Guten Tag,
ich überlege ob ich einen Online-Shop für Elektrogeräte als Nebengewerbe aufmache. Natürlich möchte ich dieses möglichst ohne großes Risiko betreiben. Deshalb möchte ich wissen, welche Risiken ergeben sich in dieser speziellen Branche?
Außerdem ist mir etwas bei der Gewährleistung nicht klar. Die Gewährleistung muss ja der Händler geben und nicht der Hersteller. Wie ist das denn aus Händlersicht wenn er für ein Gerät gewährleistung geben muss, bleibt dieser dann auf der Mangelhaften Ware sitzen oder bekommt er dann das Geld vom Hersteller bzw. Großhändler zurück?
Außerdem gibt es ja die Klausel, das wenn ein Gerät innerhalb der ersten 6 monate der Gewährleistungsfrist 2 mal erfolglos repariert wurde, das der Händler das geld zurück geben muss. kann man dann eine preis minderung verlangen wenn das gerät verschlissen ist und bleibt auch in diesem fall der händler auf dem gerät sitzen?
Vielen Dank
Bei einem Onlineshop ergeben sich keine speziellen sondern allg. Risiken. Diese sind das ständig Änderungen auf Bundes- und EU-Ebene unterworfene Teledienst und Verbraucherschutzgesetz. Holen Sie sich hierzu unbedingt eine kostenlose Beratung bei „Ihrer“ IHK. Lassen Sie in diesem Zuge auch Ihre AGB auf kostenpflichtige Abmahnfähigkeit wegen wettbewerbswidriger Klauseln (typischerweise: Versand- und Rückgaberecht) überprüfen.
Zur Gewährleistung: Ihr Rechtsverhältnis zum Kunden haben Sie imo korrekt dargestellt. Ihre Ansprüche ggü. dem Großhändler oder Hersteller müssen Sie unabhängig geltend machen. In meiner Zeit war es so, dass der Kunde mir das Gerät schickt, ich gebe meinen Senf dazu, schicke es an den Hersteller weiter und der versendet aus Kulanz die Ersatzware im Anerkennungsfalle gleich an den Endverbraucher.
Imo ist es so (bin mir aber nicht sicher), dass Ihre Aussage auf „3 * erfolglos repariert“ korrigiert werden muss. Aber wer repariert heute schon noch???
Zu der Preisminderung kann ich nix sagen.
Disclaimer: Ich bin kein Jurist und zur Rechtsberatung nicht berechtigt. Diese Mail gibt meine private Meinung wieder und ist KEINE Rechtsberatung. Bitte nutzen Sie zur Rechtsberatung einen Volljuristen!
LG HR
Hallo,
grundsätzlich hast Du kein Risiko ausser die Gewährleistung usw.
Zusätzlich gibt es - soviel ich weiß - bei einem Elektro-Handel eine Bestimmung bei der Du für die ordnungsgemässe Entsorgung von Altgeräten garantieren musst. Erkundige Dich hier einfach mal beim Gewerbeamt ob man dafür einen extra Schein oder dergleichen braucht.
Viele Grüße
Nicole
hallo lala2k2,
anfragen für berufliche verwendung, beantworte ich generell nicht.
Danke für die Antwort. Ich werde das ganze wohl nocheinmal überdenken. Es wäre für im Prinzip nur eine Nebeneinnahmequelle, allerdings soll das ganze nicht ins Gegenteil umschlagen.
„In meiner Zeit war es so, dass der Kunde mir das Gerät schickt, ich gebe meinen Senf dazu, schicke es an den Hersteller weiter und der versendet aus Kulanz die Ersatzware im Anerkennungsfalle gleich an den Endverbraucher.“ - das bedeutet dann quasi so viel das wenn er es nicht anerkennt, bleibe ich auf der sache sitzen, bzw. muss mich mit dem Kunden streiten - gibt es hier möglichkeiten sich als händler zu schützen. denke an tests der geräte oder fotodokumentation der ware vor auslieferung(was natürlich ein sehr großer aufwand ist) - oder gibt es vom hersteller evtl. einen Bericht über die mögliche ursache des mangels, wenn er es nicht anerkennt?
Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde ihn beherzigen.
Hallo, zu den besonderen Regeln in der Elektrobranche kann ich gar nichts sagen. Bei mir war es halt so, dass ich immer irgendeinen Zettel bekommen habe und da stand da drauf „Lager getauscht“ oder „Ritzel ersetzt“.
Noch ein bißchen „Allgemeinphilosophie“:
Die EU tendiert dazu, die Verbraucherrechte weiter zu stärken. Sie sollten also darüber im klaren sein, dass Sie sich regelmäßig rechtlich fortbilden sollten und auch regelmäßige Investitionen in den Onlineshop anstehen KÖNNTEN, wenn dieser (wie mein alter Zwahlen - Shop) nicht mehr die Spezifika der akt. Gesetze erfüllt (z. B. kein dauerhaft sichtbarer Warenkorb, etc.).
