Onlineshop liefert nicht

Hallo,

jemand bestellt etwas für 150€ in einem Onlineshop und zahlt per Vorkasse.
Auf Nachfrage nach 2 Wochen kommt eine Mail das die Ware erst geliefert werden muß und dann weiterverschickt wird. Auf weitere Anfragen kommt keine Antwort mehr und telefonisch ist niemand zu erreichen.

Wie sollte man die Frist bis Lieferung/Rückzahlung der Vorleistung versenden ? Reicht ein Fax mit Empafangsbestätigung oder eine Mail, oder sollte man direkt ein Einschreiben-Rückschein schicken ?

Welche Fristen müssen gewährt werden ? Reicht eine Woche nach Erhalt, oder muß man 14 Tage gewähren ?

Grüre Chris

Hallo,

hilfreich ist es, die AGB des Shops einmal zu lesen.

Christian

Hallo,

hilfreich ist es, die AGB des Shops einmal zu lesen.

und was sollte da emntscheidendes drin stehen? Dass der Verkäufer berechtigt ist, die Kommunikation mit dem Kunden zu verweigern?

Gruß

S.J.

Hallo,

jemand bestellt etwas für 150€ in einem Onlineshop und zahlt
per Vorkasse.

wurde ein Liefertermin vereinbart oder zugesagt?

Gruß

S.J.

Welche Rolle soll das spielen?

Wenn es eine Aufforderung gibt, das Geld zu überweisen, kann man wohl kaum noch von einem fehlenden Vertragsschluss ausgehen.

Levay

Hallo,

*** schmunzeln ***

In den AGB können Lieferungen und Lieferverzug geregelt sein. Auch kann geregelt werden, wie bei Nichtlieferung oder Ausfall Dritter der Vertrag abgewickelt werden kann.

Also die AGB (das sogenannte Kleingedruckte) einmal durchlesen.

Christian

Hoffentlich ist das Geld weg.

In Lieferverzug setzen, wäre eine Möglichkeit.

Ich würde sofort zurücktreten, also widerrufen und das Geld zurückfordern. Ich finde, man darf noch eine Antwort erwarten, und wenn´s wenigstens eine aus Textbausteinen ist.

┌┘

Hallo,

dass ein Vertrag zustandegekommen ist, ist völlig unstrittig.

Aber es dürfte doch nicht unerheblich sein, was hinsichtlich des Liefertermins vereinbart wurde.

Irgendwie passt deine Antwort nicht wirklich zu meinem Posting.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liefertermine lt. AGB
Hallo

Zitat:
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5-10 Werktage, bei Waren, welche von uns bestellt werden müssen auch länger. Sollte die Lieferzeit länger als 4 Wochen betragen werden Sie von uns informiert. Zum Großteil sind bei den einzelnen Artikeln unverbindliche Liefertermine angegeben.
Zitat Ende.

Voraussichtlich angekündigte Lieferzeit 3 Wochen

Wartezeit bis jetzt: 7 Wochen

Grüße

Chris

Hallo

Es wurde nur ein schwammiger Liefertermin genannt, deshalb kann man da nicht von einer automatischen Fristüberschreitung reden.

„Artikel nicht mehr auf Lager und mussten diesen nachbestellen. Erwarten die Nachlieferung von…für Anfang übernächster Woche“

Man müßte also erst noch eine Frist setzen.
Deshalb frage ich nach einer eventuellen Form der Fristsetzung.

Grüße

Chris

Hallo,

Zitat:
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5-10 Werktage, bei Waren,
welche von uns bestellt werden müssen auch länger. Sollte die
Lieferzeit länger als 4 Wochen betragen werden Sie von uns
informiert. Zum Großteil sind bei den einzelnen Artikeln
unverbindliche Liefertermine angegeben.
Zitat Ende.

Im Klartext: Es wird irgendwann mal geliefert.

Voraussichtlich angekündigte Lieferzeit 3 Wochen

Wartezeit bis jetzt: 7 Wochen

Da denke ich, kann man gar nichts machen, außer den Kaufvertrag zu widerrufen.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Danke schonmal, wie wiederruft man den Kaufvertrag ?

Kann man als Begründung einfach angeben das man nicht länger warten will oder wie macht man das ?

Grüße

Christian

Hallo,

Es wurde nur ein schwammiger Liefertermin genannt, deshalb
kann man da nicht von einer automatischen Fristüberschreitung
reden.

das ist das Problem.

Man müßte also erst noch eine Frist setzen.
Deshalb frage ich nach einer eventuellen Form der
Fristsetzung.

was für eine Frist? Man bestellt zu so schwammigen Bedingungen und will jetzt plötzlich einen verbindlichen Termin? Wie soll das gehen? Man kann mal nachfragen oder eben den Vertrag widerrufen. Aber man kann nicht eine Frist für etwas niemals vereinbartes setzen…

Gruß

S.J.

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Hallo,

Danke schonmal, wie wiederruft man den Kaufvertrag ?

die Voraussetzungen müssen gegeben sein (also man muss Verbraucher sein).

Man schreibt einfach, dass man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und der Verkäufer den kaufpreis erstatten soll.

Kann man als Begründung einfach angeben das man nicht länger
warten will oder wie macht man das ?

Man muss überhaupt keinen Grund angeben.

Gruß

S.J.

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Vielen Dank !
Hallo Steve,

vielen Dank für deine Ausführungen !

Grüße

Chris