.
Internethändler X sendet auch ein Bestätigungsschreiben.
Kurz darauf erhält Kunde Y eine Email des Internethändlers X, aus der hervorgeht, dass die vom Kunden Y bestellte Ware nun doch nicht lieferbar sei.

Hat der Kunde Y nun dennoch Anspruch darauf, die Ware vom Internethändler X zum angebotenen Preis zu erhalten? Der Preis war äußerst günstig.

Ich gehe erstmal davon aus, dass der Anbieter an sein Angebot gebunden ist.
Der Preisvorteil besteht aus 30.- Euro (35 anstelle 65), das ist nun kein Betrag, für den es sich lohnen würde, große Geschütze aufzufahren.
Gibt es vielleicht eine kleine feine Argumentation, ohne Einstieg in die juristische Bürokratie, das Teil dennoch zu dem günstigen Preis zu bekommen?

Danke schon mal
Gruß
Mumpitzz

Hallo Mumpitzz

Lies mal in den AGBs nach. Oft ist vorgesehen, dass eine E-Mail-
Bestätigung noch nicht die endgültige Annahme des Auftrages
beinhaltet. Viele Online-Händler bestätigen mit der Mail nur den
Bestellungseingang und nicht den Kaufvertrag.

Gruss
Heinz