Onlineshop im Preis geirrt - Rechtsansprüche nach dem Verkauf?

Hallo,

wenn ein Laden in einem Katalog o.Ä. mit einem Preis für ein Produkt wirbt, dieser allerdings nicht stimmt (z.B. aufgrund eines Irrtums), ist der Laden nicht dazu verpflichtet, das Produkt auch zu dem beworbenen Preis zu verkaufen - vorausgesetzt, der falsche Preis war nicht mit Absicht gesetzt, um Kunden anzulocken. So viel weiß ich schon mal sicher.

Wie sieht es mit einem Onlineshop aus, der die Ware bereits verschickt hat und danach erst festgestellt wird, dass der Preis offensichtlich ein Irrtum war, und es auch offensichtlich ist, dass der Käufer diesen Preisirrtum ausgenutzt hat?
Um die Sachlage näher zu erläutern, hier ein (frei erfundenes) Beispiel: Der Onlineshop A bietet ein teures Handy irrtümlich für 1€ (ohne Vertrag) an. Das wäre ja dann offensichtlich ein Fehler, da der Preis viel zu niedrig ist oder ein Vertrag dazu fehlt. Kunde B kauft nun eine größere Anzahl der Handys, z.B. 5 Stück, was ja offensichtlich mehr als haushaltsüblich ist. A versendet die Handys und stellt erst später (z.B. aufgrund anderer vermehrter Käufe) den Preisirrtum fest, aber noch vor der Zustellung der Handys an B. Hat A dann irendwelche rechtlichen Ansprüche gegenüber B, z.B. Rücksendung der Handys oder die Bezahlung eines angemesseneren Preises?

Meines Erachtens hat der Shop keine Ansprüche mehr, weil er ja (spätestens) durch den Versand der Ware den Kaufvertrag wirklich angenommen hat und nicht mehr zurücktreten kann, nur vor dem Versand hätte er noch etwas tun können, oder?
Ich kenne mich im Recht leider nicht so gut aus, ich hatte mal ein paar Jahre Recht damals in der Schule, worauf ich auch meine Vermutung stütze, aber das ist mir zu wage.

Danke für eure Geduld! ^^

Hi

Kunde B kauft nun eine größere Anzahl der Handys, z.B.
5 Stück, was ja offensichtlich mehr als haushaltsüblich ist.

Klingt danach als ob Kunde B den Onlineshop betrügen und sich durch einen Weiterverkauf der Handys bereichern wollte. Daher denke ich mal, daß der Onlineshop durchaus Möglichkeiten hätte, auch nach dem Versand noch rechtliche Ansprüche geltend zu machen

Gruß
Edith

Eine Welt voller Betrüger
hallo,

Klingt danach als ob Kunde B den Onlineshop betrügen und sich
durch einen Weiterverkauf der Handys bereichern wollte.

Das musst du mir erklären: Ich kaufe etwas zu dem Preis, den der Verkäufer haben will und bin in dem Moment ein Betrüger? Ergo: Alle Kunden sind Betrüger.

Und: Ich kaufe etwas zu einem Preis x und verkaufe es zu einem Preis x plus y und bin in dem Moment ein Betrüger. Ergo: Alle Händler sind Betrüger.

Oh, die Welt ist schlecht.

lg
Richard

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hi

Klingt danach als ob Kunde B den Onlineshop betrügen und sich
durch einen Weiterverkauf der Handys bereichern wollte.

Das musst du mir erklären: Ich kaufe etwas zu dem Preis, den
der Verkäufer haben will und bin in dem Moment ein Betrüger?

Du hast aber schon das Ausgangsposting gelesen?
Hier geht es um einen enormen Preisunterschied. Daß so ein Preisunterschied eigentlich nicht sein kann - außer auf der Homepage wird ein überdrüber-super Sonderangebot anpriesen oder es handelt sich um eine Fakeseite - sollte eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein.

Ergo: Alle Kunden sind Betrüger.

Nein, aber in einem Fall wie vom UP beschrieben, schleicht zumindestens der Verdacht heran.

Gruß
Edith

hi

Klingt danach als ob Kunde B den Onlineshop betrügen und sich
durch einen Weiterverkauf der Handys bereichern wollte.

Das musst du mir erklären: Ich kaufe etwas zu dem Preis, den
der Verkäufer haben will und bin in dem Moment ein Betrüger?

Du hast aber schon das Ausgangsposting gelesen?

Ja. Das habe ich so an mir.

Hier geht es um einen enormen Preisunterschied.

Ja. Schön, dass es solche Schnäppchen gibt.

Daß so ein
Preisunterschied eigentlich nicht sein kann - außer auf der
Homepage wird ein überdrüber-super Sonderangebot anpriesen

In der Preisgestaltung sind die Händler in Deutschland ziemlich frei. Und ich hab schon einiges an tollen Preisen gesehen.

oder es handelt sich um eine Fakeseite -

Das wollen wir ja nun mal nicht hoffen.

sollte eigentlich
jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein.

Du meinst, ein neuer Warnhinweis sollte an allen Sonderangeboten angebracht werden: „Achtung! Dieses Angebot ist nur für nicht halbwegs intelligente Menschen verfügbar.“

Ergo: Alle Kunden sind Betrüger.

Nein, aber in einem Fall wie vom UP beschrieben, schleicht
zumindestens der Verdacht heran.

Na, der soll sich aber mal gefälligst wieder schleichen. Und vorher kann er ja mal die Definition von „Betrug“ lesen.

lg
Richard

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Hallo!

Da würde mich schon mal interessieren über welche Tatsachen der Käufer den Verkäufer denn getäuscht hat?

Gruß
Tom

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Klingt danach als ob Kunde B den Onlineshop betrügen und sich
durch einen Weiterverkauf der Handys bereichern wollte.

vielleicht solltest du dir angewöhnen, vor dem beantworten juristischer fragen doch mal ein klein wenig im gesetzestext zu blättern.

betrug findet man zum beispiel hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

wenn du das mit dem hier besprochenen in übereinstimmung bringen kannst, gebe ich einen aus.

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