Ich habe meinen Shop aufgegeben, da ich mit Abmahnungen überzogen wurde, Leute nicht zahlen, ich im Endeffekt 90 % Räder schrauben wollte und 10 % Bürokratie akzeptierte, letztlich aber 90 % Bürokratie zu akzeptieren hatte und 10 % in meinem Bikeshop schrauben konnte. Naja, die 600 € extra im Schnitt / Monat möchte ich aber trotzdem nicht missen.
Tipp: Machen Sie was im Dienstleistungssektor (ich: Nachhilfe, Gitarrenunterricht, Lerntechnik-Coaching). Vllt. 300 € Investitionen, einfachste Rechnungsstellung, keine Laufkosten, kein Stress, sinnvolle Tätigkeit, man bleibt selbst fit.
LG HR
Guten Tag,
ich kann Dir nicht viel weiter helfen, aber normalerweise übernimmt der Hersteller die Gwährleistung. Der Händler tritt sozusagen als Vermittler auf.In der Kfz.-Branche beruht eine Händler-Herstellerbeziehung auf konkreten Verträgen. Wie das bei Online Händlern ist weiß ich nicht.
Gruss
Wolfgang
Guten Tag,
leider kann ich da nicht weiterhelfen.
Da habe ich nur halbwissen was den Elektronikbereich angeht.
Denn soweit ich weiss muss man auch gebrauchte / alte Geräte wieder zurücknehmen und entsorgen.
Das mit der Gewährleistung gilt natürlich unabhängig davon ob nun nebentätigkeit oder vollzeit.
Hoffe das dir da andere weiter helfen können als ich.
Schöne Grüße,
Marcel
Vielen Dank für die Antworten, hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Eine letzte Frage hätte ich aber noch. Wenn ich mein Gewerbe wieder abmelde, muss ich dann für meine bisherigen verkauften Geräte noch die Gewährleistung geben?
Hi, die Gewährleistungsfrage ist interessant, die habe ich mir auch schon gestellt. HIer gilt wieder die IHK - Prämisse: Am besten STÄNDIG da nachfragen, weil sich die Gesetze in Fluktuation befinden! Recht ist nie aktuell … damals war es so, dass sowohl ich als auch mein Zulieferer Tätigkeiten einstellte und danach Garantiefälle auftraten! Es hat aber nie ein Kunde Forderungen gestellt. Ob das rechtens war, ist mir unbekannt. Bitte Garantiefallkosten immer mit in die Kalkulation (meine war 1: 1,439 netto EK : brt. VK) einbeziehen!
LG HR
nochmals danke für die ratschläge. damit sind meine fragen vorerst beantwortet.
Guten Tag,
ich würde Ihnen in diesem Fall raten, sich rechtlich beraten zu lassen. Das fällt nicht unter das Fachgebiet Internet und Software, sondern sind bereits juristisch relevante Fragen.
Ich kann Ihnen aus dieser speziellen Branche keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben.
Freundliche Grüße,
+manuel ziegler-
Hallo,
das sind viele Fragen und es scheinen wichtige Informationen nicht vorzuliegen. Ich würde empfehlen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Nachfolgend ein paar Anmerkungen.
ich überlege ob ich einen Online-Shop für Elektrogeräte als
Nebengewerbe aufmache. Natürlich möchte ich dieses möglichst
ohne großes Risiko betreiben. Deshalb möchte ich wissen,
Das Risiko lässt sich nur marginal beeinflussen, denn die Rechte des Käufers sind im BGB eindeutig geregelt und kaum einzelvertraglich abzuändern.
welche Risiken ergeben sich in dieser speziellen Branche?
Seeeehr viele. Empfehlung: Finger weg.
Außerdem ist mir etwas bei der Gewährleistung nicht klar. Die
Gewährleistung muss ja der Händler geben und nicht der
Hersteller. Wie ist das denn aus Händlersicht wenn er für ein
Logisch, denn Vertragspartner der Käufers ist der Verkäufer.
Gerät gewährleistung geben muss, bleibt dieser dann auf der
Mangelhaften Ware sitzen oder bekommt er dann das Geld vom
Hersteller bzw. Großhändler zurück?
Er hat seinerseits Ansprüche gegen seinen Verkäufer, die allerdings bei Verträgen unter Unternehmern eingeschränkt sein können. Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht grundsätzlich nicht.
Außerdem gibt es ja die Klausel, das wenn ein Gerät innerhalb
der ersten 6 monate der Gewährleistungsfrist 2 mal erfolglos
repariert wurde, das der Händler das geld zurück geben muss.
Das ist o pauschal dargestellt nicht korrekt.
kann man dann eine preis minderung verlangen wenn das gerät
verschlissen ist und bleibt auch in diesem fall der händler
auf dem gerät sitzen?
Die Frage verstehe ich nicht.
Gruß
S.J.