Onlineshop insolvenz , was nun?

Hallo an alle.
Habe ein Problem.

Vor 2 Monaten bekamm ich nun nach 7 Monaten lieferzeit
mein Sofa im wert von ca 1800€ von einem Möbel-Onlineshop.
Leider stellte sich raus das sie nicht ganz der Beschreibung und Bebilderung entsprach und zusätzlich aufgrund eines Baufehlers schon nach zwei Tagen Defekte davon trug.

Nun bin mit dem Händler so verblieben daß er einen Teil vom Sofa neu bestellt. Das war vor 2 Monaten.Heute bekam ich ein Schreiben von seinem Insolvenzverwalter und Formulare um eventuelle Ansprüche geltent zu machen. Frage ist.

Was kann ich da erwarten. Ich habe eine defekte und nicht der beschreibung entsprechende Couch zuhaus stehen und keine Aussichten auf ersatz.

Kann ich auf den ganzen Betrag Anspruch erheben.? Die können die Couch von mir aus abholen.

Jemnand damit schon Erfahrungen gemacht??

Hallo, da hilft ja alles nichts: insolvent ist nun mal insolvent. Das heißt zu deutsch: nicht flüssig - und folgerichtig fließt auch nichts.

Dem Durchschnitt aller Insolvenzverfahren folgend, ist nach jahrelangem Verfahren dann damit zu rechnen, dass an die Gläubiger zwischen 0,7 und 1 % der bestehenden Forderung ausgezahlt wird.

Insolvenzgläubiger ist der, der zum Zeitpunkt der Eröffnung eine Forderung gegen den Schuldner hat.

Sie haben die „Forderung“ das mangelhafte Teil nachzubessern oder evtl. sogar umzutauschen. Jede Forderung ist im Insolvenzverfahren in € und €ct unzurechnen.

Folgerichtig können Sie, sagen wir mal 300-600 € Forderung für das fehlende Teil anmelden, oder sogar 1800 € für das komplette Sofa. Letztendlich werden Sie dann wahrscheinlich 4,20-18,00 € erhalten.

So ist das Gesetz. Denn Ziel ist die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger.

Haken Sie es ab - und lernen Sie daraus, zukünftig schneller und nachhaltiger zu reklamieren. Wären Sie flotter gewesen, dann hätten Sie VIELLEICHT noch Glück gehabt. Aber wer weiß das schon.

Gruß

Der Internationale

da kann man Ihnen kaum Hoffnung machen.
Sie müssten einen Anwalt einschalten, der genau errechnet, wie hoch Ihre Ansprüche sind. Diese müsen dann dem Insolvenzgericht vorgelegt werden.
Die Anwaltskosten kommen dann auch noch auf Sie zu. Wir haben in einem sochem Falle nichts bekommen, sondern noch die Kosten des Anwaltes gehabt.
Befindet sich jemand in der Insolvenz, so ist er vor Zwangsmassnahmen geschütz und nach 6 Jahre Schuldenfrei, was heisst, die Gläubiger gehen leer aus.
Schreiben Sie selber dem Anwalt ihre Forderung und hoffen, was anderes bleibt ihnen leider nicht übrig.
Gruss

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen

bitte an die verbraucherzentrale wenden oder an einen fachanwalt

sorry keine ahnung
aber du kannst minderung oder beseitigung der fehler verlangen aufgrund von garantie - das würde ich machen an deiner stelle - das solltest du machen um zu hören ob die onlineshop-insolvenz nicht unter umständen nen fake ist um von reklamationen abzusehen. wenn du denen das teil zurückgibst und die insolvenz besteht ist alles weg - also besser auf ebay versteigern - das geld ist in der regel bei insolvenz futsch.
aber wie gessagt keine erfahrung aber ansprüche würde ich doch anmelden !
es gibt aber vielleicht auch eine durchgriffshaftung an den lieferanten/produzenten von dem Teil - ausfindig machen und direkt mit dem kotakt aufnehmen könnte auch helfen !!

