Onlineshop kontaktabbruch

Hallo,

was sollte man tun wenn man bei einem onlineshop gegen vorkasse etwas gekauft hat und der liefertermin ueberschritten wird und der kontakt abbricht telefon/email?

agb’s besagen das bei einer „nicht lieferung“ nach 2 monaten der betrag erstattet wird.
muss man diese abwarten oder kann man wegen der fehlenden kommunikation sofort anzeige wegen betruges erstatten oder schriftlich anmahnen/ein mahnverfahren einleiten?
was fuer massnahmen kann man sonst noch ergreifen?

gruss steffen

Erst einmal dem Händler schriftlich, am Besten per Einschreiben eine Frist zur Erfüllung seiner Leistung setzen und bei Fristüberschreitung mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen.
Reagiert er nicht fristgerecht, Nachfrist setzen und anschließend vom Vertrag zurücktreten.
Der Händler darf das Geld nicht eindfach 2 Monate zurückbehalten.
Ggf. würde ich die Sache dann einem Anwalt geben, vor allem, wenn RS vorhanden ist.

Grüße

Holygrail