Onlinestore ausverkaufte produkte

Guten tag
Ich habe am Samstagabend im internet in einem Store ein Produkt gekauft welches laut Seite auf lager war. Nun habe ich heute eine E-mail bekommen das das Produkt vergriffen sei.

Das Produkt gehörrt zum normalen Sortiment war also kein Sonderangebot oder Ähnliches.

Nun meine Frage: Kann ich auf eine Nachlieferung bestehen oder kann sich ein Internetstore aus der Affäre ziehen indem er sagt es sei ausverkauft?

Was sagt das HGB dazu?

Vielen dank für eure Hilfe.

Hallo,

für die Frage bin ich nicht der Richtige, ich bin kein Anwalt.
Das HGB sagt dazu m.E. nichts, denn dies ist keine Frage der Rechnungslegung oder Bilanzierung.

Persönlich meine ich, dass diese Internet Angebote immer freibleibend sind, d.h. das Angebot gilt nur solange Vorrat da ist.

Gruß tvogel

Hallo,

hier hilft ein Blick ins BGB:

Während der Schuldner einer Stückschuld nach § 275 Abs. 1 von seiner
Leistungspflicht frei wird, sobald die Leistung der vereinbarten Sache nach
Vertragsabschluss unmöglich wird, haftet der Schuldner einer Gattungsschuld nach §
276 Abs. 1 für die Übernahme des Beschaffungsrisikos, solange noch Exemplare der
Gattung existieren.

Eine Beschränkung der Gattungsschuld und des damit verbundenen
Beschaffungsrisikos kann der Schuldner durch Vereinbarung einer Vorratsschuld
erreichen. Ausverkauf von Restposten in einem Warenhaus. Sobald seine Vorräte aus- und
untergegangen sind, tritt Unmöglichkeit der Leistungspflicht nach § 275 Abs. 1 ein.
Ihn trifft kein weitergehendes Beschaffungsrisiko mehr. Gleichwohl können
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit nach § 283 gegeben sein.

Das Beschaffungsrisiko entfällt gänzlich nach erfolgter Konkretisierung gemäß § 243
Abs. 2, wenn der Schuldner das zur Leistung Erforderliche getan hat.

Soweit jedenfalls Prof. Dr. Eleonora Kohler-Gehrig zum „Schuldrecht“.

Gruß
ES