Ich scheine irgendwie auf dem Schlauch zu stehen, aber vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Wenn man einen Onlineshop hat, darf man dann seine Artikel zusätzlich bei Ebay verkaufen und muß man das dann extra im Gewerbeschein zusätzlich eintragen?
Ist das überhaupt erlaubt, oder gilt das vielleicht als Sonderaktion oder Sonderveranstaltung etc.?
Die Waren sollen zum gleichen Preis angeboten werden wie im Onlineshop, also keine Sonderrabatte etc.
Es soll auch kein Ebay Shop eröffnet werden, sondern einzelne Artikel einfach als „sofort kaufen“ Artikel eingestellt werden.
Geht das in Ordnung oder gibt es ein Gesetz (welches ich vielleicht übersehen habe) was dagegen sprechen würde?
Wenn man einen Onlineshop hat, darf man dann seine Artikel
zusätzlich bei Ebay verkaufen und muß man das dann extra im
Gewerbeschein zusätzlich eintragen?
ich wüßte nicht, was der Gewerbeschein damit zu tun hat. Ausgenommen wäre natürlich, man hat explizit drin stehen, daß man seine Waren nur im Shop unter www.hastdunichtgesehen.de anbietet. Aber wer hat das schon? Ansonsten ist das den Behörden relativ egal, wo man überall verkauft
Ist das überhaupt erlaubt, oder gilt das vielleicht als
Sonderaktion oder Sonderveranstaltung etc.?
Nein. eBay ist keine Versteigerung im rechtlichen Sinne, wenn Du darauf hinaus wolltest.
Die Waren sollen zum gleichen Preis angeboten werden wie im
Onlineshop, also keine Sonderrabatte etc.
Wenn, solltest Du die Rabatte auch im Shop anbieten.
Geht das in Ordnung oder gibt es ein Gesetz (welches ich
vielleicht übersehen habe) was dagegen sprechen würde?
NOCH gibt es kein Gesetz, das den Handel bei eBay verbieten könnte.
Geht das in Ordnung oder gibt es ein Gesetz (welches ich
vielleicht übersehen habe) was dagegen sprechen würde?
NOCH gibt es kein Gesetz, das den Handel bei eBay verbieten
könnte.
Das war mir schon klar.
Es ging nur darum, ob es erlaubt ist, neben dem Onlineshop die Ware auch bei einer Plattform wie Ebay anzubieten und ob man da irgendwas extra den Behörden mitteilen soll.
Ich habe in meiner Gewerbeanmeldung zwar nicht www.shopwyz.de stehenz, aber das ich die Waren im Internet anbiete.
Meines wissens nach, gibts auch nix was dagegen sprechen würde, aber lieber einmal mehr nachgefragt, als hinterher 10x draufgezahlt, wegen einem popelpagragraphen.
Ich habe in meiner Gewerbeanmeldung zwar nicht www.shopwyz.de
stehenz, aber das ich die Waren im Internet anbiete.
Läuft dein eBay übers Internet?? Wenn ja, hat sich die Frage
schon erübrigt!
Nein einen eigenen Onlineshop auf einer eigenen HP.
Zitat aus dem ersten Post:
Wenn man einen Onlineshop hat, darf man dann seine Artikel
zusätzlich bei Ebay verkaufen…
Was ist daran mißverständlich?
Außerdem hast du die eigentliche Frage doch schon beantwortet
Ich sollte aufhören so viele Gesetze zu studieren, daß verwirrt nur…*g*