Ich beobachte in einem Onlineshop, seit einiger Zeit, ein paar Artikel.
Allerdings wird bei diesen hingewiesen, dass diese momentan nicht verfügbar und „voraussichtlich ab KW…
lieferbar sind“.
Dieser Voraussichtlich Termin wird dann regelmäßig vor der angegebenen Woche weiter verschoben. Dabei handelt es sich mittlerweile um 1 Jahr.
Dabei geht es nicht um einen Artikel, sondern gleich um Etliche, bei denen so verfahren wird.
Meine Frage dazu:
Ist das überhaupt zulässig? Ich meine dass hier offensichtlich bewusst getäuscht wird.
Da steht nicht „lieferbar“, nicht „nicht bestellbar“.
Ich habe auch schonmal über ein Jahr auf einen Film gewartet, dessen Veröffentlichung verschoben wurde. Viele DVD- und Buchhändler etwa lassen die Leute im Voraus bestellen.
Hallo,
im Buchhandel ist Subskription schon seit Jahrhunderten üblich. So lange man erst unmittelbar in Zusammenhang mit der Lieferung bezahlen muß, ist das doch kein Problem.
Zum Problem wird es erst, wenn der Händler (etwa bei Computerhardware) so lange wartet, bis der Marktpreis unter seinen Preis gefallen ist (die sitzen dann gerne im Ausland, so daß es kein Widerrufsrecht gibt). Dank Preisbindung passiert das aber im Buchhandel nicht so schnell.
im Buchhandel ist Subskription schon seit Jahrhunderten
üblich. So lange man erst unmittelbar in Zusammenhang mit der
Lieferung bezahlen muß, ist das doch kein Problem.
Nur muss man dazu wissen, dass die Subkription den Sinn hat, eine realistische Auflagenhöhe zu ermitteln.
Wenn man diese Artikel nicht bestellen kann… wer ist denn
dann der Geschädigte?
Ob’s im konkreten Fall einen Geschädigten gibt, weiss ich nicht. Grundsätzlich halte ich die Vermutung eine wettbewerbswidrigen Verhaltens jedoch für sehr naheliegend. Geschädigt - und abmahnberechtigt - wäre damit zumindest jeder Wettbewerber.
M.E. wird der Käufer nicht getäuscht, da ihm nichts verschwiegen wird. Anders wäre es, wenn der Artikel als „Lieferbar“ aufgeführt werden würde, dieser dies aber in Wirklichkeit nicht ist.
Es handelt sich hierbei nicht um Bücher, DVD’s oder dergleichen.
Abgesehen davon sind die Artikel auch nicht Vorbestellbar.
Einen direkt Geschädigten gibt es nicht, allerdings hab ich nach meinem Rechtsverständnis das Gefühl, dass es sich um unlauteren Wettbewerb handeln könnte. - nicht unbedingt gegenüber dem Endkunden, sondern eher gegen Mitbewerber.
Im normalen Handel, ist es ja z.B. auch untersagt, sogenannte Lockvogelangebote anzupreisen. Worin ich Parallelen sehe.
wenn das mal keine Falle ist, um jemand abzuzocken. Ware bezahlt - aber Liefertermin verschoben.
Es ist aber sinnvoll, mal nachzufragen, warum der Termin verschoben wird. Möglicherweise hat der Anbieter es nicht ganz verstanden und meint nun, bei jedem Neueinstellen die Lieferbarkeit verändern zu müssen, weil ja logischerweise dann immer erst später - nach dem Kauf - geliefert werden kann.