Onlineshop Bestellung stornieren

Am 31.12.2010 wurde in einem Onlineshop einen Artikel bestellt. Dieser Artikel war nicht vorrätig und sollte ca. 2 Wochen später wieder vorhanden sein (Was man auch erst per eMailkontakt erfahren hat).
Das Geld sollte man vorher per Paypal bezahlen, was auch geschehen ist.
Nach mehreren eMail ob es schon einen Liefertermin gibt, wusste nie irgendwer was.
Kann man den Auftrag vom Onlineshop einfach so stornieren?

Guten Tag, Schlumpf 88.

Vorab: Meiner Meinung nach!

Aufträge einfach so stornieren sieht das Recht nicht vor. Möglich wäre eine Aufforderung zur Leistung gegenüber dem Unternehmen.
Dazu kann ins Auge gefasst werden, sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzten und dieses zum Liefern (also Leisten) auffordern.
Die Wahrung einer angemessenen Frist sieht das Gesetz vor, 2 Wochen sollten durchaus angemessen sein.
Sollte daraufhin keine Leistung erfolgen, ist es ratsam auch noch eine zweite Aufforderung zu schicken.
Erst dann ist anzunehmen, dass die Leistung endgültig verweigert wird und Ihnen steht u.U. ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
Dann steht Ihnen auch u.U. die Herausgabe des bereits geleisteten zu.

Beste Grüße,
robobob. … mehr auf http://w-w-w.ms/a48ib2

Wenn hier ein Verbraucher bei einem Unternehmer bestellt hat, spricht eben alles dafür, dass ein Widerrufsrecht besteht. Darum ist deine Antwort nicht nur deine „Meinung“, sondern sehr wahrscheinlich schlicht falsch.

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Hallo Benvolio,
von welchem Widerrufsrecht sprechen Sie? Bitte achten Sie auch auf das Datum aus dem Sachverhalt.

Im wesentlichen liegt hier ein Kaufvertrag vor, wo die eine Seite geleistet hat und die andere nicht. Nachstehend kannst Du es nachlesen, was sich mit meinem ersten Beitrag deckt. Nur das ich dort das ganze freundlicherweise ausformuliert habe und nicht einfach einen Paragraphen zum selberlesen eingefügt habe.

§ 323 BGB
„Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung“

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

  1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
  3. besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

Beste Grüße,
robobob.

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Hallo Benvolio,
von welchem Widerrufsrecht sprechen Sie? Bitte achten Sie auch
auf das Datum aus dem Sachverhalt.

er spricht von einem WIDERRUFSRECHT, also einem willkürrecht, das - anders als das rücktrittsrecht- keinen grund voraussetzt.
und dieses widerrufsrecht findet man wohl hier in § 312b bgb.
da die lieferung noch nicht erfolgte, ist unerheblich, ob der vertrag 2010 oder letzte woche geschlossen wurde, § 355 bgb.

falls die voraussetzungen also vorliegen, ist kann widerrufen werden und den blick auf § 323 bgb kann man sich sparen.

Nun ja ich bin davon ausgegangen, dass bei lebensnaher Auslegung in der Regel in der Bestätigungsmail oder ähnliches eine solche Belehrung anzutreffen ist. Selbst dann wäre es aber u.U. entbehrlich (§ 355 IV S.2 BGB).

Von daher gebe ich Ihnen Recht den Weg zu § 323 kann man sich sparen :wink:

Beste Grüße,
robobob

Hallo,

also ich bin kein Fachmann, aber meiner Meinung nach ist es so;

(unverbindliche Auskunft)

1.) Wenn man online was bestellt, ist noch kein Vertrag zustande gekommen.

2.) Vertrag kommt erst zustande, wenn der VERKÄUFER (des Shops) dies ausdrücklich bestätigt. Dies geschieht normalerweise mit der sog. 2. Mail, die man vom Shop bekommt. Die erste Mail ist normalerweise lediglich eine automa. vom Shop generierte Mail, also nicht von Menschenhand, und somit kein Vertrag.

3.) Wenn Vorkasse geleistet wurde, UND der Vertrag bestätigt wurde, KANN der KÄUFER sogar auf die Ware BESTEHEN. Wenn diese Ware also - aus welchen Gründen auch immer - nicht geliefert werden kann, kann der Verkäufer diese Ware woanders kaufen. Wenn die Ware „woanders“ 10 x so teuer ist, muss der erste Verkäufer die Diff. sogar bezahlen. So ist es min. bei online Auktionen, meines Wissens aber auch bei online-Einkäufen mit Sofortkaufen.

4.) Normalerweise sollte man in so einem Fall vom VERKÄUFER erwarten, dass dieser - aufgrund der miesen Lieferzeit - 100% auf den KÄUFER eingeht. Wenn der Käufer also die Ware nicht mehr haben möchte - warum auch immer - dann sollte der VERKÄUFER das akzeptieren und den Betrag erstatten.

Tut er das nicht, der VERKÄUFER, handelt er min. moralisch unseriös.

Grüße
John
PS: ich habe eine Bitte; wenn hier nun RAs antworten, bitte haut nicht gleich auf mich ein. Das tut keine Not :smile:

Hoffentlich glaubt das keiner… (owt)
Sorry, ist leider ziemlicher Unsinn.
Gruß
Otto_

Sorry, ist leider ziemlicher Unsinn.
Gruß
Otto_

???

Hat sich die Rechtslage denn geändert?

Meine Antwort habe ich nicht von Hand geschrieben, sondern kopiert.
Zuvor habe ich sie von einem Rechtexperten erhalten.

Das sollte - eigentlich - so stimmen, lediglich meine Annahme, ob das auch für den Shop gilt, da war ich mir ja nicht ganz sicher.

???

Ähhhhhh…das schreib doch mal, wie es richtig ist…

Danke.

Grüße
J

Dein Posting war kein Unsinn, sondern fast vollkommen richtig.

Es besteht ein Widerrufsrecht und nach Fristsetzung auch ein Rücktrittsrecht. Ich würde zum Rücktritt raten, denn daneben bleibt Schadensersatz möglich (§ 325 BGB). Ansonsten besteht die Möglichkeit, Herausgabe und Eigentumsübergang einzuklagen. Außerdem kann man sich das Ding woanders kaufen und eine etwaige Preisdifferenz als Schaden ersetzt verlangen.

Deshalb habe ich bereits im ersten Post einen Rücktritt zwecks des Fortbestehens des SE angebracht :wink:

Dein Posting war kein Unsinn, sondern fast vollkommen richtig.

Ahh…

Danke schön.

DAs ist nett, dass du das hier so schreibst.

Grüße
J

Hallo,
sorry, mein Posting sollte eigentlich gar nicht an Deins drangehängt werden. Leider habe ich es zu spät gemerkt, dass es daneben gegangen ist - da konnte ich es nicht mehr verschieben oder löschen.
Gruß
Otto_