Onlinestellen von Verkauften Zeichnungen

Guten Tag,

wäre es rechtlich erlaubt, wenn ein konstruktionsbüro, zeichenungen welche sie für eine andere Firma engefertigt haben, auf ihrer website veröffentlichen würde? Die Zeichnungen sind im endefekt ja nichtmehr eigentum des Konstruktuionsbüros, das Konstruktionsbüro würde die zeichnungen alerdings nicht detaliert und auch nicht als CAD datei online stellen sonder ledigtlich als foto, auserdem ohne zeichnungsköpfe somit ist nichtmehr zu erkennen für welchen kunden diese zeichungen angefertigt wurden.

MFG sLaps

Hallo,

das hängt in erster Linie von den getroffenen Vereinbarungen ab.

Haben die „Zeichnungen“ denn eine Schöpfungshöhe oder ist das nur die technische Lösung einer „Bauaufgabe“, die aus einer Aneinanderreihung von Konstruktionselementen besteht, ohne dass ein künstlerischer Gedanke zum Ausdruck kommt?

Denn wenn hier Urheberrechtsschutz in Betracht kommt für künsterische Leistungen wie z.B. bei Architekten und den von ihnen frei geplanten Bauwerken, dann hat der Kunde zwar ein Nutzungsrecht, aber nicht ohne besondere Vereinbarung auch ein Exklusivrecht. Das bedeutet, dass der Urheber nicht nur seine Zeichnungen als Referenz nutzen dürfte, er dürfte sie auch mehrfach veräußern.

VG
EK