Hallo, hmm, leider nein.

Von meinem Verständnis her würde ich sagen, der Händler muss ja nachbessern. Dementsprechend wäre also jetzt der ganze Betrag offen, da er nicht nachbessern kann. Ich würde also den ganzen Betrag als Forderung anmelden. Ob du allerdings dann tatsächlich Geld siehst, wage ich zu bezweifeln. Aber ich bin für so einen Fall leider kein Fachmann.

Viel Glück!

Hallo an alle.
Habe ein Problem.

Vor 2 Monaten bekamm ich nun nach 7 Monaten lieferzeit
mein Sofa im wert von ca 1800€ von einem Möbel-Onlineshop.
Leider stellte sich raus das sie nicht ganz der Beschreibung
und Bebilderung entsprach und zusätzlich aufgrund eines
Baufehlers schon nach zwei Tagen Defekte davon trug.

Nun bin mit dem Händler so verblieben daß er einen Teil vom
Sofa neu bestellt. Das war vor 2 Monaten.Heute bekam ich ein
Schreiben von seinem Insolvenzverwalter und Formulare um
eventuelle Ansprüche geltent zu machen. Frage ist.

Was kann ich da erwarten. Ich habe eine defekte und nicht der
beschreibung entsprechende Couch zuhaus stehen und keine
Aussichten auf ersatz.

ES KANN EVTL. ERSTMAL DABEI BLEIBEN, MOMENTAN IST JA UNGEWISS, OB DA DIE KUNDEN BIS ZUM SCHLUSS DER REKLAMATION BEFRIEDIGT WERDEN.
ich hatte selbst privat das gleich problem, allerdings war der betrag nicht so hoch, bzw. die küche wurde nicht zu ende fertig gestellt, es fehlten so klinigkeiten. ich habe aber auch nicht den kompletten betrag damals überwiesen. den rest habe ich nun einbehalten und mir davon alles komplett fertig stellen lassen.

Kann ich auf den ganzen Betrag Anspruch erheben.? Die können
die Couch von mir aus abholen.

DIE COUCH WERDEN DIE SICHERLICH NICHT MEHL ABHOLEN, DAS GELD HABEN DIE JA VON DIR - WOZU DIE COUCH. DAS EINZIGE WAS DU NUN TUN KANNST - ALLES BEIM VERWALTER ANMELDEN, BZW. DAS WAS DIR NOCH ZUSTEHT. ERKUNDIGE DICH BEIM VERWALTER, VIELLEICHT GIBTS DORT AUCH MÖGLICHKEITEN, OHNE DASS DU VORHER ALLES ANMELDEST. DORT GIBTS MIT SICHERHEIT LAGERBESTAND!

Jemnand damit schon Erfahrungen gemacht??

Hallo,
Sie müssen den Gesamtwert ansetzen,weiterhin sollten Sie auf den Vertragsbruch, mit flascher Lieferung und zurzeit vorliegenden Defekten hinweisen. Das untermauert den Gesamtanspruch.
In wie weit der Insolvenzverwalter Ihnen einen Ersatz leisten kann hängt von vielen Faktoren ab und liegt rein im Ermessen des Verwalters. Ist kein Geld da und auch kein ansprechender Ersatz für Ihre Sofa, dann werden Sie auf Ihren Schaden sitzen bleiben. Weiterhin dürfen Sie das Sofa noch nicht einmal veräußern, da es als sogenanntes Beweisstück gilt.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Hallo,
sie können und sollten die Forderungen geltend machen und anmelden.
Dann bekommt jeder Gläubiger (so auch Sie) prozentual den Anteil aus der Masse.
Meistens sollte man sich nicht zu viel Hoffnung machen, denn wenn nicht mehr an Masse da ist bekommt man nichts und das wars.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html

Dazu kann ich leider nichts sagen. Vielleicht mal beim Hersteller probieren…