Onlineshop im Wohnraum

Hallo,

Wir haben einen Onlineshop eröffnet in unserer Wohnung. Das bedeutet, es werden Pakete gepackt und die werden abgeholt etc. Versendet werden u.a. Bärlappsporen (naturprodukt aber brennbar in Luftgemisch) sowie pyrofluid (eine Art gereinigtes Petroleum zum Feuerspucken, kein Gefahrgut laut ADR).

Für den Versand haben wir immer ca. 20 l vorrätig in der Wohnung.
Jetzt gibt es in der Wohngemeinschaft Diskussionen darüber, ob es rechtlich erlaubt ist, einen Onlineshop in einer Wohnung zu betreiben, also Pakete zu packen und abholen zu lassen.

Erschwert wird das Ganze dadurch, dass es faktisch 2 Wohnungen sind, die einen gemeinsamen Vertrag haben. Die eine Wohnung haben wir zum Wohnen und 1 Raum zum Päckchen packen, die andere haben die Mitbewohner, die sich dadurch gestört fühlen bzw. in Ihrem Sicherheitsbedürfnis eingeschränkt wegen den brennbaren Sachen.

Weiss jemand, wie das rechtlich aussieht?
Dürfen wir in einer Wohnung einen Onlineshop betreiben?
Dürfen wir ca. 20 l brennbare Flüssigkeit in Behältern mit entsprechenden Zulassungen etc. halten, die Flüssigkeit ist weit harmloser als Spiritus z.B.

Danke für Hilfe, SAM

Falsche Rubrik?
Jetzt habe ich grade entdeckt, dass es auch die Rubrik Mietrecht gibt, wäre dort evtl. besser aufgehoben, oder? Kann ich ihn verschieben, doppelt will ich den Beitrag nicht posten.

Hallo,

ich bin kein Experte, allerdings habe ich grad vor ein paar Stunden folgenden Link entdeckt:
http://www.debs-faq.de/l120de/Haeufige_Fragen_FAQ/Ar…

Gruß
Tato