Jemand, der keinen Fernseher besitzt, aber ein Radio und einen internetfähigen PC (ohne TV-Karte) ist mit seinem Radio bei der GEZ angemeldet und zahlt dafür alle drei Monate 16.56 Euro. Wenn dieser Jemand sich bei onlinetvrecorder.com etwas aufzeichnet, runterlädt, decodiert und am PC anschaut, muss er dann bei der GEZ zusätzlich einen Fernseher anmelden?
OnlineTVrecorder schreibt in den von dir akzeptierten AGBs bzw. Anmeldebedingungen das du bei Nutzung des Service GEZ-Gebühren zahlen mußt. Also TV weg, nur noch OTR nutzen und GEZ abmelden geht nicht.
muss er
dann bei der GEZ zusätzlich einen Fernseher anmelden?
Hat er denn dann einen Fernseher?
Ob er d a n n einen Fernseher hat? Ehrlich gesagt, er weiß es nicht - ohne Witz - er hat tatsächlich keinen Fernseher, „beschafft“ sich aber seit kurzem gelegentlich Fernsehsendungen via onlinetvrecorder, zwar selten, was aber egal ist, auf die Häufigkeit kommt es ja nicht an.
Danke!
Bitte. Auf der Website der GEZ wird übrigens sehr gut erklärt,
was „herkömmliche“ und „neuartige“ Rundfunkgeräte sind.
Da heisst es bei Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte:
…aufgrund des eingeschränkten TV-Angebots im Internet werden die neuartigen Geräte (z. B. internetfähige PCs) allerdings nur mit 5,52 € veranschlagt, also den vergleichbaren Gebühren eines Radios…
Das heisst also, man muss definitiv keinen Fernseher anmelden, wenn man keinen hat, sondern sich nur bei otr was holt und es sich auf dem PC anschaut? Das neuartige Gerät - sprich der internetfähige PC ohne TV-Karte - ist ja nicht extra gebührenpflichtig, sofern bereits ein Radio angemeldet ist, läuft der als gebührenfreies Zweitgerät mit.
Also echt, ganz schon kompliziert, das.
Da hofft einer, alles richtig verstanden zu haben.
OnlineTVrecorder schreibt in den von dir akzeptierten AGBs
bzw. Anmeldebedingungen das du bei Nutzung des Service
GEZ-Gebühren zahlen mußt. Also TV weg, nur noch OTR nutzen und
GEZ abmelden geht nicht.
wäre mir neu, dass die AGB irgend eines Online Dienstes schwerer wiegt als der Rundfunkstaatsvertrag.