jemand bestellt etwas für 150€ in einem Onlineshop und zahlt per Vorkasse.
Auf Nachfrage nach 2 Wochen kommt eine Mail das die Ware erst geliefert werden muß und dann weiterverschickt wird. Auf weitere Anfragen kommt keine Antwort mehr und telefonisch ist niemand zu erreichen.
Wie sollte man die Frist bis Lieferung/Rückzahlung der Vorleistung versenden ? Reicht ein Fax mit Empafangsbestätigung oder eine Mail, oder sollte man direkt ein Einschreiben-Rückschein schicken ?
Welche Fristen müssen gewährt werden ? Reicht eine Woche nach Erhalt, oder muß man 14 Tage gewähren ?
In den AGB können Lieferungen und Lieferverzug geregelt sein. Auch kann geregelt werden, wie bei Nichtlieferung oder Ausfall Dritter der Vertrag abgewickelt werden kann.
Also die AGB (das sogenannte Kleingedruckte) einmal durchlesen.
Ich würde sofort zurücktreten, also widerrufen und das Geld zurückfordern. Ich finde, man darf noch eine Antwort erwarten, und wenn´s wenigstens eine aus Textbausteinen ist.
Zitat:
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5-10 Werktage, bei Waren, welche von uns bestellt werden müssen auch länger. Sollte die Lieferzeit länger als 4 Wochen betragen werden Sie von uns informiert. Zum Großteil sind bei den einzelnen Artikeln unverbindliche Liefertermine angegeben.
Zitat Ende.
Zitat:
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5-10 Werktage, bei Waren,
welche von uns bestellt werden müssen auch länger. Sollte die
Lieferzeit länger als 4 Wochen betragen werden Sie von uns
informiert. Zum Großteil sind bei den einzelnen Artikeln
unverbindliche Liefertermine angegeben.
Zitat Ende.
Im Klartext: Es wird irgendwann mal geliefert.
Voraussichtlich angekündigte Lieferzeit 3 Wochen
Wartezeit bis jetzt: 7 Wochen
Da denke ich, kann man gar nichts machen, außer den Kaufvertrag zu widerrufen.
Es wurde nur ein schwammiger Liefertermin genannt, deshalb
kann man da nicht von einer automatischen Fristüberschreitung
reden.
das ist das Problem.
Man müßte also erst noch eine Frist setzen.
Deshalb frage ich nach einer eventuellen Form der
Fristsetzung.
was für eine Frist? Man bestellt zu so schwammigen Bedingungen und will jetzt plötzlich einen verbindlichen Termin? Wie soll das gehen? Man kann mal nachfragen oder eben den Vertrag widerrufen. Aber man kann nicht eine Frist für etwas niemals vereinbartes setzen…