Hi @all!
Angenommen, ein Onlineshop soll eine Lieferung von zwei Teilen, sagen wir eine Digitalkamera und eine dazu passende Speicherkarte (Micro-SD Karte) zu einem Kunden liefern. Bezahlt wird per Paypal und die Lieferung kommt auch schnell - allerdings ist in dem unbeschädigten Paket nur die Kamera, sowie ein Papierkatalog der Onlineshops. Ausgepackt wird mit Zeugen, aber das ist eher Zufall.
Die fehlende Speicherkarte wird direkt reklamiert. Nach rund einer Woche kommt eine Email des Verkäufers. Tenor: Man würde die Sendungen im Warenausgang wiegen, dort wäre alles in Ordnung gewesen, weshalb man die Speicherkarte nicht nachsenden würde und auch das Geld nicht erstatten würde.
Aus anderen Quellen im Internet weiß ich, dass der Händler solange das Risiko trägt, bis die Ware beim Kunden eingetroffen ist - und im Zweifelsfall das auch beweisen muss. Stimmt das so? Und wie muss der Beweis aussehen? Das Wiegen würde ich anstelle des Kunden doch in Frage stellen, denn immerhin wiegt auch eine verpackte Speicherkarte vielleicht maximal 5g, was doch vermutlich in der Toleranz der restlichen Teile (Kamera, Katalog, Rechnung, Retourenschein, Werbung, Karton, Etiketten, Klebeband…) verschwindet.