Hallo ihr Lieben,
ich habe demnächst vor einen OnlineShop zu eröffnen, in dem ich Ware anbiete.
also ganz einfach - günstig einkaufen gewinnbringend verkaufen!
So nun die Frage, welche Rechtsform ist hier die günstigste Vollkauffmann, Einzelunternehmen, Kleinunternehmer und was ist eigentlich der Unterschied zwischen den???
Das ich ein Gewerbeschein benötige weiß ich schon, der ist ja preisgünstig, aber was hängt da noch alles dran? Ich muss ja bestimmt auch Steuern an das Finanzamt zahlen, wie funktioniert das? bekomm ich dann ein Formular wo ich meine einnahmen und ausgaben eintrage?
Wie hoch sind die Steuern. etc etc… Wäre schön wenn mir jemand einen kleinen Überblick oder gute Links wo ich mich belesen kann senden könnte! Vielen vielen Dank
Anja
Hallo Anja!
ich habe demnächst vor einen OnlineShop zu eröffnen, in dem
ich Ware anbiete.
Geniale Geschäftsidee.
also ganz einfach - günstig einkaufen gewinnbringend
verkaufen!
Was ich dazu sagen könnte, willst Du gar nicht wissen.
So nun die Frage…
Lies dies mal quer: http://www.klicktipps.de/
Gruß
Wolfgang
Hi Anja,
ich habe demnächst vor einen OnlineShop zu eröffnen, in dem
ich Ware anbiete.
Irgendwie ist die Idee nicht besonders neu.
http://www.debs-faq.de/l57de/Haeufige-Fragen-FAQNeue…
also ganz einfach - günstig einkaufen gewinnbringend
verkaufen!
All das ist für die Katz, wenn du keine Kunden hast. Denk bitte auch an die Gewährleistung, für die du einstehen mußt.
So nun die Frage, welche Rechtsform ist hier die günstigste
Vollkauffmann, Einzelunternehmen, Kleinunternehmer und was ist
eigentlich der Unterschied zwischen den???
Vollkaufmann und Kleinunternehmer sind keine Rechtsformen. Hier eine Übersicht: http://www.apk.de/infos/rechtsfo.htm
Unser Klassiker: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
mfg Ulrich
Hallo Anja !
Laß Dich nicht entmutigen 
Im Grunde hast Du Recht - im Einkauf liegt der Segen, auch wenn viele das nicht (mehr) so sehen.
Du brauchst einen Gewerbeschein, laß Dich am besten beim Ordnungsamt beraten, die können Dir genau sagen in welche Kategorie Du rutschst. Eine GmbH wirst Du am Anfang sicher nicht gründen müssen 
Das Finanzamt kommt normalerweise von sich aus auf Dich zu und schickt Dir einen Fragebogen in dem Du Deine Gewinnerwartung etc. angeben mußt.
Solltest Du allerdings mit Onlineshop nicht grade das große Internetkaufhaus mit den vier bunten Buchstaben meinen wird sich für Dich wohl das Problem ergeben daß Du Deine Produkte an den Mann bringen mußt - Werbung also. Das wird wohl das schwierigste sein.
Auf jeden Fall viel Spaß und Erfolg beim Verkaufen 
Holger
Hi Holger,
Laß Dich nicht entmutigen 
Darum geht es nicht. Aber der 1 millionste Shop zu sein, ist nicht gerade kassenfüllend.
Im Grunde hast Du Recht - im Einkauf liegt der Segen, auch
wenn viele das nicht (mehr) so sehen.
Die Aussage ist so zwar richtig, gilt aber nur dann, wenn du zahlungskräftige Kunden hast, an die du deine Produkte verkaufen kannst.
Solltest Du allerdings mit Onlineshop nicht grade das große
Internetkaufhaus mit den vier bunten Buchstaben meinen wird
sich für Dich wohl das Problem ergeben daß Du Deine Produkte
an den Mann bringen mußt - Werbung also. Das wird wohl das
schwierigste sein.
Sie braucht ein Alleinstellungsmerkmal. Gegen die Platzhirsche kann ein kleiner Krauter kaum gewinnen, es sei denn, er bietet einen Zusatznutzen, den er dem Kunden auch deutlich machen kann.
Ansonsten geht sie einfach unter.
mfg Ulrich