Onlineshop liefert unvollständig aus

Hi @all!
Angenommen, ein Onlineshop soll eine Lieferung von zwei Teilen, sagen wir eine Digitalkamera und eine dazu passende Speicherkarte (Micro-SD Karte) zu einem Kunden liefern. Bezahlt wird per Paypal und die Lieferung kommt auch schnell - allerdings ist in dem unbeschädigten Paket nur die Kamera, sowie ein Papierkatalog der Onlineshops. Ausgepackt wird mit Zeugen, aber das ist eher Zufall.

Die fehlende Speicherkarte wird direkt reklamiert. Nach rund einer Woche kommt eine Email des Verkäufers. Tenor: Man würde die Sendungen im Warenausgang wiegen, dort wäre alles in Ordnung gewesen, weshalb man die Speicherkarte nicht nachsenden würde und auch das Geld nicht erstatten würde.

Aus anderen Quellen im Internet weiß ich, dass der Händler solange das Risiko trägt, bis die Ware beim Kunden eingetroffen ist - und im Zweifelsfall das auch beweisen muss. Stimmt das so? Und wie muss der Beweis aussehen? Das Wiegen würde ich anstelle des Kunden doch in Frage stellen, denn immerhin wiegt auch eine verpackte Speicherkarte vielleicht maximal 5g, was doch vermutlich in der Toleranz der restlichen Teile (Kamera, Katalog, Rechnung, Retourenschein, Werbung, Karton, Etiketten, Klebeband…) verschwindet.

Hallo!

Das Kontrollwiegen der Ware auf Vollständigkeit ist üblich und ausreichend genau.

Nur darauf kommt es ja nicht an. Es kommt auf das Ankommen beim Kunden an !

Das ist entscheidend, nicht das Absenden ab Lager des Händlers.

Der haftet für das komplette Eintreffen der Ware und das kann er nicht beweisen.
Die Kontrollwiegung dient auch nicht zu diesem Nachweis. Das ist Eigenkontrolle, ob alles eingepackt war und findet m.W. nach auch vor dem Zukleben statt. Sinnvoll, weil nur so der Fehler und eine manuelle Nachkontrolle stattfinden kann.

Als Kunde hat man m.E. sehr gute Karten, den Händler auf Nachlieferung bzw. Gelderstattung zu verpflichten. Bei Uneinsichtigkeit eben mit anwaltlicher oder gerichtlicher Hilfe.

MfG
duck313