Onlineshop löscht Kundendaten nicht

Der Kunde eines Onlineshops ist der Meinung, das der Shop nicht sorgfältig mit seinen Daten umgeht und weist den Shop an, seinen Kundenaccount und persönlichen Daten nach Abwicklung des letzten Geschäftes unverzüglich und komplett zu löschen, dem der Shop auch zugestimmt hat.

Ein halbes Jahr später stellt der Ex-Kunde fest, das der Kundenlogin im Onlineshop immer noch lebt und sämtliche persönliche Daten wie Adresse, Bankverbindung und Emailadresse bereit hält.

Welche Möglichkeit hat der Kunde, seiner Forderung wirkungsvoll Nachdruck zu verleihen?

Hallo,

Im Zweifel gar nicht, weil das Löschen nach 147 AO verboten sein dürfte, Aufbewahrungspflicht, so dass nur zu sperren ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html

VG
EK

Im Zweifel gar nicht, weil das Löschen nach 147 AO verboten
sein dürfte, Aufbewahrungspflicht, so dass nur zu sperren ist.

Es geht nicht um das Aufbewahren von Unterlagen, sondern dem Speichern von personenbezogenen Daten, deren Löschung nach

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html

vorgesehen ist, wenn deren
„Speicherung unzulässig ist“ weil
„ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist“
(Zahlungs- und Versandabwicklung)

Unabhängig davon sind doch
„Personenbezogene Daten…nach Beendigung des Vertrages auch zu löschen, wenn der Betroffene dies verlangt.“ (Abs. 3) ?

Hallo,

eben nicht, Absatz 3. Es besteht eine steuerliche Aufbewahrungspflicht für 11 Jahre.

Stell dir mal vor, die Betriebsprüfer schauen herein und der Betreiber sagt, sorry, kann meinen Umsatz nicht nachweisen, die Kunden haben alle Löschung verlangt.

VG
EK